Bolzplatz auf dem Ratzingerplatz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Michael Kuffer, Dr. Manuela Olhausen, Manuel Pretzl, Otto Seidl und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 5.7.2016
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Am 5.7.2016 haben Sie den Antrag gestellt, der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadt München „auf der westlichen Hälfte der Freifläche südlich der Boschetsrieder Straße, westlich der Aidenbachstraße provisorisch bis zum Beginn der vorgesehenen Bebauung eine Sport- und Freizeitfläche für Jugendliche“ einrichtet. Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung übergeben.
Ihrer Anfrage legten Sie folgende Begründung zugrunde:
„Der Ratzingerplatz wurde in der Vergangenheit mehrfach zum ‚hässlichsten Platz Münchens‘ gewählt. Er bedarf dringend einer Aufwertung – und zwar, wenn irgend möglich schon bevor die geplante Bebauung ins Werk gesetzt wird.
Gleichzeitig benötigen die Kinder und Jugendlichen aus der Umgebung dringend eine Sport- und Freizeitfläche. Mangels Alternativen wird hierfür derzeit häufig das Parkdeck der P&R-Anlage genutzt, was erhebliche Gefahren in sich birgt.
Die genannte Fläche steht derzeit leer; lediglich zeitweise gastiert auf der östlichen Hälfte ein Kinderzirkus. Da jede andere Nutzung bisher entweder mit technischen Argumenten oder unter dem Hinweis auf das angrenzende Biotop unmöglich gemacht worden ist, drängt sich die Nutzung in der beantragten Weise auf.“
Zur vollständigen Beantwortung Ihrer Fragen mussten mehrfach Informationen und Sachstände bei den zuständigen Fachreferaten einholt werden. Für die Verlängerung der geschäftsordnungsmäßigen Beantwortungsfrist bedanke ich mich.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO demOberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 5.7.2016 ist Folgendes mitzuteilen:
In der von Ihnen genannten westlichen Hälfte der Freifläche südlich der Boschetsrieder Straße und westlich der Aidenbachstraße befinden sich keine der Landeshauptstadt München gehörende städtischen Flächen, die als Sport- oder Freizeitfläche für Jugendliche genutzt werden könnten.
Allerdings befindet sich östlich der Aidenbachstraße, südlich der Boschetsrieder Straße ein Flurstück, das die von Ihnen genannten Eigenschaften aufweist. Das Flurstück 295/0 Gemarkung Thalkirchen befindet sich im Vorratsvermögen der Landeshauptstadt München. Das Grundstück ist im Rahmen der Schulbauoffensive der Landeshauptstadt München ab Herbst 2018 für eine Bebauung mit einem Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit 2-fach Sporthalle und 6-gruppigem Haus für Kinder mit zugehörigen Freiflächen und einem Rasenspielfeld vorgemerkt.
Der östliche Teil dieses Grundstücks wurde mit Zustimmung des BA temporär bis zum tatsächlichen Baubeginn auf einer Fläche von 2.500 m² zur Nutzung an den „STATTPARK OLGA“ vermietet. Der westliche Teil wurde ebenfalls in Abstimmung mit dem BA für den Zeitraum April und Juli/ August 2016 sowie März/April und Juli/August 2017 auf einer Fläche von ca. 2.000 m² zur Nutzung an einen Kinderzirkus überlassen. Während des vom Kinderzirkus genutzten Zeitraums steht am westlichen Rand des Flurstücks lediglich ein 15 m breiter Streifen zur Verfügung, auf dem kein Bolzplatz errichtet werden kann. Der nicht genutzte und nicht vermietete Teil des Flurstücks besteht weitgehend aus einer Biotopfläche, die eine Nutzung als Bolzplatz für Kinder- und Jugendliche ebenfalls nicht zulässt.
Westlich des genannten Grundstücks befindet sich die Aidenbachstraße und nördlich des Grundstücks die stark befahrene Boschetsrieder Straße.
