Bilanz eines Isar-Sommers – Wie war die tatsächliche Situation an der südlichen Isar zur Sommer-/Partyzeit?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Michael Kuffer, Dr. Evelyne Menges und Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 14.10.2015
Antwort Baureferat:
In Ihrer o. g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„In diesem schönen und heißen Sommer haben sich die Klagen über die Auswirkungen der intensiven und mitunter auch ausufernden Nutzung der Isar im südlichen Bereich zwischen Brudermühlbrücke und Stadt- grenze stark gehäuft. Die Rauchentwicklung durch zahlreiches Grillen und Feuer gab Anlass zur Sorge, es bestand wohl zeitweise auch schon echte Brandgefahr. Zugleich gab es Klagen über die Müllberge, über Lärmbelastung, die bis in die frühen Morgenstunden reichte sowie auch über Drogennutzung und Gefährdungen von Tier- und Pflanzenwelt. Um die Situation richtig einschätzen zu können und mit angemessenen Maßnahmen darauf reagieren zu können, bedarf es zunächst einer Bilanz der diesjährigen Situation an der Isar.“
Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Sind gesundheitliche Gefährdungen für die Isar-Nutzer und Anwohner durch die intensive Nutzung festzustellen? Wenn ja, welche?
Antwort:
Hierzu teilt das Referat für Gesundheit und Umwelt mit:
„Dem Referat für Gesundheit und Umwelt liegen keine verlässlichen Zahlen vor, ob es im Umkreis der Isar, an den Tagen mit intensiven Grillaktivitäten und ungünstiger Wetterlage zu gehäuften Atemwegs- beschwerden bei Anwohnern kam. Die für eine fundierte Beurteilung der Gesamt-Feinstaubbelastung nötigen Tages- und Jahresmittelwerte liegen für die Gebiete der Isar-Anwohner nicht vor. Dies bedeutet, dass keine Aussage getroffen werden kann, ob es durch Grillfeuer zu einer regional erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch Feinstaubbelastungen im Vergleich zum städtischen Durchschnitt kam.“Frage 2:
Sind Gefährdungen für die Tier- und Pflanzenwelt festzustellen? Wenn ja, welche?
Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dem Baureferat zu dieser Frage eine umfangreiche Stellungnahme zugesandt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die intensive Freizeitnutzung an der Isar im Sommer selbstverständlich in bestimmten Bereichen Auswirkungen auf Fauna und Flora hat und in den Sommermonaten auch einzelne Arten gefährdet sind.
Die Untere Naturschutzbehörde war deshalb auch zu dem Runden
Tisch „Erholungsraum Isar“ am 9.12.2015 zusammen mit Vertretern der Naturschutzverbände (BUND Naturschutz Bayern e. V. und Landesbund für Vogelschutz) eingeladen und beteiligt. Gemeinsam wird geprüft, ob durch gezielte Einzelmaßnahmen die Situation verbessert werden kann.
Frage 3:
Wie viele Personen sind zur Kontrolle im Auftrag der Stadt an der südlichen Isar im Einsatz?
Antwort:
Im Bereich des Isar-Hochwasserbettes wird ein externer Bewachungs- dienst eingesetzt. Die Steuerung der Unternehmen ist Aufgabe der Oberaufseher der städtischen Grünanlagenaufsicht.
Im Bereich Isar-Süd (Gebiet zwischen der Brudermühl- und der Groß- hesseloher Brücke – in diesem Bereich ist das Grillen erlaubt) sind regelmäßig 4 Sicherheitskräfte im Einsatz. Maximal können dort zwölf Kräfte geordert werden.
Im Bereich Isar-Nord (Gebiet zwischen der Brudermühlbrücke und der Praterinsel sowie den drei nördlich der Praterinsel liegenden Brücken bis Max-Joseph-Brücke – in diesem Gebiet ist das Grillen nicht erlaubt) sind regelmäßig 2 Sicherheitskräfte im Einsatz.
Maximal können dort 8 Kräfte geordert werden.
Der externe Dienstleister ist grundsätzlich bei schönem Wetter in der Zeit vom 1.4. bis 30.9. tätig, während der bayerischen Schulferien bei Bedarf täglich von 13 bis 1 Uhr morgens am folgenden Tag, außerhalb der Ferien, freitags und samstags von 14 bis 1 Uhr und sonntags und feiertags von 11 bis 1 Uhr.In diesem Jahr wurde der Dienst aufgrund des anhaltend schönen Wetters bereits ab Anfang Juli kalendertäglich in der maximalen Personalstärke bestellt. Das beauftragte Unternehmen konnte die geforderte Personal- stärke jedoch nicht immer bereitstellen.
