Auch Kunst braucht solide Verhältnisse – wie kann die Kunststadt München für eine solide Entlohnung ihrer Kreativen sorgen?
Anfrage Stadträtin Sonja Haider (ÖDP) vom 16.10.2015
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„In einem Beitrag am 12.10.2015 in BR2 Kulturwelt wurde berichtet, dass bei künstlerischen Projekten, wie zum Beispiel shabby shabby apartments, Künstler ohne Honorar tätig wurden.
Die Kammerspiele München als städtische Einrichtung zeichnen für die oben genannte Honorargestaltung des Projekts verantwortlich. Es besteht Grund zur Annahme, dass auch bei anderen Projekten aus der Kultur- und Kreativszene, trotz Förderung, unter anderem durch die LH München, nur prekäre oder sogar gar keine Honorare bezahlt werden. Neben der augen- blicklich schwierigen wirtschaftlichen Situation der beteiligten Künstler, hat eine solche Entlohnung auch fatale Auswirkungen auf deren Altersvor- sorge. Selbst die sozialversicherungspflichtigen Künstler und Publizisten kommen nach Angaben der Künstlersozialkasse im Jahr 2015 auf ein durchschnittliches Jahreseinkommen von weniger als 16.000 Euro.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Prüft die LH München bei der Förderung von künstlerischen Projekten, ob den Beteiligten angemessene Honorare (Untergrenze in Anlehnung an den Mindestlohn) vergütet werden, wie vom Deutschen Kulturrat gefordert?
Antwort:
Wie der Deutsche Kulturrat in seiner in der Anfrage erwähnten Forderung richtig festgestellt hat, gibt es im kulturellen Sektor unterschiedliche Formen der Honorierung. Die Institute, städtischen Gesellschaften und der Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele sind vor allem geprägt durch abhängige Beschäftigungen, die durch tarifliche Vereinbarungen wie den TVöD oder den Normalvertrag Bühne fundiert sind. Die vom Kulturreferat der LH München hauptsächlich geförderten Projekte sind wiederum mehrheitlich geprägt durch Selbständigkeit und Freiberuflichkeit, mithin also durch weisungsunabhängige Arbeit. Die Frage nach einem Mindestlohn stellt sich dort demnach nicht. Vielmehr hat das Kulturreferat in erster Linie künstlerische Honorare zu prüfen. Diese unterliegen zwar keiner Mindestlohnre-gelung, werden aber – wie ebenfalls vom Deutschen Kulturrat angemerkt – für einige Sparten und Berufsbereiche von Empfehlungen oder Leitlinien der betreffenden Berufsverbände hinsichtlich der Einhaltung von Untergrenzen begleitet. Diese Leitlinien gelten bei der Honorierung professioneller künstlerischer Tätigkeiten sowohl für kulturreferatseigene Veranstaltungen wie auch für vom Kulturreferat geförderte Projekte. Beispielhaft seien hier genannt die „Leitlinie zur Vergütung von Leistungen Bildender Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Ausstellungen“, die Regelhonorarempfehlung des Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller oder die Empfehlung des Bundesverbandes Freier Theater. Für eigene sowie für geförderte künstlerische Projekte werden diese Leitlinien für professionelle Kultur- und Kreativschaffende vom Kulturreferat bereits seit Jahren berücksichtigt und umgesetzt.
In der Regel werden Honorare als Pauschalbetrag bezahlt, da der tatsächliche zeitliche Aufwand künstlerischer Prozesse schwer zu ermitteln ist. Neben der Beachtung von Untergrenzen gilt bei Zuschüssen auch die Einhaltung von Obergrenzen gemäß des Besserstellungsverbots.
Bei einer Gesamtbetrachtung der kulturellen Landschaft der Stadt müssen darüber hinaus der Laienbereich und ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. Und zuletzt gehören jenseits der finanziellen Unterstützung auch die Bereitstellung von Raum, Infrastruktur und Dienstleitung – also geldwerte Leistungen – zu den Bausteinen kommunaler Kulturförderung.
Frage 2:
Prüft die LH München auch die finanzielle Honorargestaltung der Eigenbe- triebe?
Antwort:
Der Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele – wie auch die Gesellschaften Münchner Volkstheater und Deutsches Theater München – sind bei der Gestaltung von Honorarzahlungen für selbständig tätige Künstlerinnen und Künstler grundsätzlich an keine Vorgaben gebunden. Die Höhe der Honorare unterliegt den Verhandlungen mit Blick auf das jeweils konkret in Rede stehende künstlerische Projekt.
Grundsätzlich achten die erwähnten Einrichtungen auf eine angemessene Honorierung der am Haus tätigen Künstlerinnen und Künstler allein aus dem Bewusstsein heraus, dass diese den Kern der Existenzberechtigung des Hauses darstellen.Frage 3:
Verfügt die LH München über statistische Daten über die finanzielle Situa- tion der in München lebenden Künstlerinnen und Künstler auch hinsichtlich deren Situation im Alter?
Antwort:
Die LH München verfügt über keine diesbezüglichen statistischen Daten.