Fortbestand der Kinderkrippe in Thalkirchen sichern!
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Rathaus Umschau 24 / 2016, veröffentlicht am 05.02.2016
Fortbestand der Kinderkrippe in Thalkirchen sichern!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Michael Kuffer und Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 2.12.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
In Ihrer Anfrage vom 2.12.2015 thematisieren Sie die Schließung der Kinderkrippe an der Maria-Einsiedel-Straße 14 in Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) zum Ende des Kindertageseinrichtungsjahres 2015/2016 und zeigen die aus Ihrer Sicht zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die betroffenen Eltern in Thalkirchen auf.
Bevor ich Ihre Fragen im Einzelnen beantworte, möchte ich einleitend auf Folgendes hinweisen: Der Stadtteil Thalkirchen liegt im 19. Stadtbezirk, der im Vergleich zu anderen Stadtbezirken einen relativ guten Versorgungsgrad für unter Dreijährige aufweist. So gibt es dort aktuell 900 Betreuungsplätze für Krippenkinder. Der Versorgungsgrad für 1- bis 3-Jährige lag zum Stichtag 1.9.2015 bei 51%.
Eltern mit geringem Einkommen können für die Betreuung in gesetzlich geförderten Kindertageseinrichtungen „wirtschaftliche Jugendhilfe“ in Anspruch nehmen.
Die KITA-Elternberatung im Referat für Bildung und Sport berät und unterstützt die Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz.
Zu den Fragen, die Sie im Einzelnen stellen, kann ich wie folgt berichten:
Frage 1:
Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Stadt, den Weiterbetrieb der Ein- richtung am bestehenden Standort durch Unterstützung sicherzustellen?
Antwort:
Den Fachkräftemangel an Erzieherinnen und Erziehern in allen drei Einrichtungen der Kindertagesbetreuung des Trägers Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) nahm der Träger zum Anlass, Synergien zu bilden, indem u.a. die Kinder aus dem „Haus Maria Thalkirchen“ gemeinsam mit ihren Bezugspersonen in die Kinderkrippe an der Kidlerstraße integriert werden. Insbesondere in München stellt sich der Fachkräftemangel als trägerübergreifende Problematik, u.a. auch in kommunalen Einrichtungen, dar. DiePersonalgewinnung der Träger kann die Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, nicht beeinflussen.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten werden gesehen, den Fortbestand der Einrichtung notfalls durch Übernahme in städtische Trägerschaft zu gewährleisten?
Antwort:
Die Kinderkrippe an der Maria-Einsiedel-Straße 14 befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäudekomplex. Diese Immobilie befindet sich im Eigentum des Trägers SkF.
In dem Gebäude sind auch andere soziale Angebote wie z. B. „Betreutes Wohnen“ verortet.
Der Weiterbetrieb der Kinderkrippe an der Maria-Einsiedel-Straße 14 ist auch unter dem Gesichtspunkt „Schutz des Kindeswohls“ gem. § 45 SGB VIII zu betrachten. Da die Einrichtung als eine der ältesten Kinderkrippen Münchens bei Weitem nicht mehr die baulichen Qualitätsstandards erfüllt, stünde eine Generalsanierung an. Dabei sind die Auflagen des Denkmalschutzes nicht immer mit den baulichen Richtlinien einer Kindertageseinrichtung vereinbar und nach Einschätzung des Trägers an diesem Standort kaum zu erfüllen. Deshalb existieren beim Träger bereits interne Pläne einer zukünftigen Raumnutzung der Kinderkrippenräume.
Eine Vermietung der Kinderkrippenräume an Dritte wurde von der Geschäftsführerin des SkF bereits ausgeschlossen.
Diese Entscheidungen trifft der Träger im Rahmen seiner Trägerautonomie.