Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhaltungssatzung „Josephsplatz“, welche überwiegend auf dem Gebiet des Stadtbezirks 3 Maxvorstadt und zu einem kleinen Teil im Stadtbezirk 4 Schwabing-West liegt, beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung „Georgen-/ Zentnerstraße/Josephsplatz“, die im August auslaufen wird. Nach Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Satzung mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft.
Die Erhaltungssatzung umfasst das Gebiet südlich der Georgenstraße und wird im Osten durch Nordend- und Barerstraße, im Süden durch Ziebland,- Schelling- und Görresstraße sowie im Westen durch die Winzererstraße begrenzt.
In der Landeshauptstadt München gibt es insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 261.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 146.000 Wohnungen leben.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt.
Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf im Hinblick auf einen möglichen Neuerlass überprüft.