Millionenverträge im Sozialreferat ohne Stadtratsbeteiligung?
Anfrage Stadträte Marian Offman und Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 17.8.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zunächst vielen Dank für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrer Anfrage vom 17.8.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Die Landeshauptstadt München ist für die Betreuung unbegleiteter min- derjähriger Flüchtlinge verantwortlich. Dies wird über Verträge an Sozialver- bände zu Erfüllung dieser Aufgabe durch Sozialpädagogen sichergestellt.
Laut Presseberichterstattung hat die Zahl der zu Betreuenden so stark abgenommen, dass eine Vielzahl der bestellten Leistungen nicht mehr erforderlich ist. Um dies mit den Kapazitäten der Sozialverbände zu kom- pensieren, wurde die Betreuung durch zwei Sozialpädagogen für zehn un- begleitete minderjährige Flüchtlinge in neuen Verträgen auf fünf halbiert. Dies könnte eine reale Kostenverdoppelung bedeuten. Der Stadtrat wurde über diese Änderung bis jetzt nicht informiert.“
Zu Ihrer Anfrage vom 17.8.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch ist der aktuelle und geplante Bedarf an Sozialpädagogen für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge?
Antwort:
Zum Stichtag 31.8.2016 liegt der aktuelle Bedarf an Sozialpädagogen bei dem Betreuungsschlüssel von 1:2,5 bei 39,6 VZÄ.
Frage 2:
Welche Verträge wurden in welcher Höhe zur Finanzierung dieses Bereichs von der Stadt München durch das Sozialreferat geschlossen? (Vertragspart- ner, Höhe und Laufzeit)Antwort:
Zum jetzigen Zeitpunkt gelten die Ergänzungsvereinbarungen bis zum 1.7.2017 mit dem sog. Trägerverbund, dem folgende Partnerinnen und Partner angehören:
-Heilpädagogische-psychotherapeutische Kinder- und Jugendhilfe e.V. (HPKJ)
-Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V. (KJF)
-Verein für Jugend- und Familienhilfen e.V. (VJF)
-Condrobs
-Diakonie Hasenbergl
-Diakonie Jugendhilfe Oberbayern
-Kinderschutz e.V.
-Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF)
-Verein für Sozialarbeit
Das Volumen der Verträge richtet sich nach der vertraglich geltenden AEH Pauschale und dem vereinbartem Betreuungsschlüssel.
Frage 3:
Welche rechtlichen Konsequenzen haben diese Verträge für die Vertrags- partner, wenn eine Stadtratsbefassung für das Sozialreferat verpflichtend gewesen wäre?
Antwort:
Das Revisionsamt der Stadt München ist mit dieser Frage befasst. Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat umgehend nach seinem Vorliegen bekannt gemacht. Dem kann hier nicht vorgegriffen werden.
Frage 4:
Wie ist eine nicht erfolgte Stadtratsbefassung seitens des Sozialreferats rechtlich zu bewerten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Zu welchen Prüfergebnissen kommt das Revisionsamt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Hinsichtlich der knappen Beantwortung der Fragen 3 mit 5 bitte ich unter Bezugnahme auf das laufende Revisionsverfahren um Verständnis.