Wie sind Asylbewerber in München über das Stadtgebiet verteilt?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA
– Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 9.6.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 09.06.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Die Landeshauptstadt München steht vor der großen Herausforderung eine große Anzahl an Asylbewerbern in München unterzubringen. Dies stellt aufgrund des ohnehin schon bestehenden Wohnungsmangels und der nicht immer einfachen Situierung in passender Umgebung eine Herausforderung dar.
Dabei sollten allerdings nicht einige wenige Stadtbezirke die Hauptlast tragen und dabei eventuell zu neuen sozialen Brennpunkten werden, unter denen dann die bisherigen Bewohner zu leiden haben.“
Zu Ihrer Anfrage vom 09.06.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie sind Asylbewerber und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf das Stadtgebiet verteilt?
(Bitte nach Stadtbezirken und dem Verhältnis zur Einwohnerzahl der Stadt- bezirke zum 31.03.2016 aufschlüsseln und die Begriffe weit fassen, das heißt anerkannte, geduldete, abgelehnte noch hier lebende Personen usw. sollten berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen alle Unterbringungsfor- men wie Erstaufnahmeeinrichtungen dargestellt werden.)
Antwort:
Die Anzahl der in München untergebrachten Flüchtlinge und deren Aufteilung auf die verschiedenen Stadtbezirke, u.a. auch nach Unterbringungsform, können Sie nachstehenden, auf muenchen.de eingestellten, Informationsseiten entnehmen:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4024203.pdf
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/fluechtlinge/Fluechtlingsunterkuenfte_in_Muenchen.pdfhttp://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozi- alreferat/fluechtlinge/karten/Standortkarte_Stand_11_04_2016/Karte_ Stand_11_04_2016.pdf
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Fluechtlinge/umF.html
Darüber hinausgehende Informationen sind leider nicht möglich, da sich das Informationsrecht nach § 68 der Geschäftsordnung des Stadtrates auf Auskünfte beschränkt, die „abrufbar“ sind, d. h. die sich auf bereits vorhandene, leicht ermittelbare Informationen beziehen.
Frage 2:
Falls es deutliche Ungleichheiten bei der Unterbringung geben sollte, was gedenkt die Stadt dagegen zu tun?
Antwort:
Die Standorte zur Unterbringung nicht nur von Flüchtlingen, sondern auch von Wohnungslosen werden in einem hierfür eingerichteten Stab untersucht und geplant. Alle hierfür relevanten Dienststellen arbeiten in diesem Stab zusammen. Der Stadtrat entscheidet über die Vorschläge aus diesem Gremium.
Die Stadtverwaltung achtet grundsätzlich auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet. Angesichts der Unterbringungssituation der letzten Monate musste sich die Landeshauptstadt München bei der Standortauswahl aber auch an einer möglichst raschen Bedarfsdeckung orientieren.
Frage 3:
Welches Feedback erhält die Stadt aus den BAs und Bürgerversammlun- gen?
Antwort:
Erfreulicherweise ist das Feedback aus den Bezirksausschüssen und Bürgerversammlungen vorwiegend geprägt von großem Engagement sowie großer Aufnahme- und Hilfsbereitschaft.
Es haben sich bereits für fast alle Flüchtlingsunterkünfte Helferkreise aus engagierten Ehrenamtlichen gebildet, die sich vorbildlich bei der Betreuung und Integration der Flüchtlinge einbringen.