Erneute Bürgerbeteiligung beim Bildungscampus Freiham
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 23.10.2014
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 Art. 3a GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 23.10.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit.
In diesem verweisen Sie darauf, dass mit dem Projekt Bildungscampus Freiham als das größte Münchner Schulzentrum im Zuge einer nicht optimalen Abstimmung der Planungen auch mit den Wünschen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern Schwierigkeiten verbunden sein könnten. Sie forderten, dass alle Beteiligten ihre Anregungen zur Feinplanung in einem Workshop einbringen sollten.
Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass alle an dem Prozess beteiligten Personen in einem umfangreichen Verfahren eingebunden wurden.
Der Beteiligungsprozess startete mit der Zukunftskonferenz „Bildungscampus Freiham“ am 22.2. und 23.2.2013, zu der u.a. Bürgerinnen und Bürger, Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Lehrkräfte und vor allem auch die Münchner Mädchen und Jungen eingeladen waren. Dort wurden den Anwesenden Informationen zum Bildungscampus vorgestellt. Im Rahmen eines gemeinsamen Austausches wurden dann im Anschluss Umset-
zungsempfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen wurden im Stadtrat und in den Ausschüssen am 9.4. und 10.4.2013 bekannt gegeben und im folgenden Halbjahr in das Raumkonzept des Referat für Bildung und Sport integriert und in die Beschlussvorlage für den Bildungscampus und des Raumprogramms eingearbeitet, worüber der Stadtrat schließlich im Dezember 2013 und Januar 2014 beschloss.
Die Anregungen aller Teilnehmenden aus der umfassenden Zukunftskonferenz wurden fortlaufend in allen Stufen des Entscheidungsprozesses beachtet und involviert. Auf dieser Basis entschied sich der Stadtrat am 6.5.2015 auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse für den endgültigen Architektenentwurf für den Bildungscampus.Im Rahmen des zweiphasigen Realisierungswettbewerbs zum Bildungs- und Sportcampus Freiham waren politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aller Parteien immanent eingebunden.
Den Beteiligten wurde der gesamte Prozess in der Folgekonferenz zum Beteiligungsprozess unter dem Motto „Jetzt setzen wir um!“ am 9.7.2015 transparent gemacht und veranschaulicht. Beispielsweise wurde die Präsentation „Faktencheck“ mit einer Übersichtstabelle aller Empfehlungen der Zukunftskonferenz gezeigt, welche darlegt, welche Vorschläge inwieweit in die Architektenentwürfe und die Entscheidung eingeflossen sind. In der Folgekonferenz brachten u.a. Schülerinnen und Schüler weitere kreative Anregungen zur letztendlichen Gestaltung des Bildungscampus als einen „Ort zum Wohlfühlen“.
Aufgrund der ständigen Miteinbeziehung der Ergebnisse der Zukunftskonferenz vom Februar 2013 in allen Stufen des Entscheidungsprozesses war es nicht vonnöten, eine weitere Beteiligungsveranstaltung zu organisieren. In der zweitägigen Zukunftskonferenz wurden Anregungen zu allen Schwerpunkten des Großprojekts Freiham von den Beteiligten intensiv erarbeitet.
In den Anlagen legen wir Ihnen die Zeitleiste Campus Freiham „Was bisher geschah...“und die Präsentation „Faktencheck“ – Empfehlungen des Beteiligungsprozesses Campus Freiham bei.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.