Städtisches Telefonbuch allen Mitgliedern des Stadtrates und der Bezirksausschüsse zur Verfügung stellen!
Antrag Stadträte Georg Schlagbauer und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 5.7.2013
Städtisches Telefonbuch neu auflegen und an den Stadtrat und die Bezirksausschüsse ausgeben!
Antrag Stadträte Richard Quaas und Georg Schlagbauer (CSU-Fraktion) vom 20.5.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Die oben genannten Anträge fordern jeweils eine Verteilung von städtischen Telefonbüchern in gedruckter Form an die ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates sowie die Bezirksausschussmitglieder bzw. alternativ eine Aushändigung als Datenträger oder eine kostengünstige on- oder offline-Lösung.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge betrifft die Bereitstellung von Telefonkontaktdaten der Stadtverwaltung und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihren Anträgen vom 5.7.2013 und 20.5.2016 sowie zum Antrag des Bezirksausschusses 5 – Au – Haidhausen vom 11.5.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zur Umsetzung Ihrer Anträge hat das Direktorium die erneute Erstellung einer Print-Ausgabe des elektronischen Telefonbuchs, analog zur letzten Ausgabe im Dezember 2013, geprüft. Um einen solchen Ausdruck erstellen zu können, ist das Aufbereiten der elektronischen Telefonbuchdaten zu einer Druckvorlage Voraussetzung. Anlässlich der aktuellen Anträge wurde dazu eine Vergabe durchgeführt.
In der Folge müssen nun die Daten für den Neudruck ausgelesen, geprüft und modifiziert werden. So soll nach Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat beispielsweise sichergestellt werden, dass nur die Leitungsebene von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen im Telefonbuch aufgelistet wird. Anschließend erfolgt die Feinabstimmung der Druckvorlage mit dem für die Aufbereitung zuständigen, externen Dienstleister. Nach Abschluss der Vorarbeiten wird das Telefonbuch gedruckt und an die ehrenamtlichenMitglieder des Stadtrates verteilt. In Bezug auf die Verteilung des Telefonbuchs an die Bezirksausschüsse ist der Gesamtpersonalrat dem Wunsch der Bezirksausschüsse nachgekommen und hat einer Verteilung auch an die Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher sowie die Vorsitzenden der Unterausschüsse zugestimmt. Den bei einer Verteilung an alle Mitglieder der Bezirksausschüsse bestehenden Bedenken des Gesamtpersonalrates in Bezug auf den Mitarbeiterschutz wird aber Rechnung getragen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Der Antrag Nr. 14-20/B02367 des Bezirksausschusses 5 – Au-Haidhausen ist damit satzungsgemäß erledigt.