Sporthallen-Maßnahmenplan
Anfrage Stadträtin Sonja Haider (ÖDP) vom 10.12.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Am 10.12.2014 stellten Sie eine Anfrage gemäß § 68 der Geschäftsordnung der Landeshauptstadt München in oben genannter Angelegenheit.
Wegen der Personalknappheit beim Zentralen Immobilienmanagement
kann Ihre Anfrage leider erst jetzt endgültig beantwortet werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Münchens Sporthallen sind zum großen Teil zur Zeit der Olympiade 1972 gebaut worden und viele von ihnen sind nun nach mehr als 40 Jahren sanierungsbedürftig. Wie in der Süddeutschen Zeitung vom 9.12.2014 zu lesen war, sind die Sporthallen oftmals schon so marode, dass überhaupt keine Sportunterricht stattfinden kann; entweder fällt daher der Unterricht ersatzlos aus oder aber er findet an dafür eher ungeeigneten Orten, wie z.B. im Vorraum einer Turnhalle, statt. Einige der Sanierungen und auch Neubauten wie z.B. in Freiham finden sich in der kürzlich beschlossenen Bauoffensive für die Schulen und im MehrjahresinvestitionsplanMIP.“
Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie hoch ist der Bedarf der Vereine und anderer öffentlicher Nutzer an Hal- len sowie an Tribünenkapazitäten?
Antwort:
Der Bedarf der Vereine und anderer öffentlicher Nutzer an Hallen sowie an Tribünenkapazitäten – und damit verbunden auch die Entwicklung der Zahlen in den nächsten Jahren – ist Bestandteil der grundsätzlichen Sportentwicklungsplanungen.
Eine konkrete – also zahlenmäßige – Beantwortung dieser Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht möglich, da eine aktuelle Fortschreibung der Sportentwicklungsplanungen von 2009 nicht erfolgt ist.
Im Interfraktionellen Arbeitskreis Haushalt werden aber gerade auch diese Fragen regelmäßig besprochen. Am 28.1.2016 wurden hinsichtlich der Standards von Schulbauten an die Verwaltung (RBS) folgende Arbeitsaufträge erteilt, nämlich für Sporthallen-die aktuelle Bedarfssituation sowie eine Bedarfsprognose für 2020 für den Bereich der Sporthallen inkl. Tribünen für den Schul-, Breiten- und Leistungssport als Grundlage für den Folgeauftrag zu erstellen,
-sowie in Abstimmung mit dem Baureferat und der Stadtkämmerei ein bedarfsgerechtes und wirtschaftliches Sporthallen- und Tribünenkonzept zu entwickeln.
Sobald das Ergebnis vorliegt, wird dies in den Interfraktionellen Arbeitskreis eingebracht, um daraus wiederum einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
Eine Benennung von verlässlichen Zahlen bzw. die konkrete Beantwortung Ihrer Frage kann damit erst nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Arbeitsaufträge erfolgen. Eine Grundaussage bzw. ein Fazit ist jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich: grundsätzlich ist ein Bedarf an Hallen und Tribünenkapazitäten gegeben.
Frage 2:
Reichen die Hallen- sowie die Bühnenkapazitäten aus?
Antwort:
Derzeit ist von der Belegungszeit in den Doppel- und Dreifachhallen eine Auslastung von ca. 90% – im Kinder- und Jugendbereich von nahezu 100% – gegeben, bei Einfach- und Kleinsporthallen sind ca. 80% belegt. Auch bereits vor dem Vorliegen der Ergebnisse der Aufträge des Interfraktionellen Arbeitskreises (siehe Frage 1) kann insoweit Ihre Frage beantwortet werden, dass die vorliegenden Hallen- sowie Bühnenkapazitäten aktuell nicht ausreichen.
Frage 3:
Sind die vorhandenen Hallen auf dem notwendigen aktuellen Sicherheits- und Technik-Stand?
Antwort:
Durch das Baureferat wird im Zuge der baulichen Verkehrssicherung jeweils der aktuelle Sicherheitsstand der Hallen überprüft. Hierzu ist eine regelmäßige jährliche Begehung durch den technischen Dienstleister vorgesehen. Die Erkenntnisse daraus münden in eine fortwährende Instandhaltung und Instandsetzung im Bauunterhalt. Daneben wird auch eine regelmäßige Wartung und Überprüfung von prüfpflichtigen Bauteilen sowie eine wiederkehrende Untersuchung von Hallen mit weitgespannten Tragwerken gemäß den Vorgaben der Obersten Baubehörde sichergestellt.Der Stand der Technik entspricht hingegen immer dem zum Zeitpunkt der Baumaßnahme maßgeblichen Stand (d.h. = Zeitpunkt des Neubaus oder Erweiterungsbaus bzw. der Generalsanierung/-instandsetzung ist maßgeblich für den Stand der Technik).
