Gepäckunterbringung für wohnungslose Menschen organisieren
Antrag Stadträtin Lydia Dietrich (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 14.2.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen für wohnungslose Menschen Möglichkeiten der Gepäckunterbringung zu organisieren und entsprechende Lagerkapazitäten zu schaffen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.2.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Münchner Bürgerinnen und Bürger können bei Wohnungsverlust, sofern sie einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, einen Antrag auf die vorübergehende Übernahme von Lagerungskosten stellen. Hierbei ist es notwendig, dass die Unterbringung nur kurzfristig erfolgt und mit baldigem Neubezug von eigenem Wohnraum zu rechnen ist. Aufgrund der Vorgabe der Wirtschaftlichkeit sind die Kosten der Einlagerung gegenüber den Kosten der adäquaten Ersatzbeschaffung abzuwägen.
Bei gegebenen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, auch dauerhaft Lagerungskosten zu übernehmen, sofern es sich um die Aufbewahrung von persönlicher Habe handelt und der Einzelfall die Lagerung der persönlichen Habe notwendig erscheinen lässt.
Das Kälteschutzprogramm der Landeshauptstadt München ist ein freiwilliges Angebot der Notunterbringung für Menschen ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge. Wir sehen keine Möglichkeit, das Angebot des Kälteschutzes durch eine zusätzliche Gepäckaufbewahrung auszubauen.
Das beantragte Angebot einer Gepäckunterbringung zur Nutzung durch wohnungslose Menschen ließe sich aufgrund rechtlicher Vorgaben sowie dem damit verbundenen Unterhaltsaufwand nur unter hohem Kostenaufwand realisieren. Aufgrund der schon vorhandenen Lagerungsmöglichkeiten, wie oben angeführt, wird ein zusätzliches Angebot grundsätzlich als nicht notwendig erachtet.Derzeit plant das Sozialreferat einen zweiten Tagesaufenthalt für obdachlose Frauen und Männer. Im Rahmen eines Fachgesprächs zur konzeptionellen Ausgestaltung dieses Angebotes wurde mit den Praktikern der Wohnungslosenhilfe die Thematik der Gepäckunterbringung diskutiert. Es wurde festgestellt, dass für einzelne obdachlose Menschen, die auf der Straße leben und keine Transferleistungen beziehen, ein solches Angebot wichtig wäre. Jedoch wird auch aus Sicht der Fachleute die Umsetzung eines Angebotes zur Gepäckunterbringung als schwierig und kostenintensiv eingeschätzt. Die Schwierigkeiten liegen insbesondere darin, dass erfahrungsgemäß viele Gepäckstücke und Habseligkeiten nicht wieder abgeholt werden und dann eingelagert werden müssten oder sich verderbliche Waren darin befinden. Übereinstimmend kam man zu der Einschätzung, dass der Platzbedarf sowie der notwendige Verwaltungsaufwand von Schließfächern für die Aufbewahrung von Gepäck zu hoch ist. Eine Installation von Schließfächern zur Aufbewahrung von Dokumenten wurde im Rahmen des Fachgesprächs als notwendig und auch als realisierbar eingeschätzt. Eine Zurverfügungstellung von Schließfächern für Dokumente soll im zweiten Tagesaufenthalt nach Möglichkeit realisiert werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.