Manipulation bei der Wahl des Migrationsbeirates durch türkische Rechtsextreme?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel und Dominik Krause (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 16.1.2017
Antwort Wahlamt des Kreisverwaltungsreferats:
Ihre Anfrage lautet wie folgt:
„Der Stadtratsfraktion Die Grünen-rosa Liste liegen Informationen vor, die auf eine mögliche Manipulation bei der Wahl des Migrationsbeirats hin- weisen. So wurde uns ein Fall geschildert, in dem im Namen einer wahlberechtigten Person ohne deren Kenntnis Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse bestellt wurden.
Mehrere Vertreter des Vereins, der Teil der rechtsextremen „Ülkücu-Bewegung“ (auch bekannt als „Graue Wölfe“) ist, kandidieren selbst zur Wahl des Migrationsbeirats.
Deshalb fragen wir:“
Frage 1:
Gibt es eine Häufung von bestellten Briefwahlunterlagen an einzelne Adressen, im speziellen der oben genannten?
Antwort:
Ja, im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen an andere Adressen als die Meldeadressen sind dem Wahlamt bereits Anfang letzter Woche Unregelmäßigkeiten aufgefallen.
Frage 2:
Hat das Kreisverwaltungsreferat Hinweise darauf, dass Briefwahlunterla- gen im Namen von Wahlberechtigten ohne deren Kenntnis (und auf von der Meldeadresse abweichende Adressen) angefordert wurden?
Antwort:
Ja.
Jeder Wahlberechtigte, dessen Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, wird durch das Wahlamt in einem Schreiben an seine Meldeadresse darüber informiert, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift geschickt wurden. Daraufhin haben sich vereinzelt Personen im Wahlamt gemeldet und mitgeteilt, dass sie diese Anträge nicht gestellt haben.
Frage 3:
Falls ja: hat das Kreisverwaltungsreferat diesbezüglich bereits Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen?
Antwort:
Entsprechende Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden wurden durch das KVR in die Wege geleitet.
Frage 4:
Falls es sich um eine versuchte Manipulation handelt: was bedeutet dies für die anstehende Wahl des Migrationsbeirates?
Antwort:
Soweit möglich, ist der festgestellte Sachverhalt umfassend und noch vor dem Wahltag aufzuklären. Entsprechende Feststellungen werden derzeit getroffen. Soweit möglich werden als manipuliert identifizierte Wahlbriefe herausgefiltert und ausgesondert.
Sollten sich im Rahmen der Ergebnissermittlung bei der Briefwahlauszählung weitere Anhaltspunkte für eine erfolgte Manipulation der Unterlagen ergeben, sind diese durch die Wahlvorstände entsprechend zu behandeln, d.h. Wahlbriefe können dann als unzulässig zurückgewiesen werden und sie werden bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt. Die Wahlvorstände werden durch das Wahlamt entsprechend sensibilisiert.
Die abschließende Feststellung des Ergebnisses der Wahl obliegt dem Wahlausschuss. Soweit durch den Wahlausschuss eine für das Ergebnis und die Stimmenverteilung relevante Verletzung der Wahlvorschriften, die Auswirkungen auf das Wahlergebnis hat, festgestellt wird, könnte dies in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Wahl für ungültig erklärt werden muss.
Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit der mit der Beantwortung ihrer Anfrage verbundenen Veröffentlichung unserer Antwort in der Rathausumschau nutzen, um die betroffenen Wählerinnen und Wähler über ihre Möglichkeiten zu informieren, die ohne ihre Kenntnis gestellten Anträge, ungültig zu machen.
Sie können diese Woche noch im Kreisverwaltungsreferat, Zimmer 3008, einen Antrag auf Ausstellung von Ersatzwahlunterlagen stellen, wenn sie ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben. Soweit ihre Unterlagen an eine abweichende Adresse versandt wurden, werden diese Unterlagen durch diesen neuen Antrag ungültig. Damit können die betroffenen Wählerinnen und Wähler sicherstellen, dass nur die tatsächlich von ihnen ausgefüllten Stimmzettel berücksichtigt werden.