Gemeinsame Tiefgarage für P&R Aidenbachstraße und Bildungscam- pus Gmunder Straße/Ratzinger Platz prüfen
Antrag Stadträtin Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 17.12.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Sie haben am 17.12.2015 Folgendes beantragt: „Es soll geprüft werden, ob für den Schul-Neubau „Bildungscampus Gmunder Straße/Ratzinger Platz“ eine gemeinsame Tiefgarage für die Schulen und die Park- und Ride-Anlage möglich ist.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Für die gewährte Fristverlängerung zur Beantwortung Ihres Antrages möchten wir uns bedanken.
Zu Ihrem Antrag teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Auf der Grundlage des Gesamtkonzepts für P+R- sowie B+R-Anlagen in München aus dem Jahr 2007 und dem Bebauungsplan Nr. 1769 a, Ratzingerplatz soll an der U-Bahnhaltestelle das Angebot der bisherigen P+R-Anlage (184 Plätze) wieder entstehen und zudem um bis zu 220 weitere Plätze vergrößert werden. Nach bisherigen Überlegungen soll dafür die bestehende, sanierungsbedürftige Anlage auf dem Grundstück der SWM beseitigt und am gleichen Standort durch eine neue oberirdische Parkierungsanlage mit bis zu 400 Stellplätzen ersetzt werden. Der Vorteil einer solchen Anlage an diesem Standort besteht insbesondere darin, dass für Kundinnen und Kunden des P+R die U-Bahn unmittelbar erreichbar ist und damit optimale Voraussetzungen zum Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel gegeben sind.
Entsprechend dem Stadtratsantrag wurde geprüft, welche Möglichkeiten für eine alternative Unterbringung der P+R-Anlage in Verbindung mit dem Bildungscampus Gmunder Straße/Ratzinger Platz bestehen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um zwei potentielle Standorte, den des Gymnasiums (Grundstück Fl.Nr. 293 + 293/1 südlich der Gmunder Straße) und zusätzlich den der Grundschule (Grundstück Fl.Nr. 295 südlich der Boschetsrieder Straße - östlich der Aidenbachstraße), die durch die Haltestelleninfrastruktur und die vorhandene P+R-Anlage Aidenbachstraße voneinander getrennt sind. In den bisherigen Planungen ist lediglich am Standort desGymnasiums eine Tiefgarage vorgesehen, in der auch die Stellplätze der Grundschule untergebracht werden sollen. Bei der Prüfung galt es unterschiedliche Interessenlagen von Stadtplanung, Stadtgestaltung, Schulplanung, Schulbau, Sicherheit, Verkehrsplanung und nicht zuletzt auch Nutzer- und Betreiberinteressen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Die P+R Park & Ride GmbH München wurde gebeten, zum Standort Grundschule/Grünverbindung eine Konzeptstudie zu erstellen, aus der Lage und Dimension einer solchen Anlage hervorgehen. Zusammen mit einer Machbarkeitsstudie des Baureferats bilden diese die Prüfungsgrundlagen.
Wegen der Vielschichtigkeit der Interessenlagen wurden zunächst Stellungnahmen der betroffenen Fachbereiche eingeholt, auf denen dann eine verkehrliche Gesamtbeurteilung aufbaut.
Von stadtplanerischer Seite wurde mit dem Grundsatz- und Eckdatenbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1769 a Ratzingerplatz vom 25.02.2016 neben anderen Vorhaben auch der Bau einer Grundschule, eines Gymnasiums und die Erweiterung bzw. ein Neubau der P+R-Anlage als Ziel formuliert. Die vorliegende Machbarkeitsstudie vom Baureferat zu beiden Schulen sieht lediglich eine Tiefgarage (TGa) im Bereich des Gymnasiums vor, die auch die Stellplätze für die Grundschule beherbergen soll. Die bestehende P+R-Anlage soll auf bis zu 400 Stellplätze erweitert werden, der Bedarf der beiden Schulen beträgt ca. 55 Pkw-Stellplätze. Die Unterbringung einer so hohen Anzahl von Stellplätzen auf dem Grundstück des Gymnasiums wird auch wegen der zur Verfügung stehenden geringen Grundstücksgröße sehr kritisch gesehen. Voraussichtlich wäre eine mehrgeschossige TGa erforderlich. Des Weiteren ist eine TGa-Zufahrt in Verbindung mit dem Gymnasiumsbau bezüglich der Verkehrssicherheit des Schulweges bedenklich. Eine TGa-Zufahrt unmittelbar in Verbindung mit dem Schulgebäude unterbricht die sichere Fußwegverbindung aus dem Süden kommend.
