Öffentliche Bücherschränke in Verantwortung der Bezirksausschüsse
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 17.10.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Mit dem im Betreff genannten Antrag wird gefordert, den Bezirksausschüssen die Trägerschaft für öffentliche Bücherschränke in ihren Stadtbezirken zu ermöglichen. Der Antrag wird damit begründet, dass in einigen Bezirksausschüssen der Wunsch besteht, einen öffentlichen Bücherschrank einzurichten, dieser Wunsch aber daran scheitere, dass sich kein Verein finde, der als Träger dieses öffentlichen Bücherschranks auftreten wolle oder könne. Die Gründung eines Vereins sei zu bürokratisch und nicht sinnvoll. Der Bezirksausschuss sei in seinem Engagement erheblich beständiger und könne als öffentliches Gremium eine hohe Legitimität garantieren. Kein Bezirksausschuss solle gezwungen werden, einen öffentlichen Bücherschrank zu organisieren, er soll aber die Freiheit dazu erhalten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft eine mögliche Trägerschaft seitens der Bezirksausschüsse für öffentliche Bücherschränke und damit den Vollzug einer laufenden Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Derzeit haben die Bezirksausschüsse bereits über ihre Budgets die Möglichkeit, entsprechende Anträge von Vereinen oder Initiativen aus dem Stadtbezirk finanziell zu unterstützen und damit die Einrichtung öffentlicher Bücherschränke in den Stadtbezirken zu fördern. Dies wurde bereits erfolgreich in einigen Stadtbezirken umgesetzt. Die Gründung eines Vereins für die Trägerschaft eines öffentlichen Bücherschranks durch Dritte ist also nicht erforderlich. Für die Bewilligung eines entsprechenden Zuschusses durch die Bezirksausschüsse genügt bereits eine Antragstellung durch eine Initiative.Wie der Stadtrat sind auch die Bezirksausschüsse Entscheidungsgremien der Landeshauptstadt München. Die getroffenen Entscheidungen werden dann vom Oberbürgermeister beziehungsweise den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung der Landeshauptstadt umgesetzt. Dies entspricht der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und kommunalen Entscheidungsgremien. Eine Übertragung des Vollzugs von Beschlüssen auf die Bezirksausschüsse ist nicht möglich, so dass beispielsweise Aspekte wie die Beschaffung des Bücherschranks, die Klärung von versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen und die Verantwortung für die Inhalte, die mit einer Trägerschaft zwingend verbunden wären, nicht in die Verantwortung eines Bezirksausschusses selbst fallen können. Diese, im Zusammenhang mit der Trägerschaft anfallenden Tätigkeiten, können zudem auch nicht von den Bezirksausschuss-Geschäftsstellen geleistet werden.
Da Bezirksausschüsse zudem keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, könnte auch aus diesem Grund nur die Landeshauptstadt München Eigentümerin und Trägerin eines Bücherschrankes sein. Die Übernahme einer Trägerschaft für einen öffentlichen Bücherschrank durch die Bezirksausschüsse ist deshalb nicht möglich.
Ich bitte um Verständnis, dass die Übernahme der Trägerschaft für öffentliche Bücherschränke durch die Bezirksausschüsse ausscheidet. Stattdessen darf ich nochmals auf die bereits bestehenden und erfolgreich praktizierten Varianten für die Einrichtung öffentlicher Bücherschränke in den Stadtbezirken verweisen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.