Derzeit wird schwerpunktmäßig die Einhaltung der Grillbereiche Isar-Süd bzw. das Unterbinden des Grillens im Bereich Isar-Nord kontrolliert. In den Grillzonen wird darauf geachtet, dass Grillgeräte verwendet werden, bei denen ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten wird und ausschließlich mit Holzkohle oder Gas gegrillt wird. Darüber hinaus werden Bodenfeuer in allen Bereichen verhindert oder deren Löschung unverzüglich veranlasst und das Aufstellen von Pavillons und Zelten beanstandet bzw. der unverzügliche Abbau eingefordert. Auf die Einsatzhäufigkeiten der Polizei hat das Baureferat keinen Zugriff, das Thema wird jedoch beim Runden Tisch angesprochen.
Falls künftig darüber hinaus gehende Leistungen erbracht werden sollen, wie beispielsweise Maßnahmen, die der Runde Tisch erarbeitet oder Hinweise auf das Vermeiden bzw. die ordnungsgemäße Entsorgung
von Müll, erhöht sich unweigerlich die Verweildauer der Streifen in den einzelnen Bereichen, so dass die Anzahl der Einsatzkräfte erhöht werden müsste. Dies wird gegebenenfalls zusammen mit dem Ergebnisbericht zum Runden Tisch in einer Beschlussvorlage vom Baureferat dargestellt. Der Sicherheitsdienst war bislang nur bei gutem Wetter tätig.
Unvernünftige Besucherinnen und Besucher haben deshalb bei schlechtem Wetter die Grillzonen nicht eingehalten und haben teilweise sogar ihre Grilltätigkeiten unter die Brücken verlegt. Für die Saison 2016 hat das Baureferat deshalb vorgesehen, die Streifen nicht nur bei schönem Wetter patrouillieren zu lassen, sondern als Grundbesetzung vier Personen (Isar-Süd) bzw. zwei Personen (Isar-Nord) an allen Tagen einzurichten.
Frage 4:
Wie viele und welche Vergehen bzw. Verstöße wurden von Seiten der Stadt bislang registriert?
Antwort:
Hierzu teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit:
„Die zuständige Bußgeldstelle beim Referat für Stadtplanung und Bau- ordnung erhielt vom 1.1. bis zum 9.11.2015 insgesamt 369 Anzeigen zu Verstößen gegen die städtische Landschaftsschutzverordnung im Gebiet der Isarauen, die sich wie folgt aufteilen:Meldungen des privaten Wachdienstes:
Feuerstellen:
Verwarnungen (je 35 Euro) 10
Bußgeldbescheid (je 50 Euro) 1
Einstellungen 9
Grillen an unzulässiger Stelle:
Verwarnung (je 35 Euro) 1
Einstellung 1
Unzulässiger Lärm:
nicht eingeleitet 2
Unzulässiges Parken:
Verwarnungen (je 35 Euro): 153
Bußgeldbescheide (je 50 Euro): 12
Einstellungen: 15
nicht eingeleitet: 24
Summe:228
Meldungen der Grünanlagenaufsicht/Naturschutzwacht:
Verwarnungen (je 35 Euro): 67
Bußgeldbescheide (je 50 Euro): 3
Einstellungen: 6
Abgabe an das Baureferat
(Verstoß gegen die Grünanlagensatzung): 6
Summe: 82
Anzeigen durch die Polizei:
Bußgeldbescheide (je 50 Euro): 3
Weitere 25 Fälle sind noch in Bearbeitung.“
Das Kreisverwaltungsreferat teilt zudem Folgendes mit:
„Auch wenn die Debatte um das Grillen an der Isar und die damit einhergehenden Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie um das dortige Abfallproblem jedes Jahr von Neuem geführt wird und – zumindest für die dortigen Anwohner – ein großes Problem darzustellen scheint, erreichen uns diesbezüglich nur ganz vereinzelt Beschwerden. Was Lärmbelästigungen und Grillen anbelangt, ist in der Zuständigkeit zu unterscheiden.Lärmbelästigung:
Die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat ist zuständig zur Verfolgung und Ahndung festgestellter Lärmbelästigungen, egal ob diese nun im Naturschutzgebiet oder an öffentlichen oder privaten Örtlichkeiten stattfinden. In Betracht kommen hier Zuwiderhandlungen gegen
die Hausarbeits- und Musiklärmverordnung und/oder gegen § 117
Ordnungswidrigkeitengesetz. Dafür benötigt die Bußgeldstelle jedoch, wie in allen anderen Lärmfällen auch, die Personalien der Lärmverursacher, Tatzeit(raum) und Tatort, eine Beschreibung der Lärmbelästigung und soweit nicht die Polizei vor Ort entsprechende Feststellungen getroffen hat, Zeugen für die Lärmbelästigung.