Für die Errichtung eines Bolzplatzes wären umfangreiche Umbaumaßnahmen auf dem Grundstück erforderlich. Um die Verkehrssicherung für die an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßen und Anlagen zu gewährleisten, müssten für die Errichtung eines öffentlichen Bolzplatzes Ballfangzäune errichtet werden. Ein herkömmlicher Ballfangzaun hinter den Toren würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, da die angrenzenden Straßenflächen nicht weit genug von den Spielfeldrändern entfernt wären. Die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers würde es da-her notwendig machen, eine komplette Ballfangeinhausung für das Spielfeld zu schaffen, damit die Bälle nicht auf die stark befahrene Boschetsrieder Straße und die Aidenbachstraße geschossen werden können.
Für einen öffentlichen Zugang zu der westlichen Teilfläche des Grundstücks müsste zudem ein zusätzlicher Zugang errichtet werden, da das Grundstück derzeit nur über eine Zufahrt an der östlichen Grundstückseite zugänglich ist.
Aufgrund der nur temporären Verfügbarkeit des Grundstücks von lediglich 18 Monaten hält das Kommunalreferat die oben genannten, aufwändigen Maßnahmen für die temporäre Errichtung eines Bolzplatzes auf dem westlichen Teil des Grundstücks 295/0 Gemarkung Thalkirchen für nicht vertretbar.
Grundsätzlich begrüßt das Kommunalreferat aber die Idee einer weiteren temporären Nutzung des westlichen Grundstücksteils. Diese kann auch in Absprache mit den sozialen Nutzungen des „STATTPARK OLGA“ erfolgen, sofern die auf dem Grundstück vorhandene Biotopfläche hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Weiterhin wurde, von Ihrer Anfrage auf Flächen südlich der Boschetsrieder Straße und westlich der Aidenbachstraße ausgehend, auch die Nutzbarkeit der dort verfügbaren Freiflächen geprüft. Allein auf dem Ratzingerplatz westlich der Aidenbachstraße wäre eine solche Freifläche verfügbar. Die Flurstücke 330/8 und 220/10 Gemarkung Thalkirchen im Unterabschnitt 6300 werden in der Zuständigkeit vom Baureferat betreut.
Für die Nutzung der genannten Flurstücke als Bolzplatz für Kinder und Jugendliche teilt das Baureferat folgendes mit:
„Bei der Situierung von Jugendspielflächen sind verschiedene Rahmenbedingungen in Hinblick auf den Lärmschutz, die Erreichbarkeit und sonstige Schutzeinrichtungen, wie z.B. Ballfangzäune, zu beachten.
Die Lärmbelastung für Spiel- und Freizeiteinrichtungen in öffentlichen Grünflächen sollte 59 dB(A) nicht überschreiten, bei lärmintensiven Jugendspieleinrichtungen kann nach Aussage des Referates für Gesundheit und Umwelt in Ausnahmefällen eine Lärmbelastung zwischen > 59 dB(A), aber < 65 dB(A) toleriert werden.Gemäß Umwelt Atlas Bayern des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unterliegt die Verkehrsinsel zwischen den beiden Fahrspuren der Boschetsrieder Straße einer Lärmbelastung von 65 bis 70 dB(A) und liegt somit deutlich über den zumutbaren Zielwerten. Die Anlage eines Bolzplatzes auf der Verkehrsinsel des Ratzingerplatzes wäre somit nur in Verbindung mit aktiven Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. einer Lärmschutzwand, möglich. Dies ist aus Sicht des Baureferates in Hinblick auf den temporären Charakter der Anlage wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein ähnlich hoher Aufwand wäre für Ballfangeinrichtungen erforderlich.“
„Des Weiteren wird hier die Gefahr gesehen, dass die jugendlichen Nutzer versuchen könnten, die Spielfläche auf direktem Weg durch ein ungeregeltes Überqueren der stark befahrenen Boschetsrieder Straße zu erreichen und nicht die Ampel am östlichen Ende der Verkehrsinsel an der Kreuzung zur Aidenbachstraße zu nutzen. Aus den genannten Gründen ist die Fläche für die Anlage eines Bolzplatzes – auch wenn es sich nur um eine temporäre Nutzung handelt – aus Sicht des Baureferates nicht geeignet.“
Zu unserem Bedauern ist im Rahmen der temporären Nutzbarkeit und der baurechtlichen Voraussetzungen auf den genannten Grundstücken keine Umsetzung Ihres Vorschlags möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.