Wie steht die Stadt München dazu, dass in dem ALFA Bezirksverband München ausländerfeindliche, rassistische, antisemitische oder homophobe Tendenzen vorhanden seien?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 30.6.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid:
Auf Ihre Anfrage vom 30.06.2016 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Der Bezirksausschuss 5 – Au-Haidhausen hat am 15.06.2016 über einen fraktionsübergreifenden Dringlichkeitsantrag mit dem Titel Anmietung von Räumen im Unionsbräu durch die AfD verhindern abgestimmt. (siehe An- lage)
In diesem Dringlichkeitsantrag wurde auch ALFA u.a. Antisemitismus vorgeworfen. Der Wirt des Unionsbräu hat daraufhin den Drohungen der Lokalpolitiker und dem medialen Druck nachgegeben und eine Veranstal- tung des ALFA-Bezirksverbandes München mit dem Europaabgeordneten Prof. Starbatty zum Thema Bargeld ins Grundgesetz am Donnerstag, dem 30.06.2016, nur rund 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn storniert. Wir sind von den in dem Antrag erhobenen Anschuldigungen sehr über- rascht, da - wie auch der politischen Konkurrenz bekannt sein sollte - ALFA vor einem speziellen Hintergrund gegründet wurde. Wir möchten in die- sem Zusammenhang auf die Expertise der LHM zurückgreifen und fragen daher: ...“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Waren die Voraussetzungen für einen Dringlichkeitsantrag gegeben?
Antwort:
Vorausschickend möchte ich mitteilen, dass der vom Bezirksausschuss 5 am 15.6.2016 beschlossene Antrag anders als in der Anfrage dargestellt, den Titel „Anmietung von Räumen in Gaststätten durch Gruppierungen, die den sozialen Frieden gefährden, unterbinden“ trägt.
Nach Ansicht der Rechtsabteilung des Direktoriums waren zwar die Voraussetzungen für einen Dringlichkeitsantrag nicht gegeben, der Antrag konntedennoch nach § 7 Abs. 4 BA-GeschO auf die Tagesordnung des Bezirksausschusses gesetzt werden.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse gibt es, dass die einzelnen Anschuldigungen in dem Antrag zutreffen. (Bitte nach Parteien trennen)
Antwort:
Inhalt des Beschlusses ist die Bitte des Bezirksausschusses 5, die Voraussetzungen für Anmietungen von Räumlichkeiten im Unionsbräu von Gruppen, die den sozialen Frieden gefährden, zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist abzuwarten.
Frage 3:
Wie steht die LHM auch aufgrund ihrer Geschichte dazu, dass Parteien wie ALFA, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, derart ausge- grenzt werden? Ist es möglich, einen politischen Kontrahenten derart von jeglichen Versammlungsorten abzuschneiden ohne die entsprechenden Anschuldigungen zu belegen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Im Übrigen fand die Veranstaltung des ALFA-Bezirksverbandes München mit dem Europaabgeordneten Professor Starbatty zum Thema „Bargeld ins Grundgesetz“ wie geplant am Donnerstag, den 30.6.2016, im Unionsbräu statt.
Die Anlage kann im Presse- und Informationsamt angefordert oder online im Ratsinformationssystem unter https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4113211.pdf abgerufen werden.