Konkret wurden entsprechende Anzeigen bislang nie, so dass es dies- bezüglich auch noch zu keinen Bußgeldverfahren gekommen ist.
Grillen:
Nachdem es sich bei der fraglichen Örtlichkeit wohl ausschließlich – zumindest jedoch überwiegend – um Landschaftsschutzgebiet handelt, herrscht dort, abgesehen von den ausdrücklich dafür ausgewiesenen Bereichen, Grillverbot. Für die Verfolgung von Vermüllung oder/und illegalem Grillen im Vollzug der Landschaftsschutzverordnung i.V.m. dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zuständig...“
Frage 5:
Welche Möglichkeiten haben diese Kontrolleure, um Verstöße zu ahnden (z. B. Bußgelder oder Platzverweise)?
Antwort:
Die Grünanlagenaufsicht und der private Sicherheitsdienst versuchen vor Ort, bei Vergehen die Betroffenen aufzuklären und zu sensibilisieren. Sollten diese sich aber uneinsichtig zeigen und den Aufforderungen der Grünanlagenaufsicht bzw. des Sicherheitsdienstes nicht nachkommen (z. B. Bodenfeuer zu löschen oder Grillzonen einzuhalten, …), werden diese aufgefordert, ihre Personalien anzugeben. Wird die Angabe der Personalien durch die Betroffenen verweigert, wird in der Regel die Polizei zu Hilfe gerufen.
Das Polizeipräsidium München teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Polizei gewährt den Angehörigen der Naturschutzwacht, die sich in Ausübung ihres Dienstes an die Polizei wenden, die erforderlicheUnterstützung bei der Personalienfeststellung, wenn diese nicht vor- genommen werden kann oder der Verdacht besteht, dass die gemachten Angaben unrichtig sind. Gegebenenfalls kann die Polizei getroffene Maßnahmen der Kontrolleure (z. B. Platzverweis) auch mit unmittelbaren Zwang durchsetzen.“
Dem Baureferat wurde seitens der Polizei eine sehr gute Zusammenarbeit mit der städtischen Grünanlagenaufsicht sowie dem beauftragten privaten Sicherheitsdienst an der Isar bestätigt. Für die Saison 2016 sind vom Bau- referat wieder gemeinsame Schwerpunktaktionen an der Isar geplant, soweit die Ressourcen der Polizei dies zulassen.
Frage 6:
Wie viele Einsätze hatte die Polizei an der Isar?
Antwort:
Das Polizeipräsidium München teilt hierzu Folgendes mit:
„In den Sommermonaten vom 1.3. bis 1.10.2015 kam es zu 229 Einsätzen (2014: 246) im Bereich der südlichen Isarauen.
Darüber hinaus beschwerten sich Anwohner bei den örtlich zuständigen Polizeiinspektionen wegen permanenter Rauchbelästigung, die aber fast ausschließlich von genehmigten Grillplätzen ausging.“
Frage 7:
Welche Verstöße bzw. Delikte wurden von der Polizei registriert?
Antwort:
Das Polizeipräsidium München teilt hierzu mit:
„Im o. g. Zeitraum wurden 128 Strafanzeigen (2014: 109) und 13 Ord- nungswidrigkeitenanzeigen (2014: 7) aufgenommen. Diese sind auf
eingegangene Notrufe, Anzeigenerstattungen bei den Polizeiinspektionen oder eigene Feststellungen bei Kontrollen durch die Beamten zurück- zuführen.
Ein Schwerpunkt ist hier deutlich bei Körperverletzungsdelikten (43x), Diebstahlsdelikten aus unbeaufsichtigter Kleidung der Badegäste (37x) und Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz (24x) zu erkennen.
Die Beamten stellten teilweise eine extreme Vermüllung nach den Wochenenden fest.Im Gegensatz zu 2014 wurden keine Massenaufrufe durch soziale Netz- werke (sog. Facebook-Partys) bei der Polizei bekannt.
Die Akzeptanz von polizeilichen Maßnahmen bei den Besuchern war im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher, so dass es zu weniger Auseinander- setzungen zwischen den Besuchern und der Polizei kam.
