AWM – Einrichtung fester Sperrmüllabholtermine AWM – Neue Marktanteile gewinnen: das Angebot der Sperrmüllentsorgung auf die Bedürfnisse im Geschosswohnungsbau anpassen!
Anträge Stadträtinnen Ulrike Boesser, Heide Rieke, und Renate Kürzdörfer vom 10.04.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt
In Ihrem Antrag Nr. 14-20/A 03038 vom 10.4.2017 fordern Sie:
„Das Kommunalreferat bzw. der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird beauftragt, zusätzlich zur wie bisher frei terminierbaren gebühren- pflichtigen Abholung des Sperrmülls auch feste, ebenfalls gebührenpflich- tige Sperrmüllabholtermine stadtviertelbezogen einzurichten, zu denen dann eine Einzelabholung bestellt werden kann. Auch diese Termine sollen in den Abfuhrkalender der AWM-Homepage sowie der AWM-App integriert werden.“
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass die Hausmüllentsorgung eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, die der AWM vor allem auch unter dem Gesichtspunkt einer ökologischen Abfallwirtschaft innovativ und kostengünstig wahrnimmt. Genauso wie Projekte zur zusätzlichen Sammlung von Giftstoffen oder Elektroaltgeräten gehört auch die Sperrmüllentsorgung dazu. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes Kraftfahrzeug und auch ältere Menschen sind oft nicht in der Lage, ihren Sperrmüll zu einem Wertstoffhof zu transportieren. Diese Personengruppen sind auf die Abholung ihres Sperrmülls angewiesen. Durch die Einrichtung turnusmäßiger Sperrmüllabholtermine könnten sich die Bürgerinnen und Bürger optimal auf die Sperrmüllabholung einrichten, was wiederum dazu führt, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung steigt und dieses Angebot des AWM besser angenommen wird.
Des Weiteren fordern Sie in Ihrem Antrag Nr.14-20/A 03040:
„Das Kommunalreferat bzw. der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird beauftragt, das Angebot der Münchner Müll- und insbesondere Sperrmüllabfuhr auf die Bedürfnisse im Geschosswohnungsbau anzupassen.“
Sie begründen Ihren Antrag damit, dass bei der mobilen Sperrmüllabholung derzeit nur etwa 1/10 der Kunden Hausverwaltungen sind. Durch eineAnpassung des Sperrmüllabholservices an die Bedürfnisse im Geschosswohnungsbau könnten neue Marktanteile erschlossen werden, die insgesamt helfen, diesen Service wirtschaftlicher zu machen.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer beiden Anträge betrifft jeweils ein laufendes Geschäft des Eigenbetriebs, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit der Betriebssatzung des AWM der Werkleitung obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Derzeitige Beschlusslage und Sachstand:
Der AWM versteht Ihr Anliegen, den Service der Sperrmüllabholung im Sinne einer bürgerfreundlichen Daseinsvorsorge weiter auszubauen, sehr gut.
Allerdings wurde der AWM mit Beschluss des Stadtrates vom 24.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 07247) beauftragt, das jährliche Defizit des Sperrmüllabholdienstes durch die Umstellung auf eine schonende Abfuhr und durch Maßnahmen, die eine bessere logistische Auslastung zur Folge haben, deutlich zu reduzieren.
Dieser Auftrag wird derzeit unter dem Titel „Von der Sperrmüllabholung zum Wertstoffservice“ sukzessive im AWM abgearbeitet. Eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe, in der alle Mitarbeitenden des Sperrmüllabholdienstes und weitere Experten aller relevanten Abteilungen des AWM beteiligt sind, hat in bislang drei Workshops (zuletzt am 07.03.17) einen umfangreichen Katalog an Maßnahmen erarbeitet, die dem Zweck dienen, den oben genannten Beschluss umzusetzen. Trotz des Bestrebens, das Defizit zu reduzieren, liegt dem AWM daran, den Service für die Bürgerinnen und Bürger stetig zu verbessern. Deshalb entwickelt die Arbeitsgruppe auch Maßnahmen zur Serviceverbesserung, die ein zielgerichtetes Marketing und die Akquisition von Großkunden, wie etwa Wohnungsbaugesellschaften, umfassen.
