(teilweise voraus) Aufgrund der aktuellen Berichterstattung der BILD-Zeitung zum Thema Königshof möchte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes klarstellen.
Die Genehmigungshoheit bei Bauantragsverfahren liegt bei der Lokalbaukommission, die Teil des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ist. Somit entscheidet die Landeshauptstadt München selbst und nicht, wie in der Berichterstattung fälschlicherweise dargestellt, der Bayerische Landtag über Bauanträge.
Im Fall Königshof ist die Baugenehmigung aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlich relevanten Belange tatsächlich erteilungsreif, wie der BILD-Zeitung bereits am vergangenen Dienstag mitgeteilt wurde.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat sich aber dafür entschieden, aus Rücksicht auf ein derzeit anhängiges Petitionsverfahren, das den gestellten Bauantrag zum Gegenstand hat, die Befassung im zuständigen Ministerium abzuwarten.