Als Brennpunkte stellten sich, wie auch in den Vorjahren, die Brudermühl-, Reichenbach- und Thalkirchner Brücke sowie der Bereich am Flaucher heraus.“
Frage 8:
Wie viele Einsätze hatte die Feuerwehr an der Isar?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat teilt hierzu mit:
„Eine Auswertung von Einsätzen speziell auf das Gebiet der Isar im südlichen Bereich zwischen Brudermühlbrücke und Stadtgrenze ist relativ schwierig. Im Einsatzleitsystem kann man Einsätze nach Stadtteilen sowie nach Meldebildern auswerten. Eine Auswertung nach speziellen Isar-Sommereinsätzen bzw. speziellen Isar-Partyeinsätzen gibt es nicht. Im Zeitraum Mai bis Ende September 2015 war die Feuerwehr bei 46 Kleinfeuern (hauptsächlich brennender Papierkorb/Unrat) im Einsatz. Diese Einsätze waren alle im Bereich ‚Flauchersteg‘ und ‚Thalkirchner Brücke‘. Die Feuerwehr hatte gefühlt im Sommer 2015 nicht mehr Einsätze als in den vergangenen Jahren im gleichen Zeitraum.“
Frage 9:
Gab es reale Brandgefahr(en) und wenn ja, an welchen Isarabschnitten?
Antwort:
Hierzu teilt das Kreisverwaltungsreferat mit:
„Es gab im Sommer 2015 nicht mehr reale Brandgefahren als in den Sommermonaten der letzten Jahre. Es gab Einsätze speziell im Bereich Flaucher und Thalkirchner Brücke aufgrund brennender bzw. rauchender Mülleimer. Die Zahlen sind aber nicht höher als in den Jahren davor.“
Bereits im Juli 2013 hat eine gemeinsame Begehung des Isar-Hoch- wasserbettes im Bereich des Tierparkes mit der Branddirektion und dem Baureferat stattgefunden, bei der die Brandgefahr durch Grillen sowie durch die Grillkohle-/Aschebehälter bewertet wurde. Auf Grundlage des Ortstermines hat das Baureferat einzelne Standorte der Grillkohle-/Aschebehälter angepasst und zusätzliche Warnschilder mit Hinweisen zum Abstand der Grillzonen zum Bewuchs aufgestellt. Darüber hinaus gab es keine Forderungen oder Auflagen der Branddirektion. Der
Bereich südlich der Thalkirchner Brücke bis zum Marienklausensteg wurde brandschutztechnisch als in Ordnung eingestuft. Es besteht keine Veranlassung, aus brandschutztechnischen Gründen Änderungen vorzunehmen.
Frage 10:
Wie viele medizinische Einsätze gab es und was waren typische medizinische Behandlungsbedarfe?
Antwort:
Hierzu teilt das Kreisverwaltungsreferat mit:
„Im oben genannten Zeitraum gab es mehrere Hundert Notfalleinsätze im Bereich des Stadtteils Thalkirchen. Eine genaue Anzahl an Rettungs- diensteinsätzen, welche speziell die Bereiche Flaucher/ Thalkirchner Brücke betreffen, kann nur mit sehr viel Mühe recherchiert werden.
Bei den Rettungsdiensteinsätzen verhält es sich ähnlich, wie bei den Feuerwehreinsätzen. Jedoch lässt sich schon erschließen, dass, wenn sich mehr Personen an einem Ort aufhalten/feiern, es auch zu mehr Einsätzen kommt.
Typische Einsätze sind kleinere Schnittverletzungen, Kreislaufprobleme und Alkoholismus.“
Das Bayerische Rote Kreuz teilt hierzu noch Folgendes mit:
„Das Bayerische Rote Kreuz hatte an der Isar im Bereich der Wasser- rettungsstationen Marienklause und Flaucher insgesamt 93 Erste-
Hilfe-Leistungen im Sommer 2015. Eine genaue Auflistung, um welche Erkrankungen bzw. Verletzungen es sich handelt, wird von uns nicht gemacht. Ein Großteil davon sind aber chirurgische Notfälle.
Die Wasserrettungsstationen sind nur an Wochenend- und Feiertagen von 10 bis 19 Uhr besetzt. Es gibt sicherlich eine weit höhere Zahl an Notfällen in diesen Bereichen.“
Das Bayerische Rote Kreuz (Wasserwacht) teilt ergänzend dazu Folgendes mit:
„Die Wasserwacht München-Mitte betreut den Isarabschnitt zwischen Brudermühlbrücke und Großhesseloher Brücke in der Zeit zwischen Mai und September an den Wochenenden und an den Feiertagen. AlleErste-Hilfe-Leistungen, die unter der Woche stattfinden, werden über die Rettungsleitstelle koordiniert und abgearbeitet.
