Kein Baulärm während des Glockenspiels
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Bayernpartei/Freie Wähler) vom 9.3.2016
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit o.g. Antrag haben Sie gebeten, dass sich Herr Oberbürgermeister Reiter dafür einsetzen möge, dass für die Dauer des Glockenspiels lärmintensive Bauarbeiten auf der Baustelle des ehemaligen Hugendubelhauses Marienplatz 22 ausgesetzt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil die Überwachung von Bauvorhaben als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises Geschäfte der laufenden Verwaltung sind. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Zu Ihrem Antrag vom 9.3.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Baulärm ist nach § 22 Bundesimmissionsschutzgesetzt (BimSchG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.8.1970 zu beurteilen. Danach dürfen Baulärmimmissionen am Marienplatz tagsüber 65 dB(A) betragen. Die Forderung nach Unterbrechung der Bauarbeiten während des Glockenspiels ist daher rechtlich nicht durchsetzbar.
Wir haben aber den Bauherrn des Umbaus des Anwesens Marienplatz 22 kontaktiert. Dieser teilte mit, dass die Problematik rechtzeitig erkannt und daher der Rohbauunternehmer vertraglich zur Unterlassung lärmintensiver Arbeiten während der Dauer des Glockenspiels verpflichtet wurde. Leider hielt sich der Rohbauunternehmer zumindest während der ersten Wochen des Baustellenbetriebs nicht an diese vertragliche Bestimmung. Ende März 2016 wurde er daher nochmals zur Unterlassung lärmintensiver Arbeiten während der Dauer des Glockenspiels angehalten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.