Diebstähle und Sachbeschädigungen auf dem Alten Nordfriedhof
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 5.8.2016
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Eine Bürgerin teilte Ihnen mit, dass auf dem Alten Nordfriedhof in größerer Zahl Grabdenkmäler sowie andere Dinge wie z.B. die Christusfigur an dem großen Kreuz in der Mitte beschädigt oder entwendet worden seien. Bei einer Ortsbegehung seien Ihnen zahlreiche beschädigte Gräber aufgefallen. Die Bürgerin führe die Diebstähle darauf zurück, dass man auf den Friedhof durch das immer offene Tor mit dem Auto oder Lkw fahren könne. In diesem Zusammenhang habe sie auch auf die Münchner Tafel hingewiesen, die den Friedhof als Zufahrt nutze. Im Gespräch mit der Tafel und der nebenan beheimateten Musikschule seien noch einige Details bezüglich eines sicheren Anfahrtsweges und der Mietverträge angesprochen worden. Dabei sei angeführt worden, dass der Vorplatz vor dem Haupteingang der Musikschule aufgrund der Tafel nicht von der Musikschule genutzt werden könne.
Es müsse sichergestellt werden, dass den Belangen aller Bürgerinnen und Bürger gleich Rechnung getragen werde.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Kommunalreferates wie folgt:
Frage 1:
Wie viele erhebliche Beschädigungen und Diebstähle sind auf dem Alten Nordfriedhof bekannt und was wurde unternommen, um weitere Dieb- stähle zu verhindern?
Antwort:
Den Städtischen Friedhöfen München sind keine Diebstähle oder Beschädigungen an den Grabstätten des Alten Nördlichen Friedhofes bekannt. Weder bei den jährlichen Standsicherheitskontrollen der Grabmale noch im Rahmen von Ortsbesichtigungen oder Führungen waren solche Vorkommnisse festzustellen. Eine Anzahl der historischen Denkmäler auf dem Alten Nördlichen Friedhof weisen allerdings in der Tat Beschädigungen auf, die auch dokumentiert sind. Diese sind jedoch dem Alter der Grabsteine geschuldet oder auf Witterungs- und Umwelteinflüsse zurückzuführen.Die betreffenden Denkmäler werden sukzessive im Rahmen des von den Städtischen Friedhöfen München aufgelegten Restaurierungsprogramms in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden wiederhergestellt.
Die Recherche in den Archivunterlagen der Städtischen Friedhöfe München ergab, dass die am zentralen Kreuzigungsdenkmal angebrachte Christusfigur bereits in den 80er-Jahren auf Veranlassung des damals verantwortlichen Baureferates restauriert werden sollte. Über den Verbleib der Figur liegen jedoch keine Aufzeichnungen vor. Die Städtischen Friedhöfe München nehmen Ihre Anfrage zum Anlass und werden diesbezüglich Ermittlungen anstellen.
Frage 2:
Warum wird das Tor nicht so verschlossen, dass keine Unbefugten mit dem Auto auf den Friedhof auffahren können?
Antwort:
Der Alte Nördliche Friedhof ist rund um die Uhr für die Besucherinnen und Besucher zugänglich und wird nicht verschlossen. Für diese Regelung haben sich sowohl die örtliche Polizeiinspektion als auch der Bezirksausschuss 3 – Maxvorstadt eingesetzt.
Um den Fahrverkehr auf dem Friedhof zu beschränken, sind alle berechtigten Personen angewiesen, einen Flügel des Eingangstores nach Verlassen des Friedhofs zu fixieren und so die Einfahrt von unberechtigten Fahrzeugen zu verhindern. Das Eingangstor dauerhaft (beispielsweise mit einem Vorhängeschloss) zu verschließen, ist logistisch sehr schwierig, weil der Kreis der Berechtigten sich immer wieder ändert (z. B. Steinmetzbetriebe, Gartenbaufirmen).
Frage 3:
Ist eine Befahrung des Friedhofes durch die Münchner Tafel und andere für Lieferzwecke, die nichts mit dem Friedhof zu tun haben, zulässig?