Wie viele medizinische Einsätze gab es?
Was waren typische medizinische Behandlungsbedarfe?
-10 Schnittverletzungen durch Müll in/an der Isar
-9 Fahrradstürze
-8 Schnittverletzungen durch andere Sachen (z. B. Messer etc.)
-7 sonstige Verletzungen (Angelhaken, Steinschlag, Alkohol)
-4 Stürze zu Fuß
-4-mal Kreislaufkollaps
-4-mal Wespen-/Bienenstich
-2 Verbrennungen durch Grill“
Frage 11:
Wie viele genehmigte Parties gab es an der Isar und wie viele nicht genehmigte Parties wurden registriert?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat teilt hierzu Folgendes mit:
„Da es sich in der Regel bei den Flächen an der Isar um Landschaftsschutz gebiet handelt, genehmigt das Veranstaltungs- und Versamm- lungsbüro des Kreisverwaltungsreferates im Einverständnis mit der Unteren Naturschutzbehörde dort keine organisierten Veranstaltungen. Auch für sonstige private Feiern werden keine Genehmigungen erteilt. Insofern können wir nur sagen, dass etwaige ‚Veranstaltungen‘ dort nicht genehmigt sind. Eine Ausnahme wäre ggf. der Kanutriathlon, der aber grundsätzlich in der Isar selbst stattfindet.
Wir haben keine Erkenntnisse, wie viele Veranstaltungen dort stattfinden, auch kontrollieren wir mangels Zuständigkeit das Gelände nicht. Insofern können wir die Frage nach nicht genehmigten Veranstaltungen nicht beantworten.“Frage 12:
Welche Erkenntnisse gibt es zur Lärmbelästigung, insbesondere bezogen auf Lautsprecher (-anlagen)?
Antwort:
Grundsätzlich fordert die Grünanlagenaufsicht bzw. der private Sicherheits- dienst Gäste mit lauten Musikanlagen auf, die Geräte abzustellen bzw. zu entfernen. Kommen diese der Aufforderung nicht nach, wird in der Regel die Polizei gerufen.
Hierzu teilt das Referat für Gesundheit und Umwelt Folgendes mit: „Auch zu dieser Frage verweisen wir auf unsere Ausführungen im Schreiben vom 18.9.2015.
Da es sich bei dem während der Grillsaison an der Isar vorherrschenden Lärm in erster Linie um sog. verhaltensbezogenen Lärm handelte, sind die anlagenbezogenen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nicht anwendbar. Eine Messung der Lärmbelastung wäre daher nicht zielführend gewesen, da das Immissonsschutzrecht keine Eingriffsmöglichkeiten bietet. Daher wurden auch keine Messungen durchgeführt.
Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich allenfalls nach § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) wegen unzulässigen Lärms und
im Hinblick auf Tonwiedergabegeräte nach § 2 i. V. m. § 4 Nr. 1 der Hausarbeits- und Musiklärmverordnung (HMV). Dazu müsste in jedem Einzelfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, mit entsprechender Datenerhebung vor Ort, was angesichts der Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger, die die Erholungsbereiche an der Isar nutzen, nicht praktikabel ist.“
Das Polizeipräsidium München teilt hierzu ferner mit:
„Im fraglichen Zeitraum wurden 36 Einsätze (2014: 40) wegen Ruhe- störung registriert. Diese waren fast ausschließlich auf überlaute Musik aus Lautsprecheranlagen zurückzuführen. Eine Häufung ist hier im Bereich der Reichenbachbrücke (15x) und des Flauchersteges (10x) erkennbar.“
Frage 13:
Wie viele Tonnen Müll müssen an diesen Isar-Abschnitten im Durchschnitt beseitigt werden?
Antwort:
Seit Jahresbeginn mussten ca. 150 Tonnen Müll beseitigt werden.Frage 14:
Wie viel kostet die Beseitigung dieses Mülls pro Woche in der intensiven Nutzungszeit?
Antwort:
Seit Jahresbeginn entstanden Kosten in Höhe von ca. 240.000 Euro. Durchschnittlich etwa 5.000 Euro pro Woche. In der intensiven Nutzungs- zeit geschätzt etwa 10.000 Euro.