Der Münchner Mietspiegel setzt den Rahmen für Mieterhöhungen und hilft, unnötigen Streit zwischen den Mietparteien zu vermeiden. Im kommenden Jahr soll das Zahlenwerk neu aufgelegt werden. Aktuell laufen dafür die Befragungen bei Mietern und Vermietern. Das Sozialreferat appelliert an beide Parteien, sich so rege wie bisher an der Umfrage zum neuen Mietspiegel 2017 zu beteiligen. Nur bei einer weiterhin hohen Teilnahmebereitschaft kann das Ziel, einen repräsentativen und wissenschaftlich qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, erreicht werden.
Bereits 1.000 Münchner Mieterinnen und Mieter haben an der diesjährigen Umfrage teilgenommen. Etwa ein Drittel der Interviews, die für die Erstellung eines wissenschaftlich qualifizierten Mietspiegels notwendig sind, wurden damit bereits geführt. Noch bis Ende April setzt das Umfrageinstitut TNS Infratest im Auftrag der Stadt die Interviews fort. Bevor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TNS einen persönlichen Interview-Termin vereinbaren, wird telefonisch in einem Kontaktinterview ermittelt, ob die Wohnung für die Aufnahme in den Mietspiegel in Frage kommt. Bei der Erstellung eines Mietspiegels dürfen grundsätzlich nur frei finanzierte Wohnungen erfasst werden, öffentlich geförderte Wohnungen hingegen dürfen nicht berücksichtigt werden.
Vor kurzem hat auch eine schriftliche Befragung der Vermieterinnen und Vermieter von Münchner Wohnungen begonnen. Hier geht es vor allem um die Erfassung der energetischen Ausstattung der Mietwohnungen. Insgesamt 1.500 Antworten von Vermieterseite werden benötigt, um zu aussagekräftigen Ergebnissen für den Mietspiegel zu gelangen.
Mit Hilfe des Mietspiegels (www.mietspiegel-muenchen.de) lässt sich die zulässige ortsübliche Miete für frei finanzierte Wohnungen bestimmen. Mit Einführung der gesetzlichen Mietpreisbremse, die in München seit dem 1. August 2015 gilt, hat der Mietspiegel nun auch erhebliche Bedeutung für neu abgeschlossene Mietverträge gewonnen.