Wird die Installation der „Toilette für alle“ bei Neubauten berücksichtigt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 4.5.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Sie hatten sich mit Ihrer Anfrage vom 4.5.2017, ob die Installation der „Toilette für alle“ bei Neubauten Berücksichtigung findet, an Herrn Oberbürgermeister Reiter gewendet.
Für die gewährte Fristverlängerung zur Beantwortung Ihrer Anfrage möchten wir uns bedanken.
Zu Ihren Fragen nimmt das Kommunalreferat wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wird bei allen Neubauten der LHM die Installation einer „Toilette für alle“ eingeplant?
Wenn nein, welche Gründe sprächen dagegen?“
Antwort:
Bei Neubauten der LHM wird die Installation einer „Toilette für alle“ nicht standardmäßig eingeplant. Es handelt sich bei den vom Kommunalreferat verwalteten Immobilienbeständen allerdings auch um keine reinen Bedürfnisanstalten. Diese werden durch die LHM Services GmbH verwaltet. Planungsgrundlage für die barrierefreien WC-Anlagen, die gem. Art. 48 BayBO für Besucher und Benutzer baulicher Anlagen in erforderlicher Anzahl herzustellen sind, ist die DIN 18040-1. Diese technische Norm stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen bauliche Anlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden barrierefrei sind. Das Regelwerk sieht allerdings weder eine Liege noch einen Lift in den barrierefreien WC-Anlagen vor. Aufgrund fehlender rechtlicher bzw. auch baulicher Standardvorgaben innerhalb der LHM, wird somit aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auf einen zusätzlichen Flächeneinsatz sowie einen höheren Herstellungs- und Instandhaltungsaufwand, die mit der Schaffung einer „Toilette für alle“ verbunden wären, i.d.R. verzichtet.
Bei den von der LHM Services GmbH betreuten öffentlichen WC-Anlagen wurden alle Objekte auf die Möglichkeit zur Errichtung einer Toilette fürMenschen mit Schwer- und Mehrfachbehinderung nach Standard „Toilette für alle“ geprüft sowie Standortwünsche der Stiftung „Leben pur“ erfragt.
Frage 2:
Wie viele „Toiletten für alle“, für die die LHM verantwortlich ist, sind derzeit eingeplant?
Antwort:
Aktuell wird in den vom Kommunalreferat verwalteten Immobilienbeständen am Campingplatz Thalkirchen im Rahmen eines Sanierungsprojektes eine „Toilette für alle“ geplant.
Bei den von der LHM Services GmbH betreuten öffentlichen WC-Anlagen wurde bei acht Standorten der Einbau einer „Toilette für alle“ für möglich befunden und in der Ausschreibung für die Sanierung vorgegeben.
Frage 3:
Bestehen die Möglichkeiten, öffentliche Toiletten mit Lifter und Liege an besonders prominenten Plätzen in München (z.B. dem Rathaus) auszustatten? Gibt es bereits Toiletten, die nachträglich vollständig barrierefrei modernisiert wurden?
Antwort:
Grundsätzlich besteht generell die Möglichkeit, öffentliche Toiletten mit Lifter und Liege an besonders prominenten Plätzen auszustatten, wenn dies Planungsgrundlage und Teil der Bedarfsanforderungen ist. Es gab jedoch bislang keine Objekte in den von uns verwalteten Immobilienbeständen, bei denen nachträglich ein Bedarf gemeldet wurde, der Standardabweichungen oder eine grundsätzliche Standardausweitung begründet hätte. Bei den von der LHM Services GmbH betreuten öffentlichen WC-Anlagen ist die Modernisierung und Nachrüstung der Ausstattung bei acht Standorten vorgesehen. Dies sind die Toiletten-Anlagen in der Nähe der Haltestelle Marienplatz, Thalkirchen, Sendlinger Tor, Am Harras, Feldmoching, Fraunhoferstraße, Kurfürstenplatz und Odeonsplatz. Die in Ihrer Anfrage bereits erwähnte Anlage am Marienplatz steht Menschen mit Schwer- und Mehrfachbehinderung seit der Eröffnung im Oktober 2015 bereits zur Verfügung.
Frage 4:
Bekommt die LHM für den Neubau oder die Modernisierung barrierefreier Toiletten Fördermittel?
Antwort:
Es gibt aktuell eine Förderung der Stiftung Leben pur, die bei einer Realisierung bis zu 12.000 Euro für die zusätzlichen Einrichtungsmerkmale (z. Bsp. Lifter und Liege) in Aussicht stellt. Fördermittel gibt es des Weiteren für bauliche Maßnahmen im Bildungsbereich über das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Der hier gewährte Pauschalbetrag je m² orientiert sich allerdings ebenfalls an den Ausstattungsmerkmalen für eine „reguläre“ barrierefreie WC-Anlage.