Auswirkungen der G 9-Entwicklung auf die Schulentwicklungsplanung in München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 20.9.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Das Referat für Bildung und Sport wird mit Ihrem Antrag vom 20.9.2016 gebeten, darzustellen, welche Auswirkungen die vom Freistaat Bayern angekündigte G 9-Entwicklung auf die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt München haben wird.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KM) hat angekündigt, im Rahmen einer Gymnasialreform eine Wahlmöglichkeit G 8 und G 9 flächendeckend zu ermöglichen. Bis Ende des Jahres wird ein Beteiligungsprozess die Ausgestaltung konkretisieren. Im Jahr 2017 wird das KM voraussichtlich die konkrete Ausgestaltung der Gymnasialreform formulieren.
Insofern können dem Stadtrat voraussichtlich etwa Ende 2017 oder Anfang 2018 im Rahmen der turnusmäßig geplanten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die öffentlichen Gymnasien die Auswirkung G 9 dargelegt werden.
Bis dahin findet das etwaige Konzept „G9“ in laufenden Planungen bereits Berücksichtigung.
Die Raumprogramme der derzeit laufenden gymnasialen Neubauplanungen werden bereits vorsorglich hinsichtlich G 9 ergänzt bzw. angepasst, wie beispielsweise beim Gymnasium Messestadt-Riem und beim Gymnasium Ratzingerplatz. Die Planungen können aber gegebenenfalls auch wieder an das G8-Konzept angepasst werden.
Gesamtstädtisch gesehen hat eine erste Hochrechnung auf Basis der vorliegenden Informationen und des bisherigen Nutzerinnen- und Nutzerverhaltens gezeigt, dass 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler die längere Variante bevorzugen. Auf dieser Basis benötigt München drei weitere Gymnasien, um den erforderlichen Raumbedarf abzudecken, der sich aus den bestehenden 39 städtischen und staatlichen Gymnasien ergibt.Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.