Was kostet uns die Bewachung von Asylbewerberunterkünften?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 30.3.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 30.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Wie das ‚Hamburger Abendblatt‘ mitteilt, kostete die Bewachung von ‚Flüchtlingen‘ in der Hansestadt im vergangenen Jahr stattliche 56,5 Millionen Euro. Nach einer Berechnung der CDU-Bürgerschaftsfraktion bedeute dies Kosten von rund 5.600 Euro pro Kopf bei durchschnittlich 10.000 in Hamburg untergebrachten ‚Flüchtlingen‘ und Asylbewerbern. Das Blatt zitiert aus einer CDU-Drucksache, der zufolge die Hansestadt 2016 rund 602 Millionen für Flüchtlinge ausgab. Von dieser Summe entfielen laut dem Papier allein 56 Millionen auf die Bewachung von Erstaufnahmeunterkünften.
Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende K. Prien wirft dem rot-grü- nen Senat angesichts dieser Zahlen vor, das Geld wie im Herbst 2015 ‚mit vollen Händen‘ auszugeben, und macht fehlende Transparenz für die hohen Kosten bei der Bewachung von ‚Flüchtlings‘unterkünften verantwortlich: ‚Bezahlt wird, was von den Betreibern abgerechnet wird.‘ Dies sei jedoch kriminalitäts- und korruptionsanfällig (Quelle:
http://www.abendblatt.de/hamburg/article210087413/Bewachung-der-Heime-kostet-Hamburg-5600-Euro-pro-Fluechtling.html; zuletzt aufgerufen: 29.3.2017, 1.65 Uhr; KR). – Es drängen sich Fragen nach der Vergleichssituation in München auf.“
Zu Ihrer Anfrage vom 30.3.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Kosten fielen 2015 und 2016 in der LHM für die Bewachung von „Flüchtlings“- und Erstaufnahmeeinrichtungen durch private Sicherheitsdienste insgesamt an?
Antwort:
2015: 5.849.029,38 Euro
2016: Sicherheitsmaßnahmen 33.608.213,63 Euro
Rückstellungen 9.511.000,00 Euro
Summe 43.119.213,63 EuroZur Bildung der Rückstellungen ist die LHM gemäß § 74 KommHV Doppik verpflichtet. Es lagen zum Stichtag Ende Januar 2017 noch nicht alle Rechnungen für 2016 vor, mithin wurden Rückstellungen gebildet.
Frage 2:
Welche Pro-Kopf-Kosten ergeben sich demzufolge in München für die Bewachung von „Flüchtlingen“?
Antwort:
Die Kosten pro Kopf sind nicht darstellbar, da es sich bei den Flüchtlingen nicht um eine konstante Größe handelt. Vielmehr werden die Flüchtlinge zugewiesen, in andere Unterkünfte verlegt oder umverteilt. Unterkünfte eröffnen neu oder sie schließen wieder.
Für das Jahr 2015 ergaben sich für die Bewachung durchschnittliche Kosten pro Bettplatz von 2.769,62 Euro.
Für das Jahr 2016 ergaben sich für die Bewachung durchschnittliche Kosten pro Bettplatz von 5.944,37 Euro.
Im Jahr 2016 wurden sehr viele Objekte in Betrieb genommen, die aus Brandschutzgründen einen höheren Bewachungsaufwand erforderten. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Flüchtlinge in Bürogebäuden untergebracht wurden, die normalerweise nicht zum Wohnen geeignet sind und daher erhöhte Sicherheitsvorkehrungen notwendig wurden.
Frage 3:
Wie beurteilt die LHM Transparenz und Kostenkontrolle im Bereich der zur Bewachung von „Flüchtlings“-Unterkünften eingesetzten privaten Sicherheits-Dienstleister? Nach welchen Kriterien werden in der LHM von der Stadt herangezogene private Sicherheitsfirmen für die Bewachung von „Flüchtlings“Unterkünften unter Vertrag genommen?
Antwort:
Die Transparenz der Auftragsvergabe ergibt sich dadurch, dass die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen vom Kommunalreferat öffentlich ausgeschrieben wird.
Dabei kommt das wirtschaftlichste Angebot zum Zug.
Frage 4:
Wie gewährleistet die LHM die Kostenkontrolle bei den von ihr unter Vertrag genommenen Sicherheits-Dienstleistern?
Antwort:
Die Kostenkontrolle ist durch die Ausschreibung gesichert. Die Kosten stehen hierbei von vornherein fest. Alle eingereichten Rechnungen werden geprüft.