Hauberrisser Mobiliar aus dem Rathaus – Wird Münchens Kulturerbe verschleudert?
Anfrage Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 28.1.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 28.1.2016 nehme ich Bezug und danke Ihnen zunächst für die gewährte Fristverlängerung. Diese war erforderlich, da die Beantwortung einige Recherchearbeiten erforderlich machte.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„In der letzten Zeit sind speziell in Münchens Kunsthandel wieder Möbel- stücke aus dem Fundus der Stadt aufgetaucht, die als Originalteile noch aus der Erstausstattung des ‚Neuen‘ Rathauses stammen und von dem Architekten des neugotischen Baues, Georg von Hauberrisser entworfen und von Münchner Möbelschreinern seinerzeit gebaut wurden. Nun sollte man meinen, dass das Rathaus ein denkmalgeschütztes En- semble darstellt, auch die originale Innenausstattung, soweit noch vorhan- den, zu diesem Bau dazugehört und von der Stadt, wie ein Augapfel gehü- tet wird. Dem scheint aber nicht so zu sein, offenbar gibt es einen stetigen Abfluss von Inventarteilen aus beiden Bauphasen des Neuen Rathauses. Insbesondere in der Ära Ude, sollen dem Vernehmen nach die meisten Stücke nach dem Krieg, aus dem Rathaus fortgeschafft worden sein. Diese wertvollen Möbel der Erstausstattung stellen einen unwiederbring- baren kulturhistorischen Schatz dar, den es auf alle Fälle zu bewahren gilt. Es ist höchste Zeit, nicht nur die Säle und ein paar Einzelzimmer mit Hauberrisser-Ausstattung zu bewahren, sondern auch die Einzelmöbel, Be- schläge usw., die es noch im gesamten Rathaus verstreut zu finden gibt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Möbelstücke und Ausstattungsgegenstände aus dem Erstaus- stattungsbestand des Neuen Rathauses, die von Georg von Hauberrisser entworfen wurden, gibt es noch im Rathaus, bzw. im Besitz der Stadt?
Antwort:
Grundsätzlich ist unklar, wie viele Möbelstücke für die Erstausstattung des Rathauses von Georg von Hauberrisser entworfen wurden. Es ist davon auszugehen, dass die Hauberrisser-Möbel seinerzeit als „reine“ Büromöbel verwendet und in sogenannten Fahrnisbüchern registriert wurden. NachRecherche im Stadtarchiv sind diese Fahrnisbücher nicht mehr vorhanden. Jedoch existieren bei den drei im Rathaus angesiedelten Referaten noch Bestandslisten über die jeweiligen Hauberrisser-Möbel. Aufgrund Ihrer Anfrage wurden diese Bestandslisten nunmehr zu einer Gesamtliste zusammengefasst. Diese enthält 182 Möbelstücke, von denen es sich bei 122 Stücken zweifelsfrei um Original Hauberrisserstücke handelt. Bei den restlichen 60 Möbelstücken ist noch zu klären, ob es sich auch hier um Original Hauberrisserstücke handelt. Die Klärung erfolgt in Kürze im Benehmen mit dem Stadtmuseum sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
Frage 2:
Sind diese Möbelstücke und Ausstattungsgegenstände inventarisiert?
Antwort:
Die Erfassung des Inventars wurde bis 1994 in Fahrnisbüchern registriert. Da es keine gesetzliche Grundlage für Aufbewahrungsfristen von Fahrnisbüchern gibt (siehe Nachschlagewerk Aktenplan für Registraturen der Gemeinden und Landratsämter), kann auch nicht mehr darauf zurückgegriffen werden. Ab 1994 wurden die Fahrnisbücher abgeschafft und auf ein elektronisches Inventarverzeichnis umgestellt, 2004 erfolgte eine weitere Umstellung auf SAP. In das elektronische Inventarverzeichnis werden nur neu angeschaffte Anlagegüter inventarisiert, jedoch wurden die im Bestand befindlichen Anlagen nicht übertragen.
Frage 3:
Wenn ja, seit wann?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 5:
Ist der Stadt, bzw. den zuständigen Stellen, der kunsthistorische Wert die- ser Möbel bekannt und bewusst?Antwort:
Die Landeshauptstadt München ist sich des kunsthistorischen Wertes der Möbelstücke bewusst. So wird zum Beispiel bei Beschädigungen der Hauberrisser-Möbel ausschließlich ein durch das Stadtmuseum empfohlener Restaurator beauftragt, um weiterhin den kunsthistorischen Wert zu erhalten.
