Ab 1. Januar 2017 gelten Neuerungen beim städtischen Elektromobilitäts-Förderprogramm „München e-mobil“. Besonders Privatpersonen profitieren dann noch mehr von den Förderungen für E-Mobilität. So gibt es neben dem Geld für Schnellladesäulen auf privatem Grund jetzt neu eine Förderung für privat genutzte Lastenpedelecs und E-Roller. Ebenso sind nun Wohnungseigentümergemeinschaften in München antragsberechtigt, um eine Ladeinfrastruktur zu erhalten. Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützig anerkannte Organisationen können weiterhin Förderanträge für Ladesäulen sowie für zwei-, drei- und vierrädrige E-Leichtfahrzeuge beantragen und ab 1. Januar 2017 auch für Beratungsleistungen. Letztere werde auch für Privatpersonen gefördert. „E-Mobilität ist die Chance für sauberen und leisen Verkehr in unserer schnell wachsenden Stadt. Deshalb wollen wir, dass möglichst viele von unserem städtischen Förderprogramm profitieren und haben es daher weiter für Privatpersonen geöffnet“, sagt Umweltreferentin Stephanie Jacobs. „Gemeinsam bringen wir die Verkehrswende in München voran – hin zu sauberer und leiser moderner E-Mobilität. Ich kann nur alle ermuntern unsere Förderung zu nutzen“.
Für folgende Förderungen können ab 1. Januar Anträge gestellt werden:
Pedelecs
- Förderanträge können stellen: Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten, maximal 500 Euro
Lastenpedelecs
- Förderanträge können stellen: Münchner Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten, maximal 1.000 Euro -Abwrackbonus: Bei Kauf eines Lastenpedelecs und gleichzeitiger Stilllegung eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1.000 Euro
Zwei- und dreirädrige E-Roller der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L4e
- Förderanträge können stellen: Münchner Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten, maximal 1.000 Euro -Abwrackbonus: bei Kauf eines E-Rollers und gleichzeitiger Stilllegung eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1.000 Euro
- Ökobonus: bei Nachweis, dass das geförderte Fahrzeug mit Ökostrom geladen wird, 200 Euro
Drei- und vierrädrige E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L5e bis L7e
- Förderanträge können stellen: Münchner Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten, maximal 3.000 Euro
- Abwrackbonus: bei Kauf eines drei- oder vierrädrigen E-Fahrzeuges der Klasse L5e bis L7e und gleichzeitiger Stilllegung eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs bis zu 1.000 Euro
- Ökobonus: bei Nachweis, dass das geförderte Fahrzeug mit Ökostrom geladen wird, 500 Euro
Maximale Förderzahl bei Fahrzeugen: Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr jeweils bis zu 20 Fahrzeuge gefördert werden. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Ladeinfrastruktur
- Gefördert werden Kauf sowie Leasing von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich zugänglichem Privatgrund.
- Förderanträge können stellen: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: Gefördert werden 20 Prozent der Gesamtkosten (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von 1.500 Euro pro Ladepunkt für AC-Normalladesäulen und 5.000 Euro pro Ladepunkt für DC-Schnellladesäulen.
Maximale Förderzahl bei Ladeinfrastruktur: Pro Antragsteller können pro Kalenderjahr bis zu sechs Ladepunkte gefördert werden. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Beratungsleistungen
- Förderanträge können stellen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützig anerkannte Organisationen
- Förderung: Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch zertifizierte Berater zum Thema Elektromobilität. Die Beratung muss dabei mindestens einen der folgenden Punkte beinhalten: Einsatz von Elektrofahrzeugen (sowohl E-Pkw als auch Lastenpedelecs), Installation von Ladeinfrastruktur, Systemintegration von Elektromobilität in dezentrale Energieversorgungsstrukturen
Die Beratungen sollen durch eine Potentialanalyse dem Antragsteller die Möglichkeiten des Einsatzes von Elektromobilität aufzeigen. Ebenfalls enthalten sein müssen eine Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine Ökobilanz. Gefördert werden 80 Prozent der Beratungsleistung (netto Beraterhonorar) bis zu einer maximalen gesamten Fördersumme von 6.000 Euro pro Beratungsleistung. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag.
Antragsformulare gibt es unter www.muenchen.de/emobil.