Die Anträge Nr. 14-20 / A 03038 und Nr.14-20 / A 03040 vom 10.04.2017 spiegeln inhaltlich bereits vorläufige Ergebnisse der Arbeitsgruppe wider. Die eingesetzte Arbeitsgruppe wird die Vor- und Nachteile einer zusätzlichen turnusmäßigen Sperrmüllabfuhr und eine besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse im Geschosswohnungsbau im Rahmen der insge-samt 25 zu erledigenden Arbeitspakete abschließend untersuchen und auf die Belange der Wirtschaftlichkeit und der Kundenbedürfnisse eingehen. Anschließend wird der Werkleitung des AWM zur Erfüllung des Stadtratsauftrages ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet. Dieser wird die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses des Kommunalausschusses vom 24.11.2016 enthalten.
Zu Antrag Nr. 14-20 / A 03038
Die erwähnte Arbeitsgruppe hatte unter anderem den Auftrag zu prüfen, welche Vor- und Nachteile eine vorab zeitlich und räumlich bekannte turnusmäßige Sperrmüllabfuhr hätte. Als Zwischenergebnis lässt sich hierzu feststellen, dass sich mit dieser Variante der Disposition und Terminierung eine höhere Dichte an Lade- und Servicepunkten als derzeit erreichen lässt, wenn das Zeitintervall zwischen zwei turnusgemäßen Abholterminen hinreichend groß ist. Der AWM erwartet daher damit tendenziell ein besseres wirtschaftliches Ergebnis, aber auch eine geringe Akzeptanz bei den Kunden, die durch längere Wartezeiten häufiger die bereits heute üblichen Terminabholungen nachfragen werden.
Zu Antrag Nr. 14-20 / A 03040
In den zurückliegenden Jahren hat der AWM immer wieder Versuche gestartet, um die besonderen Anforderungen an eine Sperrmüllentsorgung verschiedener großer Münchner Hausverwaltungen zu berücksichtigen.
Die Bedürfnisse der Hausverwaltungen im Geschosswohnungsbau können unter folgenden Prämissen nicht erfüllt werden: Laut Beschluss des Stadtrats vom 24.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 07247) soll das jährliche Defizit des Sperrmüllabholdienstes deutlich reduziert sowie eine bessere logistische Auslastung durch die Umstellung auf eine schonende Abfuhr und weiterer Maßnahmen erfolgen.
Hausverwaltungen wünschen aber:
- eine sofortige Abholung (just-in-time-Service),
- die tägliche Entsorgung wilder Ablagerungen im Wohnumfeld (Treppenhaus, Kellergang, zwischen Sträuchern, am Garagenplatz...),
- eine Abholung ausgeschlossener Gegenstände wie Autoreifen, Autobatterien odergefährliche Problemabfälle.Zu beachten ist zudem, dass E-Waren und Sperrmüll unsortiert am Sperrmüllsammelplatz gelagert werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWM bedeutet das einen entsprechenden Mehraufwand beim Sortieren in die verschiedenen Sperrmüllfahrzeuge, was sich erheblich auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.
Der AWM hat bereits in der Vergangenheit einige Wünsche von Hausverwaltungen aufgegriffen und mit Hilfe von Pilotversuchen Erfahrungen gesammelt, um die Bedingungen für eine Sperrmüllabholung zu optimieren, wie zum Beispiel:
Sperrmüllaktionstage:
Hausverwaltungen wünschen sich regelmäßige Sperrmüllaktionstage: Einmal pro Jahr soll den Bewohnern einer Wohnanlage angeboten werden, an einem bestimmten Tag Keller und Wohnung von Sperrmüll zu befreien. Um das Jahr 2005 hat der AWM dreimal mit einer Werkswohnungsbau-
gesellschaft jährlich je einen Sperrmüllaktionstag durchgeführt: Von Freitagnachmittag bis einschließlich Samstag wurde der Sperrmüll über einen Presscontainer, Elektroschrott-Wagen und Möbelwagen gesammelt, mit entsprechendem personellen Aufwand (jeweils ein Fahrer und ein Mitarbeiter) zur Beladung der LKW bzw. zur Bedienung des Pressfahrzeugs (nur durch geschultes Personal genehmigt).