Frage 6:
Gehören diese Originalmöbel zum geschützten Ensemble des Rathauses?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5. Ferner wird darauf geachtet, dass die Ausstattung des Hauberrisser-Zimmers und des kleinen Sitzungssaals sowie die noch vorhandenen Einzelstücke erhalten bleiben.
Frage 7:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 8:
Wenn ja, wieso können dann Teile der vorhandenen Möbel bis in die jüngste Zeit hinein im Kunsthandel auftauchen, die vorher noch nie im Han- del gesehen wurden?
Antwort:
Seitens der Landeshauptstadt München sind bis in die jüngste Zeit keine Veräußerungen der genannten Möbelstücke bekannt.
Nach Informationen des Stadtarchivs wurden während der Umbaumaßnahmen im Rathaus in den Jahren 1939 und 1978 wahrscheinlich einige vorhandene neogotische Ausstattungsstücke entsorgt. So sollen 1978 im Zuge der Sanierung zahlreicher Räumlichkeiten im Rathaus, Hauberrisser-Möbel auf den Sperrmüll gekommen sein. In diesem Zusammenhang
kann davon ausgegangen werden, dass einige Möbel in die Hände privater Kunstliebhaber gelangten. Möglicherweise wurden diese Möbelstücke viele Jahre später durch Privatpersonen in den Handel gebracht. Es ist zu vermuten, dass unabhängig von den Jahren 1939 und 1978 Möbelstücke, die zu Bruch gingen, aus Kostengründen nicht mehr restauriert oder aus Kapazitätsgründen ausrangiert wurden. Gleichzeitig wurden von den Referaten aber auch einige Hauberrisser-Möbelstücke an das Münchner Stadtmuseum zur Aufbewahrung übergeben.Bei den im Handel angebotenen Objekten muss es sich zudem nicht ausschließlich um Möbel aus dem Münchner Rathaus handeln. Die Vorlagen und Entwürfe von Georg von Hauberrisser wurden auch für andere Projekte wiederverwendet und variiert.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im Jahr 2004 im Zuge der Neuanschaffung von Sitzungsstühlen für den Großen Sitzungssaal ein Verkauf der alten Sitzungsstühle stattfand. Diese wurden den damaligen Stadtratsmitgliedern zum Kauf angeboten. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um Möbel von Georg von Hauberrisser. Dies gilt auch für die drei Bürgermeisterstühle, die damals in einer Internetauktion zu Gunsten von UNICEF versteigert wurden.
Frage 9:
Gibt es eine Bestands- bzw. Veräußerungsliste, auf der auch die Verkäufe dieser Möbel verzeichnet sind?
Antwort:
Eine Veräußerungsliste gibt es nicht. Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 10:
Wenn ja, lässt sich dabei auch feststellen, wann die Möbel von der Stadt verkauft wurden und wer den Auftrag dazu gegeben hat?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 11:
Welche Preise wurden für diese Möbel erzielt, von den Kulturhistoriker sa- gen, sie seien durchaus ausgesprochen wertvoll?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 12:
Wenn nein, warum werden solche Listen nicht geführt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 13:
Falls solche Listen vorhanden sind, lassen sich daraus auch die Schlüsse ziehen, die im Kunsthandel kolportiert werden, dass der große „Ausver-kauf“ der Hauberrissermöbel nach dem Krieg erst so richtig in der Ära des Alt-OB-Ude eingesetzt hat?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 14:
Kann der Stadtrat davon ausgehen, dass unter der Führung von OB-Reiter das kunsthistorischer Erbe dieser Stadt, darunter auch die Möbel und Aus- stattungsgegenstände von Georg von Hauberrisser nicht weiter an den Kunsthandel und interessierte Privatleute verschleudert wird oder geht der Ausverkauf historischer Stücke unvermindert weiter?
Antwort:
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für einen Ausverkauf der historischen Stücke durch die Landeshauptstadt München. Ich kann Ihnen versichern, dass die vorhandene Ausstattung von Georg von Hauberrisser geschützt und kein Verkauf stattfinden wird. Ich habe veranlasst, dass ab sofort eine Gesamtliste der Hauberrisser-Möbel federführend bei der Geschäftsleitung des Direktoriums verwaltet wird.Kindergarten – Schule – Mittagsbetreuung: Schnelle Lösungen für den Kindergarten Elterninitiative Isarvorstadt, die Nachbarschaftshilfe Westermühlbach und die Grundschulen an der Klenzestraße und am Gärtnerplatz;
Antrag Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Dr. Florian Roth Fraktion( Bündnis 90/Die Grünen/rosa Liste) vom 9.7.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, in Gesprächen mit den Trägern der o.g. Kindertageseinrichtungen nach einer umgehenden Lösung zu suchen, die beiden Kindertageseinrichtungen und den beiden beteiligten Grundschulen den größtmöglichen Vorteil bietet.
