Listeriose Erkrankungen durch Lebensmittel – was und in welchem Umfang prüft die Stadt?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 6.6.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 6.6.16 bitten Sie um Informationen über den Umfang der behördlichen Kontrollen hinsichtlich Listerien in München.
Ihre Anfrage hat mir Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter zur unmittelbaren Beantwortung übergeben; im Einzelnen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„In Bayern wird zur Zeit wegen einer Listeriose-Verunreinigung von Le- bensmitteln mit Todesfolge ermittelt. Die gefährlichen und äußerst resis- tenten Bakterien wurden in zahlreichen Lebensmitteln einer Großmetz- gerei vermutet. Die Überprüfung dieser Lebensmittel ist eine hoheitliche Aufgabe. Auch bei der Stadt München gibt es eine dafür zuständige Abtei- lung.“
Frage 1:
Wie und in welchem Umfang werden in der Landeshauptstadt München Lebensmittel überprüft? Wie sieht es dabei mit Lebensmitteln aus, die ab- gepackt angeboten werden?
Antwort:
Die rund 20.000 Münchner Lebensmittelbetriebe unterliegen den regelmäßigen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferates. Regelmäßige Kontrollen zur Fleischhygiene werden ebenfalls vom Kreisverwaltungsreferat (Abteilung Veterinärwesen) wahrgenommen. Die Häufigkeit der Kontrollen bemisst sich nach der jeweiligen, bayernweit einheitlichen Risikobewertung; im Jahr 2015 wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung etwa 20.000 Kontrollen vorgenommen.
Bei den Kontrollen werden u. a. Warenfrische und Betriebshygiene überprüft sowie Proben entnommen und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Begutachtung vorgelegt. Die Kontrollen und Probeentnahmen beziehen sich sowohl auf verpackte als auch auf offene Lebensmittel. Darüber hinaus wird im Rahmen der amtlichen Kontrollen auch das betriebliche Eigenkontrollsystem überwacht („Kontrolle der Eigenkontrolle“). Dabei wird u. a. geprüft, ob der Lebensmittelunternehmer die vorgeschriebenen Untersuchungen der Lebensmittel gemäß der VO(EU) 2073/2005 durchführt. Dokumentationen des Lebensmittelbetriebes über Untersuchungsergebnisse sowie über ergriffene Maßnahmen im Falle nicht befriedigender Ergebnisse werden eingesehen.
Frage 2:
Muss aus der Erfahrung mit dem o. g. Sachverhalt eine Neubewertung der Arbeitsweise erfolgen?
Antwort:
Eine Neubewertung der Arbeitsweise ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Lebensmittelüberwachung nicht erforderlich. Im Rahmen der Kontrollen werden aber die Herstellungsbetriebe nunmehr verstärkt auf die Problematik hingewiesen und bei der Umsetzung von Hygienekonzepten gezielt beraten.
Frage 3:
Wurde in den bisherigen Haushaltssicherungskonzepten im Bereich der Le- bensmittelkontrolle eingespart und wenn ja wie viel?
Antwort:
Die Lebensmittelüberwachung war bisher von den Haushaltssicherungskonzepten nicht betroffen. Nachdem im Bereich der Lebensmittelüberwachung in den letzten Jahren fast regelmäßig große Lebensmittelskandale (Gammelfleisch, Müller-Brot etc.) im Fokus der Öffentlichkeit standen, mussten die notwendigen Einsparungen zwangsweise zu Lasten anderer Bereich des Kreisverwaltungsreferats erfolgen.
Eine faktische Reduzierung des Kontrollpersonals ergibt sich jedoch aus einer 2016 erfolgten Organisationsänderung im Bereich der Lebensmittelüberwachung. Aufgrund einer organisatorisch notwendigen Übertragung von Führungsaufgaben auf einige herausgehobene Lebensmittelkontrolleure mussten deren Kontrolltätigkeiten von den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich übernommen werden. Da die Auswirkungen auf die Kontrolldichte noch nicht abschätzbar sind, wird der Personalbedarf aktuell noch nicht geltend gemacht.
Das Kreisverwaltungsreferat wird aber zu gegebener Zeit auf den Stadtrat zukommen.
Frage 4:
Sollte es in diesem Bereich Ausweitungen zur Sicherheit der Münchner Be- völkerung geben?Antwort:
Neben Anlass bezogenen Kontrollen wird jeder Lebensmittelbetrieb auch planmäßigen Routinekontrollen unterzogen, deren Abstände über eine Risikobewertung (siehe Frage 2) berechnet werden. Zudem erfolgen zusätzliche Kontrollen nach der sog. „Münchner Linie“, wodurch bestimmte risikobehaftete Betriebe öfter begutachtet werden als dies die Risikobewertung vorsieht. Die Zahl bzw. Art der in den Betrieben zu entnehmenden Proben wird grundsätzlich vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit festgesetzt; daneben erfolgen regelmäßig weitere Probenentnahmen in bestimmten Fällen (etwa sog. Verdachtsproben).
Um sowohl die Kontrollen als auch die Probeentnahmen über die „Münchner Linie“ hinaus auszuweiten, müsste die Lebensmittelüberwachung personell verstärkt werden. Aufgrund der bisherigen Kontrollergebnisse scheint eine Ausweitung der Kontrollen allerdings zur Sicherheit der Münchner Bevölkerung derzeit nicht zwingend erforderlich. Sofern die Auswirkungen des aktuellen Listerienfalles auf die Lebensmittelüberwachung zunehmen, wird das Kreisverwaltungsreferat zu gegebener Zeit im Hinblick auf zusätzliche personelle Ressourcen auf den Stadtrat zukommen.
Ergänzend sei betont, dass es sich bei Listerien um ubiquitäre, d.h. überall in der Umwelt vorkommende Bakterien handelt. Essentiell ist daher die konsequente arbeitstägliche Einhaltung der Basishygiene, um der Kontamination von Lebensmitteln im Betrieb vorzubeugen. Umso wichtiger ist es bei behördlichen Kontrollen, die Lebensmittelunternehmer bezüglich ihrer Pflicht zur gewissenhaften Umsetzung der betrieblichen Eigenkontrollen und ihrer Verantwortung für den Verbraucherschutz noch stärker zu sensibilisieren.
Auch in diesem Sinne gehe ich zuversichtlich davon aus, Ihre Fragen abschließend beantwortet zu haben.