Residenzstraße „ordnen“
Antrag Stadträte Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 11.8.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Sie haben mit o.g. Antrag die Verwaltung gebeten, entlang der Residenzstraße bis hin in die Dienerstraße eine Lösung zu erarbeiten, die die Flächenkonkurrenz zwischen Fuß- und Radverkehr ordnet. Dazu soll ein rot markierter Streifen für Radfahrende sowie in der Residenzstraße auf der Seite der Geschäfte eine kleine Gasse mit Blumentrögen und Sitzmöglichkeiten für bummelnde Gäste eingerichtet werden. Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, auf der Seite der Residenz einen Gehweg für Kulturinteressierte sichtbar abzusetzen, der Informationen zum Bauwerk und der Geschichte enthält (ggf. auch Infostelen).
Zu Ihrem Antrag vom 11.8.2016 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch diesbezügliche Stadtratsbeschlüsse entsprochen wurde.
Die Verwaltung hat zur verkehrlichen Thematik bereits einen Vorschlag erarbeitet und wurde vom Stadtrat mit Beschluss der Vollversammlung vom 19.11.2015 „Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr“ (Vorlagen Nr. 14-20/V 02148) mit der baulichen und verkehrsrechtlichen Umsetzung beauftragt. Die Gründe für die Funktionsfestsetzung der Residenzstraße als „Fußgängerbereich“ mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ mit einer höhengleichen Gestaltung als Alternative zu der von Ihnen beantragten Trennung von Fuß- und Radverkehr wurden bereits ausführlich diskutiert und in den bisherigen Beschlüssen zur „Nord-Süd-Querung der Altstadt für den Radverkehr“ dargestellt. Die Rahmenbedingungen haben sich seit der letzten Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.11.2015 nicht geändert.
Zum Thema Infostellen in der Altstadt mit Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Bauwerken wie bspw. der Residenz hat der Stadtrat die Verwaltung mit dem Beschluss der Vollversammlung vom 20.7.2016 „Orientierungssystem für die Innenstadt – Vergabebeschluss“ (Vorlagen Nr. 14-20/V 06455) bereits mit der Umsetzung beauftragt. Im Folgenden wird auf die Ausführungen in den bisherigen Beschlüssen Bezug genommen.
Zur Funktion und Gestaltung der nördlichen Residenzstraße zwischen Odeonsplatz und Maximilianstraße
Die Funktionsfestsetzung als „Fußgängerbereich“ mit den Zusätzen „Lieferverkehr frei“ (zeitlich eingeschränkt) und „Radverkehr frei“ wird hauptsächlich aus den folgenden Gründen vorgeschlagen:
- Es wird von einer Verlagerung wesentlicher Radverkehrsanteile auf die neue Fahrradhauptroute in der Alfons-Goppel-Straße ausgegangen. Für den Bereich zwischen Sparkassenstraße und Odeonsplatz kann durch die Zulassung des Radverkehrs in der nördlichen Residenzstraße das Konzept einer Fahrradhauptroute (Hofgarten – Alfons-Goppel-Straße – Falkenturmstraße) und Fahrradnebenroute (Residenzstraße – Max-Joseph-Platz – Hofgraben – Pfisterstraße oder Residenzstraße – Hofgraben – Pfisterstraße) zur Entzerrung der Radverkehrsströme umgesetzt werden. Dies wirkt auch entlastend auf die Querungssituation der Maximilianstraße.
- Die heute vorhandene Fahrbahn im Fußgängerbereich der nördlichen Residenzstraße suggeriert dem Radverkehr einen Vorrang, der nicht der Beschilderung entspricht. Durch den höhengleichen Ausbau und die Vergrößerung der nutzbaren Flächen für den Fußverkehr wird die bauliche Gestaltung zukünftig den Vorrang von Fußgängerinnen und Fußgängern verdeutlichen und angepasstes Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern unterstützen.
- Die Erreichbarkeit der Residenz sowie der anliegenden Passagen für Fußgängerinnen und Fußgänger wird ebenso wie die Querungsmöglichkeiten verbessert und die Aufenthaltsqualität gestärkt.
- Für eine mögliche Umgestaltung des Max-Joseph-Platzes ergeben sich dadurch größere Spielräume, da keine baulichen Radverkehrsanlagen entlang der West- und Südseite des Max-Joseph-Platzes zu berücksichtigen sind.
- Die heutige Engstelle zwischen der Freischankfläche des „Spatenhaus“ und dem Notausgang der Operntiefgarage mit den abgestellten Fahrrädern kann eventuell durch eine niveaugleiche Lösung mit hydraulischen Verschlussklappen (analog zu den Notausstiegen bei der U-Bahn) beseitigt werden. Dies wäre generell auch für eine mögliche Neugestaltung des Max-Joseph-Platzes von Vorteil.