Hierzu kann ich wie folgt berichten:
Gespräche und Lösungswege, die bisher verfolgt wurden
Die Kündigung der Räumlichkeiten (die seit 1995 vom Kindergarten Elterninitiative Isarvorstadt e.V. genutzt werden) in der Geyerstraße 22 zum 31.8.2015 durch die Nachbarschaftshilfe (NH) Westermühlbach e.V wurde bis heute nicht zurückgenommen. Auf Initiative des Referats für Bildung und Sport (RBS) fand am 7.5.2015 an der Grundschule Klenzestraße ein „Runder Tisch“ unter Beteiligung von Schulleitung und Lehrkräften, der Geschäftsführung und Mitarbeiterin des Westermühlbach e.V., Vorständen der Eltern-Kind-Initiative sowie Vertretungen der Verwaltung (Büro der 3. Bürgermeisterin, Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen/Fachabteilung 4 des RBS sowie der Geschäftsbereich KITA – Abteilung FT des RBS) statt. In der Folge wurde zunächst eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis längstens Ende Februar 2016 erreicht.
Zwischen dem Kindergarten Elterninitiative Isarvorstadt e.V. und der NH Westermühlbach e.V. besteht ein privatrechtliches Mietverhältnis (Untermiete). Eine Rücknahme der Kündigung ist durch die Landeshauptstadt München daher nicht möglich. Mehr als beratend bzw. vermittelnd kann die Stadtverwaltung in dieses Mietverhältnis nicht eingreifen.Beide Vertragspartner hatten zugesichert, aktiv nach alternativen Räumen zu suchen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass RBS-KITA im Januar 2016 die Runde erneut zum Austausch über den aktuellen Stand zur Mittagsbetreuung an der Grundschule Klenzestraße und zur EKI Isarvorstadt e.V. einlädt.
RBS-KITA hat die Raumsuche der Elterninitiative Isarvorstadt e.V. unterstützt, z.B. durch
–stadtinterne Anfragen beim Kommunalreferat -
Liegenschaftsverwaltung sowie bei der Sozialplanung des
Sozialreferats,
–die Vermittlung von Kontakten zu frei werdenden Räumen in der Kapuzinerstraße (Jobcenter),
–die Vermittlung von Räumen in der Rottmannstraße (Stadtbezirk 3).
Leider brachten diese Maßnahmen als auch die intensive Suche der Eltern-Kind-Initiative selbst bislang kein positives Ergebnis. Auch die Darstellung der Problematik des Kindergartens in der Presse und das Einstellen eines Videos im sozialen Netzwerk facebook Anfang Juli 2015 brachten keinen Erfolg.
Die Grundschule Klenzestraße hat großes Interesse, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Betreuungsangebot bieten zu können. Die Schule wollte klären, ob der Förderverein die Plätze der Mittagsbetreuung an der Schule weiterführt. Träger der Mittagsbetreuung an der Grundschule Gärtnerplatz, die in fünf Gruppen 80 Schülerinnen und Schüler betreut, ist der Verein Glockenbachwerkstatt e.V.. Der Auszug aus den Räumen der Schule war nie angedacht. Es ist auch kein Zusammenschluss mit der Mittagsbetreuung der Grundschule Klenzestraße beabsichtigt.
Aktueller Sachstand
Wie vereinbart, fand am 21.1.2016 ein „Runder Tisch“ mit den o.g. Beteiligten statt, um den aktuellen Stand zusammen zu tragen. Der Westermühlbach e.V. wird die Mittagsbetreuung an der Grundschule Klenzestraße zum 31.7.2016 beenden und bis 5.8.2016 aus den Räumen der Schule ausziehen. Der Förderverein der Grundschule Klenzestraße wird zum Schuljahr 2016/17 die Plätze der Mittagsbetreuung an der Schule übernehmen. Damit ist für den Westermühlbach e.V. nach eigener Aussage der Bedarf für eine eigene Mittagsbetreuung nicht mehr in dem ursprünglichen Umfang gegeben und der eigentliche Kündigungsgrund weggefallen. Vermieter (Westermühlbach e.V.) und Mieter (Isarvorstadt e.V.) treten umgehend inVerhandlungen zum Mietvertrag ein (Höhe der Miete und Räumlichkeiten). Der Westermühlbach e.V. hat bereits per E-Mail die Kündigungsfrist bis 31.8.2016 verlängert.
Es wurde vereinbart, dass RBS-KITA zeitnah über das Ergebnis der Verhandlungen informiert wird. Für den Fall, dass die Vertragsparteien keine Einigung erzielen, hat RBS-KITA Unterstützung im Rahmen einer Moderation angeboten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.