Kompetenzzentrum barrierefreies Wohnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Cumali Naz und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 20.10.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Beratungsstelle Wohnen im Verein Stadtteilarbeit e.V. bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie für das Kompetenzzentrum barrierefreies Wohnen zeitnah zu unterstützen ist. Die Erörterung zum Standort der Beratungsstelle wird gemeinsam mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt, insbesondere unter dem Aspekt der Neuausrichtung des Bauzentrums des Referats für Gesundheit und Umwelt geprüft.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 20.10.2015 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Für den Träger Verein Stadtteilarbeit e.V. geht es aktuell nicht in erster Linie um einen Umzug in barrierefreie Geschäfts- und Informationsräume. Es besteht vielmehr das perspektivische Ziel, neue, deutlich größere Räumlichkeiten mit einem erweiterten Nutzungskonzept zu sichern.
Der Verein hat an dem bestehenden Standort in der Aachener Straße erfolgreich gezeigt, wie auch unter schwierigen Rahmenbedingungen die Räume barrierearm nutzbar gemacht werden können. Die begrenzte Fläche für Ausstellungsmöglichkeiten ermöglicht jedoch derzeit nicht den gewünschten Umfang an Beispielen gelingender Wohnungsanpassung.
Dies könnte in einem neu zu schaffenden Kompetenzzentrum ermöglicht werden.
Das Kompetenzzentrum sollte ein zentraler Ausstellungsort mit Öffnungszeiten von sieben Tagen/Woche und ca. zehn Stunden täglicher Öffnungszeit sein. Die minimale Flächenanforderung wurde mit 800 qm Nutzfläche beziffert.
Die Beratung zu den unterschiedlichen Anpassungen kann über das Kompetenzzentrum anbieter- und produktneutral erfolgen.Mit den fachlich beteiligten Dienststellen des Referats für Gesundheit und Umwelt als auch der Lokalbaukommission des Referats für Stadtplanung und Bauordnung wurde das Anliegen in einer gemeinsamen Sitzung erörtert. Das fachliche Ansinnen wird begrüßt, sollte aber in einem gesamtstädtischen Kontext betrachtet und weiter entwickelt werden.
Dies betrifft insbesondere die Standortfrage, da eine Integration eines neu zu schaffenden Kompetenzzentrums in einen neuen Standort des Bauzentrums als die sinnvollste Lösung identifiziert wurde.
Gerade die angesprochenen Zielgruppen, beginnend mit den Betroffenen bis hin zu potentiellen Bauträgern, sollten das Wissen an einem gemeinsamen Ort abrufen können. Um Bauherren und Bauträger frühzeitig und präventiv auf die Möglichkeiten barrierefreien Bauens und Wohnens hinzuweisen, erscheint es sinnvoll, diese nicht erst bei akutem Bedarf, sondern bereits weit im Vorfeld bei anderen Maßnahmen (z.B. bei der Beratung zu energetischer Sanierung) zu informieren.
Deshalb sollte die fachliche Konzeptentwicklung für ein Kompetenzzentrum sowie Fragen der konkreten Bedarfseinschätzung, der Standortwahl und der Organisationsform/Trägerschaft unter Beteiligung einer breiten Interessensgemeinschaft zunächst präzisiert werden.
Das Bauzentrum hat vom Stadtrat den Auftrag, eine Fachveranstaltung durchzuführen zum Thema „Wohnen unter dem Fokus Vorsorge und Versorgungsmöglichkeiten von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung“ (Stadtrats-Beschluss Nr. 08-14/V 12618 vom 30.7.2014 „Erstellung einer Konzeption für eine Informations- und Beratungsstelle Wohnen für Menschen mit Behinderung“). Dieser Fachtag wird am 10.6.2016 im Bauzentrum stattfinden. Es ist vorgesehen, das Anliegen „Kompetenzzentrum“ in einem gemeinsamen Rahmen mit Trägern, Verwaltung, Behindertenbeirat, etc. zu diskutieren.
Zwischen den Vertretungen der Dienststellen des Referates für Gesundheit und Umwelt, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Sozialreferates wurde vereinbart, die weitere Erörterung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Fachtags aufzunehmen.
Zu dem Fortgang kann zu gegebener Zeit nach Klärung wesentlicher Umsetzungspotentiale wieder Auskunft gegeben werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.