- Die Zufahrt zur Tiefgarage in der Viscardigasse wird über eine Sondererlaubnis weiterhin möglich sein.
Insgesamt ergeben sich im Vergleich zur heutigen Situation in diesem Bereich eine Stärkung des Fußverkehrs, der Aufenthaltsqualität und eine vereinfachte Begreifbarkeit der baulichen Gestaltung im Zusammenspiel mit der verkehrsrechtlichen Beschilderung (Einheitlichkeit von Bau und Betrieb). Es wird davon ausgegangen, dass der verbleibende und wesentlich geringere Radverkehr verträglich mit dem Fußverkehr abgewickelt werden kann.
Zur Funktion und Gestaltung der südlichen Residenzstraße zwischen Maximilianstraße und Schrammerstraße
Die Beibehaltung „Fußgängerbereich“ mit den Zusätzen „Lieferverkehr frei“ (zeitlich eingeschränkt) und „Radverkehr frei“ wurde hauptsächlich aus den folgenden Gründen vorgeschlagen:
- Aufgrund der Verlagerung wesentlicher Anteile des Radverkehrs auf eine neue Fahrradhauptroute wird von einer Reduktion der heutigen Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr ausgegangen.
- Sicherstellung von verschiedenen Radverkehrsbeziehungen
1. Radverkehrsverbindung Richtung Westen über die Schrammerstraße (Fahrradnebenroute gemäß Verkehrsentwicklungsplan Radverkehr)
2. Ziel- und Quellverkehr im Umfeld des Marienhofs
3. Fahrradabstellanlage am Marienhof (siehe Ausführungen zur Dienerstraße)
4. Radverkehr zum Rathaus
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurde die Freischankfläche des „Franziskaners“ in der südlichen Residenzstraße geringfügig reduziert. Dadurch kann sich das Verkehrsaufkommen auf einer größeren Fläche des öffentlichen Raumes verteilen und somit weiter entzerren. Sollten sich auch nach Umsetzung der neuen Fahrradhauptroutenkonzeption weiterhin Konflikte zwischen Fuß-, Radverkehr und Lieferverkehr einstellen, wird eine weitere Beschränkung der Freischankfläche geprüft.
Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Dreiteilung der Residenzstraße mit einer Trennung der Verkehrsarten sehen wir im Vergleich zur vom Stadtrat beschlossenen Lösung einige Unterschiede:
=> Die Abwicklung des Lieferverkehrs in der Residenzstraße und die Zufahrt zur Tiefgarage in der Viscardigasse wird bei der höhengleichen Gestaltung günstiger eingeschätzt.
=> Die Einrichtung einer Radverkehrsanlage in der Residenzstraße ist aus konzeptioneller Sicht nicht zielführend, um wesentliche Radverkehrsanteile auf die neue Fahrradhauptroute (Hofgarten – Alfons-Goppel-Straße – Falkenturmstraße) zu verlagern. Im Vergleich zu heute soll die Residenzstraße vor allem für den Fußverkehr attraktiver werden und die von Fußgängerinnen und Fußgängern tatsächlich nutzbaren Flächen vergrößert werden.
=> Die vom Stadtrat beschlossene gemeinsame Fläche für den Fuß- und Radverkehr ist zur Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeit aller Verkehrsarten besser geeignet.
=> Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Fußgängerinnen und Fußgängern wird ein durchgängiger Fußgängerbereich im Vergleich zu einer Unterteilung der Flächen in verschiedene Nutzergruppen (beispielsweise Kunden, Passanten, Touristen, „Kulturinteressierte“ der Residenz) günstiger bewertet.
Rotmarkierungen in der Residenzstraße
(Siehe Antwortschreiben des Referates für Stadtplanung und Bauordnung im Ratsinformationssystem RIS zum StR-Antrag „Verbesserung der Verkehrssituation in der Residenzstraße“, Antrag Nr. 14-20/A 00234 der AfD vom 12.9.2014)
Auf der gegenständlichen Strecke treffen hier auf sehr beengtem Raum eine sehr hohe Nutzungsdichte und sehr viele unterschiedliche Nutzerinteressen aufeinander. Zahlreiche Maßnahmen zur Regulierung wurden bereits versucht und teilweise auch wieder verworfen, weil sie sich nicht bewährt haben oder zu (anderen oder neuen) Folgeproblemen führten. So auch die in der Vergangenheit vorhandene rot eingefärbte Radverkehrsanlage.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat nach Entfernung des roten Radfahrstreifens im Bereich der Residenzpost in einer Erhebung festgestellt, dass das Miteinander von Fußgängerinnen und Fußgängern und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern bis auf wenige Ausnahmen im Großen und Ganzen ohne Radwegmarkierung besser funktioniert. Insbesondere Touristen haben Probleme, die Bedeutung der Rotmarkierung zu erfassen oder diese überhaupt zu bemerken. Nach Änderung der Restfläche vor dem Spatenhaus hat sich die Situation auch dort entspannt, da dann eine gemeinsame Fläche für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung steht. Eine rote Fahrradfurt bedeutet hingegen eine Bevorrechtigung des Radverkehrs und erhöht damit dessen Geschwindigkeit. Zusätzlich fördert eine solche Maßnahme ein gewisses, teilweise rücksichtsloses „Revierdenken“, was der Verkehrssicherheit im Ganzen abträglich ist. Viele immer wieder anstehende Baumaßnahmen verkomplizieren die Situation zusätzlich. Die Wiederherstellung der Markierungen ist daher aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.
