Einfahrverbot für Reisebusse ins Graggenauer-Viertel prüfen, statt täglichem Verkehrschaos
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 15.12.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Ihr oben genannter Antrag Nr. 14-20/A 01645 wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung vom Direktorium zur federführenden Bearbeitung übermittelt. Darin führen Sie Folgendes aus:
„Der Stadtrat möge beschließen:
1.Ein Einfahrverbot für Reisebusse in das Graggenauer-Viertel, die keine Zieladresse bei einem Hotel in dem Gebiet haben, mit der Ausnahme der Maximilianstraße, der Alfons-Goppel-Straße und der Hofgar- tenstraße.
2.Auch die Vorfahrt und das Abstellen von Reisebussen am Max-Joseph- Platz vor der Oper soll untersagt werden, weil eine Anfahrt in die Al- fons-Goppel-Straße mit direktem Zugang zur Staatsoper und zum Resi- denztheater von dort aus möglich ist.
3.Bei der Maximilianstraße ist deshalb eine Busanfahrt in westlicher Fahrtrichtung bis zur Alfons-Goppel-Straße zu gestatten. 4.Linienbusse und Stadtrundfahrtbusse sind von den Einfahrverboten nicht betroffen.“
Für die gewährte Fristverlängerung zur Beantwortung Ihres Antrages möchten wir uns bedanken.
Da Sie einer weiteren Fristverlängerung nicht zugestimmt haben, erlauben wir uns, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag in Form eines Schreibens zu beantworten. Hintergrund ist, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung derzeit einen Beschluss zum Max-Joseph-Platz vorbereitet, in dem die von Ihnen angeführten Antragspunkte inhaltlich behandelt werden sollen.
Vorgreifend auf diesen Beschluss teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu Ihrem Antrag vom 15.12.2015 Folgendes mit:
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Umgestaltung des Max-Joseph-Platzes soll auf dem gesamten Platz eine Fußgängerzone „Radverkehr frei“ unter Beibehaltung der Zufahrt und der Rampe für Pkw zur Operntiefgarage eingerichtet werden. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität des Max-Joseph-Platzes zu erhöhen und ihn städtebaulich aufzuwerten.[bold]
Zu Antragspunkt 1[/bold]
Das Kreisverwaltungsreferat wird Ihnen hierzu gesondert antworten.
Zu Antragspunkt 2
Das Kreisverwaltungsreferat beabsichtigt, die Aufhebung der Anfahrtszone für Reisebusse auf dem Max-Joseph-Platz und die Sperrung des Platzes für Busse einzuleiten. Reisebusse, Stadtrundfahrtbusse und Opernbusse können den Platz dadurch nicht mehr direkt anfahren. Opernbusse nutzen künftig ausschließlich die bestehende Anfahrtszone in der Alfons-Goppel-Straße. Von dort besteht ein direkter Zugang zur Staatsoper und zum Residenztheater.
Eine zeitliche Ausdehnung der Anfahrtszone in der Alfons-Goppel-Straße (derzeit 16 bis 24 Uhr zum Ein- und Aussteigen, maximal 20 Minuten) erscheint nach jetzigem Kenntnisstand nicht opportun, denn diese soll weiterhin nur der Erschließung von Staatsoper und Residenztheater durch Reisebusse zu den Veranstaltungszeiten dienen. Bei zeitlicher Ausdehnung wäre mit einer starken Aus- beziehungsweise Überlastung der Anfahrtszone durch an dieser Stelle nicht gewünschte allgemeine Touristenbusse mit Ziel Münchner Altstadt zu rechnen, mit der Gefahr von ständig in zweiter Reihe haltenden Bussen.
Für Reisebusse wird die bestehende Busanfahrtszone am Karl-Scharnagl-Ring um drei Stellplätze erweitert.
Die Routen der Stadtrundfahrtbusse sind durch das Kreisverwaltungsreferat zu überprüfen und neu zu planen.
Zu Antragspunkt 3
Das Kreisverwaltungsreferat beabsichtigt, die Maximilianstraße Richtung Westen in Höhe der Alfons-Goppel-Straße für Busse zu sperren. Zudem soll eine Vorsperre in der Maximilianstraße in Höhe des Karl-Scharnagl-Rings eingerichtet werden, damit nur noch Busse mit einem Ziel in die Maximilianstraße einfahren und anschließend über die Alfons-Goppel-Straße und Hofgartenstraße wieder zum Altstadtring ausfahren können.
Zu Antragspunkt 4
Linienbusse sind von den Einfahrverboten nicht betroffen, in Bezug auf die Stadtrundfahrtbusse wird auf die Antwort zu Antragspunkt 1 verwiesen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.