Rasenfläche für das Olympiastadion erst nach der Open Air Saison 2017! Olympiastadion – Jetzt Maßnahmen ergreifen zum Denkmalschutz und zur Schadensbegrenzung!
Anträge Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 27.9.2016 und 5.10.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Wiederbegrünung des Innenraums des Olympiastadions fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Olympiapark München GmbH (OMG). Ich erlaube mir, die Anträge als Brief zu beantworten.
Die Bayernpartei hat am 27.9.2016 den Antrag Nr. 14-20/A 02503 gestellt, wonach sich der Oberbürgermeister als Gesellschafter mit der Olympiapark München GmbH ins Benehmen setzen solle, um das derzeit laufende Vergabeverfahren zur Wiederherstellung des Rasenfeldes im Olympiastadion aufzuheben. Eine Rasenfläche solle erst nach Beendigung der Open Air Saison 2017 erstellt werden.
Die Bayernpartei hat am 5.10.2016 den Antrag Nr. 14-20/A 02518 gestellt, der zum Einen den o. g. Antrag wiederholt und zudem fordert, während den veranstaltungsfreien Zeiten (ab zwei Wochen) solle konsequent der vorhandene Kunstrasen im Olympiastadion ausgelegt werden, um optisch ein Rasenfeld zu imitieren und damit den Anforderungen des Denkmalschutzes genüge zu leisten. Es solle die vom Denkmalschutz geforderte Kunststoffbahn (Tartanbahn) im Olympiastadion verworfen werden. Dafür solle eine befahrbare Asphaltbahn, die eine farbliche Darstellung einer Laufbahn aufweist, nach Beendigung der Open Air Saison 2017 errichtet werden.
Die Asphaltierung des Stadions hat folgende Historie:
- 2011 bis 31.12.2013 befristete denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Asphaltierung des Olympiastadions zur Durchführung von DTM-Rennen mit anschließender materialgerechter Wiederherstellung der Rasenflächen und der Tartanbahn
- 2013 Verlängerung der Befristung bis 31.12.2015-2015 Verlängerung der Befristung bis 31.12.2016; Notwendigkeit der Asphaltierung zur Durchführung der Veranstaltung „100 Jahre BMW“; der Aufsichtsrat hat sich in seiner 135. Sitzung am 23.6.2015 einstimmig für eine letztmalig bis 31.12.2016 befristete Verlängerung der Asphaltierung ausgesprochen
Hieraus wird insbesondere deutlich, dass es sich bei dem Thema um die Umsetzung denkmalschutzrechtlicher Bestimmungen handelt.
Unter der Asphaltfläche im Stadioninnenraum liegen der Rollrasen und die Kunststofflaufbahn, die damals mit einer Trennschicht abgedeckt wurden. Der Terminplan sieht vor, dass die Flächen im Mai 2017 wiederhergestellt sind und damit auch das ursprüngliche Erscheinungsbild. Derzeit läuft bereits das Vergabeverfahren für die Wiederherstellung des Rasenfeldes, sodass laut OMG bei einer möglichen Aufhebung des Verfahrens mit Schadenersatzforderungen zu rechnen wäre.
Nach Auskunft der OMG wäre die beantragte künftige Verlegung und Entfernung der Kunstrasenfläche zwischen den Konzertveranstaltungen mit erheblichen Aufwendungen verbunden.
Ab 2017 ist bei Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen im Stadion der Rasen wieder abzudecken. Bereits vor Einbringung der Asphaltfläche musste der Rasen bei entsprechender Nutzung abgedeckt werden.
Der Aufsichtsrat der Olympiapark München GmbH hat sich in seiner 141. Sitzung am 25.10.2016 mit der Thematik der Laufbahn/Tartanbahn befasst und die Geschäftsführung der Olympiapark München GmbH um weitere Abstimmungen im Hinblick auf einen befahrbaren Belag der Laufbahn gebeten. Zum Thema „Tartanbahn“ hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mitgeteilt:
Die Wiederherstellung der originalgetreuen, materialgerechten Oberflächen der Spielflächen im Olympiastadion betrifft nicht nur die Rasenfläche, sondern in gleichem Maß die Laufbahnen der Tartanbahn. Die optische und materielle Wirkung der ursprünglichen Oberflächen sind nicht nur wesentlicher Bestandteil der Spielflächen selbst, sondern sie sind unverzichtbar für die Gesamtwirkung des offenen Stadions im Landschaftspark. Darüber hinaus sind die Flächen wieder ihrer ursprünglichen Nutzung als Sportstätte zuzuordnen, so dass die Tartanbahn wieder als Lauffläche für Wettkämpfe zur Verfügung stehen kann.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihre Anträge beantwortet sind und als erledigt gelten dürfen.