Mafia – auch in München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Ursula Sabathil und Mario Schmidbauer (damalige Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 19.7.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
Ihre Anfrage vom 19.7.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Der derzeitige Präsident des Bundeskriminalamts Herr Holger Münch warnte kürzlich vor der raschen Ausbreitung der russisch-eurasischen Mafia in Richtung Westen und somit auch nach Deutschland. Die organisierten Verbrecher haben auch neue Deliktfelder wie Wohnungseinbrüche und Ladendiebstähle für sich entdeckt und verursachen Schäden in Milliardenhöhe. Besorgniserregend ist auch die steigende Zahl von Personen, welche sich diesen organisierten Banden anschließen. Die Rekrutierung erfolgt dazu häufig in deutschen Justizvollzugsanstalten, in denen die Verbrecher gut funktionierende Netzwerke aufgebaut haben.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Gibt es in der Landeshauptstadt München Erkenntnisse über organisierte Kriminalität?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Ausweislich des auch im Kreisverwaltungsausschuss bekanntgegebenen Sicherheitsreports 2015 des Polizeipräsidiums München (PPM) wurden im Jahr 2015 im Bereich des PPM 15 Verfahren im Bereich der Organisierten Kriminalität geführt. Durch die erfassten Straftaten entstand im Jahr 2015 ein Schaden von rund 1.500.000 Euro. Die geführten Verfahren verteilten sich auf die Kriminalitätsbereiche Rauschgifthandel und -schmuggel, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben, Eigentumskriminalität, Gewaltkriminalität, Schleuserkriminalität und Korruption.
Frage 2:
Kann man hierbei von Mafia ähnlichen Strukturen sprechen?
Antwort:
Das PPM teilte hierzu mit, dass es keine Definition für den Begriff „mafiaähnliche Strukturen“ gibt. Die in der Antwort zu Frage 1 benannten Fälle werden unter den Begriff „Organisierte Kriminalität“ subsumiert, der wie folgt definiert ist:
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Massenmedien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus.
(Quelle: Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität In: Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren Anhang E Nr. 2.1. Stand: 2008)
Frage 3:
Aus welchen Ländern stammen diese?
Antwort:
Nach Angaben des PPM stammen die meisten Tatverdächtigen im Bereich Organisierte Kriminalität im Jahr 2015 aus Deutschland (42 Personen), der Türkei (24 Personen), Rumänien (17 Personen), Polen (16 Personen) und Italien (15 Personen).
Frage 4:
Hat die LHM den Eindruck, dass die Zahl der Straftäter aus der ehemaligen Sowjetunion steigt?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Das PPM teilte auf Anfrage mit, dass eine Steigerung der Anzahl der Tatverdächtigen aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion in den letzten Jahren nicht feststellbar ist.
Frage 5:
Welche Maßnahmen kann die LHM ergreifen, um gegebenenfalls die Zu- nahme der organisierten Kriminalität in München zu verhindern?
Antwort:
Das PPM hat zu dieser Frage folgende Stellungnahme abgegeben:
„Das Polizeipräsidium München trifft eine Vielzahl von offenen und verdeckten Maßnahmen zur OK-Bekämpfung und steht mit den Sicherheitsbehörden in engem Kontakt. Als positives Beispiel darf hier auf das Ermittlungsverfahren ,EV Buldok‘ verwiesen werden.
Die Ermittlungen in den Jahren 2013/2014 richteten sich gegen Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung ,Black Jackets‘. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Verurteilungen der Hauptbeschuldigten erfolgten Abschiebungsverfügungen durch das KVR München. Die Durchsetzung derartiger ausländerrechtlicher Konsequenzen sind neben dem Entzug der Gewinne aus den kriminellen Aktivitäten und einer Verurteilung unabdingbare Bestandteile einer erfolgversprechenden, ganzheitlichen OK-Bekämpfungsstrategie.“