Bezüglich des Zeitplans zum Bebauungsplanverfahren und des dringenden Bedarfs an einem Gymnasium würde eine gemeinsame TGa die geplante Inbetriebnahme durch die erforderlichen zusätzlichen Abstimmungen und baulichen Abhängigkeiten (gemeinsame Realisierung) gefährden. Die notwendige rasche Realisierung der Schulbauten würde durch die bauliche Verbindung in Frage gestellt, da die Komplexität der Gebäude und das Bauvolumen steigen.
Zur P+R-Anlage gehörende Flucht- und Rettungswege sowie Schächte und Anlagen der Haustechnik ließen sich mit der Gebäudestruktur und den funktionalen Anforderungen der Schule nicht in Einklang bringen, die Anforderungen an Brand- und Schallschutz stiegen erheblich. Rettungs-wege der P+R-Anlage endeten auf dem Schulgrundstück, was zu nicht akzeptablen Nutzungskonflikten führe. Der konstruktive Aufwand stiege, da das Tiefgaragenraster an die Rasterstruktur der Schule angepasst werden müsse. Dies führe zu steigenden Kosten und erhöhtem planerischem und baulichem Zeitaufwand; eine Wirtschaftlichkeit ließe sich nicht nachweisen. Gleiches gilt auch bei einer Unterbringung der P+R-Stellplätze in einer TGa auf dem Grundstück der Grundschule. Da die Grundschule insbesondere den Bedarf aus den in der näheren Umgebung befindenden Wohnbauplanungen (z.B. Campus Süd) decken muss, ist jede zeitliche Verzögerung dringend zu vermeiden. Zudem würde die wichtige Ost-West Grünverbindung unterbaut werden und der Baumbestand in diesem Bereich wegfallen. Eine zeitliche Verzögerung der Schulbaumaßnahmen durch den Bau der P+R-Anlage darf nicht erfolgen, um den Bedarf an Schulplätzen rechtzeitig decken zu können.
Eine Verlagerung der P+R-Anlage in eine TGa wäre nur dann zielführend, wenn diese unabhängig von der Realisierung der Schulen (baulich wie zeitlich) erfolgen kann.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bebaubarkeit der für die Schulen vorgesehenen Grundstücke weder durch die derzeitige P+R-Anlage noch bei einem Verbleib der P+R-Anlage an ihrem jetzigen Standort inkl. Erweiterung eingeschränkt ist.
Die Neugestaltung und Erweiterung der Bus- und Trambahnhaltestelle (TWT) würden sich durch eine Verlagerung der P+R-Anlage und somit dem Wegfall der derzeitigen Rampe (bauliche Barriere Richtung Osten) hingegen wesentlich vereinfachen.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird zudem die in der Konzeptstudie der P+R Park & Ride GmbH München enthaltene Anbindung der Tiefgarage auf dem Grundstück der Grundschule/Grünverbindung über die Aidenbachstraße abgelehnt. Maßgeblich dafür ist, dass sich die Zu- und Ausfahrtsrampe der Tiefgarage in unmittelbarer Nähe zum Zugangsbauwerk des U-Bahnhofs befindet. Zudem gestaltet sich die Zufahrtsituation auch durch ihre Nähe zum Knotenpunkt Boschetsrieder Straße/ Aidenbachstraße und der zu querenden Straßenbahn und dem Bus kritisch. Da Bus und Tram signaltechnisch priorisiert werden, ergibt sich für die Kfz-Nutzerinnen und Nutzer, die in die Tiefgarage einfahren wollen, eine Wartesituation, die sich wiederum negativ auf den fließenden Verkehr auswirkt. Hier käme es zu Staubildung durch wartende Kfz.
Die Prüfung, ob für den Schulneubau „Bildungscampus Gmunder Straße/ Ratzinger Platz“ eine gemeinsame Tiefgarage für die Schulen und dieP+R-Anlage möglich ist, führt aus den voran genannten Gründen zu einem klar negativen Ergebnis und wird daher nicht weiterverfolgt.
Alternativ soll aber eine mögliche Unterbringung der P+R-Anlage in Form einer Tiefgarage unter dem geplanten Rasenspielfeld, östlich anschließend an den Grundschulstandort, mit Anbindung über die Boschetsrieder Straße geprüft werden. In der für die Koordination solcher Anlagen zuständige referatsübergreifenden Lenkungsgruppe zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln wurde in der Sitzung am 22.07.2016 beschlossen, das Baureferat mit einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine gesonderte Information.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.