Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das Besteuerungsjahr 2016 fällig werdende Zweitwohnungsteuer bis spätestens 1. Juli an das Kassen- und Steueramt zu entrichten ist. Durch die rechtzeitige Begleichung der Schuldigkeiten werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Diese Erinnerung ist nicht zu beachten, wenn das Kassen- und Steueramt bereits zur Abbuchung ermächtigt ist oder ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat rechtzeitig beim Kassen- und Steueramt eingeht. Bei eigenen Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen wird gebeten, unbedingt die – im letzten Bescheid aufgeführte – 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben.
Entgegen der Praxis in den vergangenen Jahren wird keine gesonderte Zahlungserinnerung für die fällig werdende Zweitwohnungsteuer mehr ergehen.
Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.
Folgende Konten stehen für Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen zur Verfügung:
-Postbank München
IBAN: DE78 7001 0080 0000 9198 03 BIC: PBNKDEFFXXX
-Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00 BIC: SSKMDEMMXXX
-HypoVereinsbank München
IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00 BIC: HYVEDEMMXXX
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr.