Beobachtungen von Bürgern Fahrscheinkontrollen bei Asylbewerbern/Flüchtlingen
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für Fortschritt und Aufbruch) vom 22.1.2016
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 22.1.2016 beziehen Sie sich auf die Mitteilung einer Bürgerin, wonach bei einer Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn „zwei Mitfahrer mit ‚afrikanischem Aussehen‘ aufgefallen“ und nicht ordnungsgemäß kontrolliert worden wären.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Frage kann ich anhand der Stellungnahme der MVG wie folgt beantworten. Die MVG hat der Bürgerin auch bereits direkt geantwortet.
Frage 1:
Stimmt der oben geschilderte Sachverhalt?
Antwort:
Den geschilderten Fall hat die MVG sowohl anhand ihrer Unterlagen als auch durch eine Befragung der Kontrolleure überprüft. Festzustellen ist, dass beide beschriebenen Fahrgäste im Rahmen des üblichen Kontrollvorgangs überprüft wurden. Dabei konnte einer der beiden Fahrgäste einen gültigen Fahrschein vorweisen. Der zweite Fahrgast wurde mittels einer Kontrollbeanstandung erfasst und ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Die Kontrollbeanstandungen werden nicht mehr auf den früher ver wendeten Vordrucken erfasst, sondern mittels mobiler Datenerfassungsgeräte. Möglicherweise war die Beanstandung daher nicht erkennbar.
Frage 2:
Was ist in dem o.g. Fall weiter passiert, wurde z.B. ein Verfahren wegen Schwarzfahren eingeleitet?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.Frage 3:
Gibt es eine Anweisung für die Kontrolleure, wie bei der Kontrolle und dem weiteren Vorgehen bei Schwarzfahren von nach „Flüchtlingen“ aussehenden Personen vorgegangen werden soll?
Wenn ja, wie lautet sie?
Antwort:
Nein.