Frage 4:
Wie sieht der Zeitplan der Sanierungsmaßnahmen und der Neubau von Sporthallen aus, d.h. wann fallen Hallenkapazitäten weg und wann kann man mit Neu- bzw. Wiedereröffnungen rechnen?
Antwort:
Um einerseits die Schulsportversorgung zu sichern und andererseits eine erhebliche Verbesserung der Breitensportversorgung zu erzielen, sind im 1. Schulbauprogramm (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 25.2.2016) eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt. Diese stellen sich wie folgt dar:
-Sporthallen: An 19 der insgesamt 31 Standorte entstehen 10 Drei-, 7 Zwei- und 2 Einfachsporthallen, also insgesamt 46 Halleneinheiten (dies bedeutet eine Mehrung gegenüber jetzt von 33 Hallen)
-Schwimmhallen: 1 zusätzliche Schwimmhalle (Bayernkaserne), 1 Generalsanierung einer Schwimmhalle (Sentastraße)
-Freisportanlagen: Neben den Hallen erfolgt parallel auch die Erstellung von den notwendigen Freisportanlagen.
Der Realisierungszeitraum für die Maßnahmen des 1.Schulbauprogramms ist bis 2023 gesetzt, mit dem Schwerpunkt 2020/2021.
Als Fortschreibung des 1. Schulbauprogramms befindet sich aktuell in Vorbereitung der Beschluss für das 2. Schulbauprogramm mit weiteren Maßnahmen in den nächsten Jahren auch zum Thema Sporthallen.
Außerhalb der Beschreibung und Festlegung des 1. Schulbauprogramms laufen bereits folgende Maßnahmen:
-Grundschule Canisiusplatz: Errichtung Einfachsporthalle – Fertigstellung 2 016
-GS/MS Führichstraße: Errichtung Dreifachsporthalle – Fertigstellung 2 016
-GS Baierbrunner Straße: Errichtung Zweifachhalle – Fertigstellung 2016 -Gymnasium Nord, Knorrstraße: Errichtung Dreifachsporthalle – Fertigstellung 2016-Städt. Adolf-Weber-Gymnasium: Neubau Dreifach- und Einfachsporthalle – Fertigstellung 2016
-Schulzentrum Gerastraße: Erweiterung Einfachsporthalle – Fertigstellung 2018
-Wilhelmsgymnasium: Erweiterung Einfachsporthalle – Fertigstellung 2016
Frage 5:
Wie kann sichergestellt werden, dass Ausweichmöglichkeiten für den je- weiligen Sportbetrieb zur Verfügung stehen?
Antwort:
Ihre Frage bezieht sich nach unserem Verständnis sicherlich auf den Zeitraum der Generalinstandsetzung bzw. den Abbruch und Neubau des jeweiligen Objektes. Bereits im Rahmen der Planungen bzw. Konzepterstellung wird natürlich vorab berücksichtigt, dass für den Standort ausreichend Ausweichmöglichkeiten während der Neubauphase bzw. während des Zeitraums der Generalinstandsetzung zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Nutzung von sich in der Nähe befindlichen Standorten oder durch Anmietung von Freizeitsportanlagen in der Nachbarschaft.
Bisher konnten immer zufriedenstellende Lösungen und Möglichkeiten für alle Beteiligten angeboten/gefunden werden.
Abschließend möchten wir auf die kommenden Beschlüsse bzw. die Ergebnisse des Interfraktionellen Arbeitskreises Haushalt hinweisen. Im Rahmen des 1. Schulbauprogramms und auch mit den außerhalb des 1. Schulbauprogramms bereits laufenden Maßnahmen ist hinsichtlich des Themas Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzungen von Sporthallen für den Schul-, Freizeit- und Breitensport bereits einiges auf den Weg gebracht worden. Die Fortsetzung zur Verbesserung der Sporthallen-Situation in München dokumentiert sich in den kommenden weiteren Beschlüssen mit entsprechenden Maßnahmen dazu. Somit wird sich die Situation sowohl für den Schulsport als auch für den Freizeit- und Breitensport in den nächsten Jahren erheblich verbessern.
Ein Zeitungsartikel – wie am 9.12.2014 in der Süddeutschen Zeitung – mit dem Inhalt, dass aufgrund maroder Sporthallen der Sportunterricht ersatzlos ausfällt oder im Vorraum einer Turnhalle stattfinden muss, dürfte sich nach Fertigstellung der Maßnahmen in den nächsten Jahren damit erübrigen.
Wir hoffen, mit unseren Ausführungen Ihre Anfrage hinreichend und zur Zufriedenheit beantwortet zu haben.