Da letzten Endes die Bewohnerschaft schon vorab extrem große Mengen an Gegenständen zusammengetragen hatte, die ungesichert auf der Grünfläche der Wohnanlage standen und die Mengen die Kapazitäten der drei Entsorgungs-LKW bei weitem überstiegen, musste der AWM weitere Aktionstage leider ablehnen.
Sperrmüllsammelplätze:
Eine große private Wohnungsbaugesellschaft betreibt über die Stadtbezirke verteilt Sperrmüllsammelplätze, die von Hausmeistern mit Sperrmüll aus den Wohnanlagen befüllt werden. Die Entsorgung erfolgt regelmäßig durch den AWM. Begrenzend wirkt sich hier die Ladekapazität der Sperrmüllabholung aus, was automatisch häufigere Aufträge der Hausverwaltung nach sich zieht und somit bedeutet, dass weniger Zeit für Einzelaufträge der Münchnerinnen und Münchner zur Verfügung steht.
Sperrmüllsammelplätze werden von den Hausverwaltungen auch nicht als ideal bewertet. Sie sind innerhalb eines Gebäudes eingerichtet und verursachen aufgrund des großen Platzbedarfs hohe Kosten für die Hausverwaltungen. Unter freiem Himmel gelegen, wirken sie als Anziehungspunkte,an denen die Bewohnerschaft sowie Fremde gerne ihren Sperrmüll – bis hin zum Restmüll – abstellen. Hausmeisterdienste sind nicht täglich vor Ort und somit besteht die Gefahr der ungeordneten Müllablagerung. Zudem werden die Gegenstände durch die Witterung unbrauchbar für eine weitere Wiederverwendung (z.B. für die Halle 2) durch den AWM.
Entrümpelungen:
Die Räumungen von Wohnungen stellen weitere Anforderungen dar, die der AWM derzeit nicht erfüllen kann. Zum Beispiel sind zur Demontage von Hängeschränken, großer Gegenstände und elektrischer Geräte (z. B. Herde etc.) entsprechende Fachfirmen nötig.
Entsorgung von Fahrrädern und Schrotträdern:
Defekte und/oder verwaiste Fahrräder häufen sich im Laufe der Jahre in Wohnanlagen an und müssen entsorgt werden. Der AWM übernimmt diesen Service zu den Bedingungen einer Sperrmüllabholung, also kostenpflichtig. Hausverwaltungen beauftragen aber gerne private Entsorger, die ihnen dann für die Abholung der Schrotträder Geld bieten. Die noch gut erhaltenen verwaisten Fahrräder übergeben Hausverwaltungen häufig sozial arbeitenden Fahrradläden (z.B. R 18).
Mit einer kostenlosen Abholung der Fahrräder bei Wohnanlagen könnte der AWM allerdings sowohl die Halle 2 bedienen als auch mit der Entsorgung über die Schrottcontainer der Wertstoffhöfe den Schrotterlös erhöhen.
Fazit:
Eine Anpassung des Sperrmüllabholservices an die Bedürfnisse der gewerblichen Hausverwaltungen würde sich mit den derzeitigen Konditionen des AWM negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirken. Auch das Ziel, durch Einzelbeauftragung möglichst vielen Münchnerinnen und Münchnern den Service des AWM zur Verfügung zu stellen, würde dadurch beeinträchtigt werden.
Nichtsdestotrotz ist derzeit eine Arbeitsgruppe im AWM damit beauftragt, Vorschläge für Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten, die aufzeigen, wie die Belange der Wirtschaftlichkeit und die Kundenbedürfnisse noch besser erfüllt werden können, um eine Sperrmüllabholung hin zum Wertstoffservice für alle Münchnerinnen und Münchner zu ermöglichen.
Der AWM bittet daher um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und nimmt an, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.