Muslimische Frauen als Opfer von Gewalt in München – Zahlen, Ent- wicklung, Hilfsangebote
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 24.6.2016
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer o.g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Deutschlandweit gibt es ein umfangreiches und dichtes Netz an Hilfsan- geboten für von Gewalt bedrohte Frauen und Mädchen. Laut dem Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) existieren derzeit bundesweit 353 Frauenhäuser sowie mindestens 41 Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen, außerdem 750 Fachberatungsstellen. – Seit den 90er-Jahren stieg der Anteil von Migrantinnen unter den Bewohnerinnen der rund 350 Frauenhäuser rasant. Inzwischen stammt jede zweite Schutz- suchende aus dem muslimischen Kulturkreis oder aus Osteuropa. Schon Ende der 90er-Jahre betrug der Anteil der Migrantinnen zum Beispiel in einem Berliner Frauenhaus 60 bis 80 Prozent. Eine von der bundesweiten ‚Frauenhauskoordinierung‘ (FHK) herausgegebene Statistik über ‚Frauen- häuser und ihre Bewohnerinnen‘ aus dem Jahr 2014 gibt über die Inan- spruchnahme von Frauenhäusern in Deutschland an, dass im Schnitt 58,4 Prozent der Bewohnerinnen von Frauenhäusern einen Migrationshinter- grund hatten. Neuere Zahlen, die als Folge der jüngsten Massenzuwande- rung noch höhere Migrantinnen-Anteile ausweisen dürften, liegen offenbar nicht vor.
Die Tatsache, dass muslimische Frauen und Mädchen in bundesdeutschen Frauenhäusern einen nennenswerten Anteil der Schutzsuchenden stel- len, legt auch die Frage nahe, welchen Beitrag muslimische Vereine und Organisationen zur Betreuung schutzsuchender Frauen und Mädchen lei- sten, konkret: welche und wie viele Hilfsangebote von dort zur Verfügung gestellt werden. – Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen nach der Situation in München.“
Zu Ihrer Anfrage vom 24.6.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch liegt der Anteil an Frauen mit muslimischem Hintergrund derzeit an den Münchner Frauenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, an de- nen von Gewalt bedrohte Frauen und Mädchen in der LHM Zuflucht finden können?Antwort:
Hierüber liegen dem Sozialreferat keine Erkenntnisse vor, da die Religionszugehörigkeit von Bewohnerinnen von Frauenhäusern nicht erhoben wird.
Frage 2:
Wie hat sich die Situation – rein überschlägig und unter besonderer Be- rücksichtigung der Zeit seit Juli 2015 – in den letzten fünf Jahren entwik- kelt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Welche speziellen Hilfs-, Unterstützungs- und Fürsorgeangebote für Frauen und Mädchen mit muslimischem Hintergrund werden von der LHM bzw. den einschlägigen Institutionen in München vorgehalten? In welchem Um- fang wurden speziell auf muslimische Frauen und Mädchen abgestimmte Hilfsangebote in der LHM in den letzten Jahren ausgeweitet?
Antwort:
Spezielle Hilfs- und Unterstützungsangebote für Frauen und Mädchen in München gibt es nur abgestimmt auf besondere Lebenssituationen, nicht auf die Religionszugehörigkeit. Träger solcher Angebote wären zum Beispiel JADWIGA, SOLWODI, IN VIA München e.V., Marikas, Condrobs/ ConAction und Wüstenrose von IMMA e.V. Dementsprechend gab es auch keine Ausweitungen bei speziell auf muslimische Frauen und Mädchen abgestimmten Angeboten.
Frage 4:
Wie bzw. in welchem Umfang werden diese speziellen Hilfsangebote wahrgenommen? Wie entwickelte sich die Situation in den letzten fünf Jahren?
Antwort:
Siehe hierzu Antwort auf Frage 3.
Frage 5:
Inwieweit leisten zur Betreuung schutzsuchender Frauen und Mädchen auch in München ansässige und tätige muslimische sowie speziell türki- sche Organisationen und Vereine einen Beitrag?
Antwort:
Solche Angebote werden nicht durch die Landeshauptstadt München gesteuert.