Antwort:
Die Münchner Tafel erhielt die Erlaubnis, die wöchentliche Anlieferung friedhofsseitig durchzuführen. Dazu fahren die Fahrzeuge durch das Tor in den Friedhof und können die Lebensmittel dann direkt im Innenhof abladen, in dem die Ausgabe stattfindet. Auch die Polizei begrüßte diese Entscheidung, da die Lieferfahrzeuge andernfalls auf dem Bürgersteig vor dem Friedhof parken müssten und dort Passantinnen und Passanten behindern.Im Übrigen sind auch andere Personen berechtigt, mit ihren Fahrzeugen in den Friedhof zu fahren. Dazu zählen beispielsweise die vom Baureferat mit der Baum- und Wegepflege beauftragten Firmen oder Steinmetzfirmen, die im Auftrag der Städtischen Friedhöfe München Grabdenkmäler restaurieren.
Frage 4:
Wird der Musikschule am alten Nordfriedhof die von ihr gemietete Mietsa- che voll zur Nutzung zur Verfügung gestellt und/oder wurde von Seiten der Stadt Druck ausgeübt, dass die Parkplätze und der Vorplatz mit dem eigent- lichen Haupteingang der Tafel überlassen werden? Gibt es in diesem Zusammenhang auch anderweitige, z. B. brandschutz- rechtliche Vorschriften?
Antwort:
Das Kommunalreferat teilte hierzu mit:
Mit Geschäftsraum-Mietvertrag vom 17.2.2014 wurden der Mieterin innerhalb des nördlichen Gebäudekomplexes Räumlichkeiten zum Betrieb einer Musikschule im Anwesen Arcisstraße 45 vermietet. Der Innenhof ist dabei nicht Bestandteil der Mietsache. Die Musikschule ist lediglich dazu berechtigt, den Innenhof als Gemeinschaftsfläche mitzunutzen. Das Gleiche gilt für die Münchner Tafel. In diesem Zusammenhang lässt sich aus den mietvertraglichen Bestimmungen daher kein Recht zur alleinigen Nutzung des Innenhofes ableiten.
Der Musikschule war bereits vor Abschluss des Mietvertrags bekannt, dass die Münchner Tafel in den im Nordosten des Mietobjektes angrenzenden Reihengaragen Lebensmittel an Bedürftige ausgibt. Ebenso bekannt waren die mit dem Betrieb der Ausgabestelle einhergehenden Beeinträchtigungen, insbesondere im Hinblick auf den auftretenden Publikumsverkehr während der Ausgabezeiten und die entstehenden Einschränkungen durch die Warenanlieferung. Wesentliche Voraussetzung für die damalige Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit der Musikschule war der Verbleib der Münchner Tafel am Alten Nördlichen Friedhof, den die Musikschule auch ausdrücklich begrüßt hat. Der Haupteingang der Musikschule wurde auf Wunsch der Mieterin in den Innenhof verlegt.
Nach Informationen unseres technischen Dienstleisters Baureferat gibt es keine brandschutzrechtlichen Vorschriften, die eine Nutzung der Freifläche (Innenhof vor den Garagen) einschränkt oder verbietet. Zu den Gebäuden Arcisstraße 45 liegen keine Brandschutzkonzepte vor, da diese aus geneh-migungsrechtlicher Sicht nicht gefordert sind und bei Gebäudeklasse 3 nicht geprüft werden. Nach telefonischer Rücksprache mit der Branddirektion – so das Baureferat – ließe sich auch aus deren Feuerwehr-Einsatzplänen keine derartige Vorschrift ablesen.
Frage 5:
Welche anderen Lösungen wären noch denkbar, um an dieser Stelle ein auskömmliches Miteinander realisieren zu können?
Antwort:
Weder die Musikschule noch die Münchner Tafel haben bisher gewünscht, das bestehende Arrangement zu ändern. Für die Städtischen Friedhöfe München und das Kommunalreferat besteht damit kein Handlungsbedarf.