„Flüchtlinge“ ohne gültige Ausweispapiere
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 9.6.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 9.6.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Aktuellen Angaben der Bundespolizei zufolge ist die übergroße Mehrheit der illegal nach Deutschland eingereisten Migranten im Frühjahr 2016 ohne Papiere ins Land gekommen. Demnach waren ‚rund 80 Prozent‘ der von Januar bis April festgestellten Migranten nicht im Besitz eines erforderli- chen Passdokuments – bei 114.255 von der Bundespolizei an der Grenze aufgegriffenen Migranten waren das allein in den ersten vier Monaten 2016 etwa 91.000 ‚Flüchtlinge‘ ohne Papiere (wiedergegeben nach: http:// www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/syrer-koennten-500-000-fa- milienangehoerige-nachholen-14275172.html#/elections; zul. aufgerufen: 9.6.2016, 0.24 Uhr; KR). Allerdings konnten ‚Flüchtlinge‘ infolge der Ent- scheidung der Bundeskanzlerin vom 5.9.2015, die Grenzen zu öffnen, mo- natelang praktisch unkontrolliert einreisen und z.B. nach München weiter- reisen. – Hier stellen sich Fragen.
Ich frage den Oberbürgermeister:“
Frage 1:
Wie viele der zwischen September und Dezember 2015 in München an- kommenden „Flüchtlinge“ – sofern behördlich erfasst – hatten keine gülti- gen Ausweispapiere bei sich?
Antwort:
Die Zuständigkeit für die zwischen September und Dezember 2015 in München angekommenen Flüchtlinge lag, bis zu einer Verteilung auf die Bundesländer, zunächst bei der Regierung von Oberbayern, daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Frage 2:
In mindestens einer der Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen gab es auf dem Höhepunkt des „Flüchtlings“-Zustroms nach der Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin eine Außenstelle des syrischen Generalkonsulats, an die sich vorgeblich aus Syrien kommende „Flüchtlinge“ zwecks Ausstel- lung von Ausweisdokumenten wenden konnten. Dieser Service wurde allerdings nur mäßig in Anspruch genommen. Wie lange wurde dieser Ser- vice in Münchner Erstaufnahmeeinrichtungen vorgehalten? Von wie vielen in der LHM ankommenden „Flüchtlingen“ wurde er in Anspruch genom- men?
Antwort:
Hierzu ist keine Aussage möglich. Die Zuständigkeit für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung München liegt bei der Regierung von Oberbayern.