Carsharing ohne Diesel
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Dominik Krause, Sabine Krieger, Sabine Nallinger und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 9.9.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Sie fordern einen Einsatz der Landeshauptstadt München für Beibehaltung von Parkgebühren und Differenzierung nach Antriebsarten im Rahmen der Stellungnahme zum Entwurf des Car-Sharing-Gesetzes. Des Weiteren beantragen Sie, die Ausgabe neuer Lizenzen an die Auflage zu knüpfen, keine Diesel-Antriebe zu nutzen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Vielen Dank für die gewährte Terminverlängerung, die das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Schreiben vom 22. November 2016 beantragt hat.
Zu Ihrem Antrag vom 9.9.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Punkt 1) in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat (Punkt 2) Folgendes mit:
Antragspunkt 1:
„Die LH München setzt sich im Rahmen der laufenden Stellungnahme der Bundesländer und Verbände zum ‚Car-Sharing Gesetz‘ dafür ein, dass die Kommunen Parkgebühren nach Antriebsart differenzieren bzw. umweltschädliche Antriebsarten ausschließen können.“
Im Rahmen der am 21.9.2016 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung an den Deutschen Städtetag abgegebenen Stellungnahme zum Entwurf des Car-Sharing-Gesetzes wurde ausdrücklich die Regelung begrüßt, dass die Gebühren für die Plakette sowie die Inanspruchnahme der Stellflächen dem Ermessen der Kommune überlassen wird. Dadurch wird neben einer lage- auch eine antriebsabhängige Privilegierung ermöglicht. Diese lässt sich neben dem E-Antrieb auch auf andere Antriebsarten ausweiten mit dem Ziel, Fahrzeuge mit Dieselantrieb mehr zu belasten.
Antragspunkt 2:
„Die LH München belegt neue Lizenzen – insbesondere beim Free-Floa- ting-Car-Sharing – mit der Auflage, dass keine Diesel-Antriebe genutzt werden.“
Das Kreisverwaltungsreferat hat im Namen der Landeshauptstadt München derzeit mit folgenden Car-Sharing-Unternehmen Verträge geschlossen, die u.a. die Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen für das Parken im öffentlichen Raum regeln:
- Flinkster und Stattauto (Parkraummodell 1 für jeweils einzelne Parklizenzzonen) sowie
- BeeZero, Car2Go, DriveNow und Stattauto (Parkraummodell 2 für die gesamten Parklizenzzonen).
Im Zuge der Bearbeitung des gegenständlichen Stadtratsantrages hat das Kreisverwaltungsreferat mit den vorgenannten Car-Sharing-Anbietern Kontakt aufgenommen (Ausnahme BeeZero – bereits ausschließlich mit Wasserstofffahrzeugen unterwegs). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle vertraglich gebundenen Car-Sharing-Anbieter in München mindestens teilweise über Dieselfahrzeuge verfügen.
Die Aufrechterhaltung eines attraktiven Car-Sharing-Marktes ist ein wichtiges verkehrspolitisches Ziel. Bundesweit wird dies durch die Einführung des Car-Sharing-Gesetzes unterstrichen. Gleichzeitig sollen – trotz eventueller wirtschaftlicher Nachteile für die Car-Sharing-Betreiber – auch Car-Sharing Fahrzeuge ihren möglichen Beitrag zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität in München leisten.
Bei allen genannten Car-Sharing-Anbietern besteht eine Bereitschaft zukünftig, ggf. schrittweise, auf Diesel-Fahrzeuge in ihren Flotten zu verzichten. Dies wird über freiwillige Selbstverpflichtungen erfolgen, die nunmehr zwischen LH München (Kreisverwaltungsreferat) und den Car-Sharing-Unternehmen getroffen werden.
Die angesprochenen Car-Sharing-Betreiber in München sind auch bereit, entsprechende Vereinbarungen einzugehen. Gleichzeitig wird durch die Car-Sharing-Unternehmen auf folgende Punkte hingewiesen:
- Der tatsächliche Umwelteffekt ist von begrenztem Umfang (Car-Sharing-Flotte bis auf weiteres weniger als 1% der Gesamtflotte in München).
- Die Car-Sharing-Betreiber sind bereits heute mit modernen Fahrzeugen unterwegs, bei einer stetigen Erneuerung der Flotten.
- Gleichzeitig wird die Vorbildfunktion und Signalwirkung und damit auch die Verantwortung der Branche anerkannt.
- Die Car-Sharing-Betreiber betonen in Ihren Stellungnahmen die Notwendigkeit der Förderung eines integrierten, multimodalen Mobilitätsangebotes bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs als Voraussetzung für den Erfolg von Car-Sharing. Dazu zählen insbesondere auch ein modernes Parkraummanagement, die Optimierung des Öffentlichen Verkehrs sowie ein Ausbau der Fahrradinfrastruktur.-Eine noch deutlichere Reduzierung von Emissionen verspricht die Umstellung auf Elektro-Car-Sharing-Flotten. Eine gut ausgebaute öffentliche Ladeinfrastruktur gilt hier als Grundvoraussetzung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist, da dem Anliegen ihres Antrags entsprochen wurde.