Dienerstraße zwischen Schrammerstraße und Landschaftsstraße
Der Stadtrat hat mit o.g. Beschluss der Vollversammlung vom 19.11.2015 beschlossen, dass die heutige Situation in der Dienerstraße zwischen Schrammerstraße und Landschaftsstraße unverändert bleibt.
Freischankflächen und Möblierung in der Residenzstraße
Erfahrungsgemäß werden in höhengleich ausgebauten Bereichen Wünsche nach Möblierung geäußert und Freischankflächen im öffentlichen Raum beantragt. Daraus können allerdings in Fußgängerbereichen mit Zusatz „Radverkehr frei“, „Lieferverkehr frei“ je nach verbleibender Breite des Verkehrsraums Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten entstehen. Auch wenn Freischankflächen und Möblierung zur Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums beitragen können, sollten sie sich, bezogen auf ihren Raumbedarf, den lokalen verkehrlichen Notwendigkeiten unterordnen. Dies betrifft im Besonderen sowohl die nördliche Residenzstraße als auch die südliche Residenzstraße. Eine durchgängige Möblierung der nördlichen Residenzstraße, verbunden mit einer Verschmälerung der nutzbaren Flächen für den Fuß-, Rad- und Lieferverkehr sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Tiefgarage in der Viscardigasse, ist aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur Verbesserung der Situation nicht zielführend. Nach der baulichen und verkehrsrechtlichen Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Verkehrskonzeptes wird eine Reduktion sowohl des Radverkehrsaufkommens als auch des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus erwartet.
Orientierungsstelen in der Altstadt mit Informationen zu Kunst, Kul- tur, Bauwerken und Geschichte
Folgende Standorte sind als Ergebnis des erfolgten Prüfungsprozesses vom Stadtrat beschlossen worden: Hauptbahnhof, Karlsplatz, Marienplatz, Marienhof, Sendlinger Tor, St.-Jakobs-Platz, Sendlinger Straße, Kaufingerstraße, Viktualienmarkt, Isartor, Am Platzl, Max-Joseph-Platz, Odeonsplatz, Promenadeplatz, Platz der Opfer des Nationalsozialismus, Hofgarten nordöstliche Seite. Im Umfeld der Residenzstraße und Residenz selbst sind dementsprechend bereits Orientierungsstelen vorgesehen. In Ergänzung werden noch drei weitere Standorte zwischen Kunstareal und Innenstadt erarbeitet. Hier konnten noch keine Standorte abgestimmt werden, da die optimalen Wegeführungen zwischen Kunstareal und Innenstadt noch nicht endgültig festliegen.
Das Besondere an dem zukünftigen Orientierungssystem der Landeshauptstadt München ist die Koppelung von sehr gut erfassbaren analogen Informationen (mittels Stadt- und Umgebungsplan inkl. Straßenverzeichnisund Pfeilen in Richtung Sehenswürdigkeiten etc.) mit einem standortbezogenen digitalen Web-Angebot. So können Nutzerinnen und Nutzer sich mit einem Mobilgerät kundenspezifische und standortbezogene Informationen über ein bereitgestelltes kostenloses WLAN herunterladen. Speziell zur von Ihnen angesprochenen Residenz können wir Ihnen mitteilen, dass u.a. über diese wichtige touristische Sehenswürdigkeit ausführlich informiert werden wird. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft stimmt die konkreten Inhalte derzeit mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, als grundbesitzverwaltende Dienststelle des Freistaats Bayern für die Residenz verantwortlich, ab. Im Hinblick auf die notwendigen technischen Standortprüfungen und das umfangreiche digitale Konzept ist eine Umsetzung des Orientierungssystems Innenstadt im Jahr 2017 vorgesehen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Das Antwortschreiben ist mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt.