Werden kulturelle Baumaßnahmen hinausgeschoben?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil und Mario Schmidbauer (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 13.7.2016
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Sie beantragen „Dem Stadtrat wird über den aktuellen Sachstand zu Ga- steig, Stadtmuseum und Kreativquartier berichtet, besonders wird auf die ursprünglichen Zeitpläne eingegangen und dargestellt, welche Verschie- bungen sich zu diesen bislang schon ergeben haben.“
Ihren Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 20.7.2016 begründen Sie wie folgt:
„In einem aktuellen Medienbericht ist zu lesen, dass die Landeshauptstadt München größere kulturelle Bauvorhaben nicht wie vereinbart auf den Weg bringt.
Beim Gasteig soll die Entscheidung über die dringend benötigte General- sanierung angeblich wieder, wie bereits in den Jahren zuvor, bis ‚ins kom- mende Frühjahr‘ verschoben werden.
Für das Stadtmuseum liegt bereits das Sanierungskonzept mit einem inter- essanten architektonischen Entwurf vor. Dieses Konzept soll aber, wie zu lesen ist, nicht im geplanten Ausmaß umgesetzt und der gesamte Sanie- rungszeitplan in die Länge gezogen werden.
Im Kreativquartier gehe es schleppend voran; die Sanierung der beiden großen Hallen entscheide sich ‚im kommenden Frühjahr‘. (…) Die Notwen- digkeit der dringlichen Behandlung ergibt sich aus der Tatsache, dass dies die letzte Vollversammlung vor der Sommerpause ist, so dass der Stadtrat eventuell nötige, ergänzende Beschlüsse dann erst wieder im September fällen kann. Zugleich besteht die Gelegenheit, den Stadtrat über die tat- sächliche Situation eingehend zu informieren.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Generalsanierung des Gasteigs:
Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 1.7.2015 (u. a.) Folgendes beschlossen:
„Die GMG wird beauftragt, im Benehmen mit dem Kulturreferat ein Nutzerbedarfsprogramm mit einem Betriebskonzept erstellen zu lassen. Hierzusind auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu den über die Sowieso-Maßnahmen hinausgehenden Bausteinen zu erstellen. Zeitgleich dazu wird das Baureferat beauftragt, unter Mitwirkung der GMG eine übergreifende Bestandsuntersuchung durchzuführen.
Nach Vorliegen des Nutzerbedarfsprogrammes sowie der übergreifenden Bestandsuntersuchung werden diese dem Stadtrat zur Bedarfsgenehmigung und zur Erteilung des Vorplanungsauftrages vorgelegt.
Die GMG wird beauftragt, im Benehmen mit dem Kulturreferat den Nutzerbedarf für die Interimsspielstätten festzulegen und rechtzeitig Alternativstandorte zu prüfen.“
Alle o. g. Aufgaben werden derzeit konsequent bearbeitet. Ziel ist es, den Stadtrat, wie geplant, im März nächsten Jahres mit den Ergebnissen und weiteren Entscheidungsvorschlägen zu befassen.
Münchner Stadtmuseum:
Am 29.7.2015 bestätigte die Vollversammlung des Stadtrates das Ergebnis des VOF-Verfahrens für die Vergabe der Architektenleistungen, beauftragte die Leistungen zur Objektplanung und erteilte den Vorplanungsauftrag.
Derzeit wird die Vorplanung erarbeitet. Ziel ist es, den Stadtrat, wie geplant, in der 2. Jahreshälfte 2017 mit den Ergebnissen der Vorplanung zu befassen.
In der Anmeldung zum nächsten MIP 2016 – 2020 sind unverändert Gesamtkosten in Höhe von 200 Mio. Euro eingeplant, es ist keine zeitliche Verschiebung vorgesehen.
Kreativquartier – Sanierung der beiden großen Hallen:
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 17.12.2014 wurden die Raumplanung und das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm genehmigt. Das Kulturreferat wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und der Stadtkämmerei die Entwicklung des Betriebskonzepts zu beauftragen. Das Kulturreferat wurde beauftragt, den Stadtrat im Jahr 2015 mit einem konkreten Umsetzungsvorschlag für den Betrieb der beiden Hallen zu befassen. Das Kommunalreferat wurde beauftragt, die Vorentwurfsplanung nach vorhergehender Bestandsuntersuchung auf der Grundlage des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms sowie des vom Stadtrat noch zu beschließenden Betriebskonzepts beim Baureferatzu beauftragen. Der Stadtrat ist anschließend mit dem Projektauftrag zu befassen.
Für den Herbst 2016 ist geplant, den Stadtrat mit der Genehmigung des Betriebskonzeptes einschließlich des entsprechend angepassten Nutzerbedarfsprogrammes zu befassen. Zudem soll der Stadtrat über das Ergebnis der Bestandsuntersuchung zur Bausubstanz informiert und das Kommunalreferat gebeten werden, dem Baureferat den Vorplanungsauftrag für die Generalinstandsetzung und den Umbau der Jutier- und Tonnenhalle zu erteilen. Die zeitliche Verzögerung ist durch die Prüfung entstanden, ob die Tonnenhalle als Interimsphilharmonie geeignet wäre.
Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass die kulturellen Baumaßnahmen im geplanten Umfang umgesetzt werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.