Nachgefragt: Wie viele Planungsgelder müssen bis zur Entscheidung über eine Förderungsfähigkeit des Tunnels in der Landshuter Allee noch verbraten werden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 11.5.2017
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrer o. g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„In unserer Anfrage vom 30.9.2016 wurde nach der Förderquote bezüglich Gesamtkosten der Tunnel am Mittleren Ring gefragt. Die Antwort auf diese Stadtratsanfrage bezog sich jedoch nicht auf die gesamte Förderquote sondern lediglich auf die deutlich geringeren zuwendungsfähigen Kosten der Bauwerke.“
Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Welche Kosten der beiden letzten Ringtunnel (Luise-Kiesselbach-Tunnel, Richard-Strauss-Tunnel) waren zuwendungsfähig und welche nicht?
Antwort:
Die Gesamtkosten setzen sich aus folgenden Kostenblöcken zusammen: -Baukosten (Tunnelbau, Tunnelausstattung, Straßenbau, Gartenbau) -Baunebenkosten (u. a. Planungsleistungen)
-Spartenverlegungen (Stadtwerke München GmbH-SWM, Münchner Stadtentwässerung-MSE)
Hiervon sind die Baukosten und von den Baunebenkosten nur die Kosten für die statischen Berechnungen zuwendungsfähig. Spartenverlegungen werden grundsätzlich nicht gefördert.
In den Gesamtkosten sind die Kosten der Spartenverlegungen nur zu 60% enthalten, da durch die Konzessionsvereinbarung zwischen der SWM und der Landeshauptstadt München bzw. für die Kosten der MSE nach dem Beschluss vom 31.05.2000 Regelungen vorliegen, nach denen 40% von den Kosten der Spartenverlegungen von der SWM bzw. der MSE zu tragen sind.
Frage 2:
Wie hoch war die Förderung von Land und Bund an den beiden letzten Ringtunneln (Luise-Kiesselbach-Tunnel, Richard-Strauss-Tunnel - Angabe bitte in Euro und % – prognostizierten – Gesamtkosten)?
Antwort:
Im jeweiligen Bescheid der Regierung von Oberbayern wurden jeweils folgende Zuwendungen zugrunde gelegt:
Luise-Kiesselbach-Tunnel / Heckenstallertunnel:
Gesamtkosten: 398,5 Mio. Euro
Zuwendungsfähige Kosten:274,0 Mio. Euro
Zuwendungen: 123,0 Mio. Euro (entspricht 45% der zuwendungsf. Kosten und ca. 31% der Gesamt kosten)
Richard-Strauss-Tunnel:
Gesamtkosten 318,0 Mio. Euro
Zuwendungsfähige Kosten:214,0 Mio. Euro
Zuwendungen: 128,0 Mio. Euro (entspricht 60 % der zuwendungsf. Kosten und ca. 40 % der Gesamtkosten)
Frage 3:
Der Anteil der zuwendungsfähigen Kosten des Richard-Strauss-Tunnels betrug 60%, der vom Luise-Kiesselbach-Tunnel jedoch nur 45%. Worauf ist dieser um ein Viertel geringere Förderanteil zurückzuführen? Ist zu erwarten, dass der Anteil der zuwendungsfähigen Kosten für Tunnel in der Landshuter Allee geringer als 45% ist?
Antwort:
Die Höhe der Förderung bzw. des Fördersatzes wird von der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberbayern) festgelegt. Dies hängt u. a. davon ab, wie viel Finanzmittel dem Zuwendungsgeber zur Verfügung stehen und wie groß die Nachfrage nach den Fördergeldern ist.
Frage 4:
Wann kann nach dem derzeitigen Planungsstand für den Tunnel in der Landshuter Allee voraussichtlich ein Förderbescheid frühestens gestellt werden?
Antwort:
Anfang 2018 sollen die Ergebnisse der derzeit beauftragten Leistungen (Vorplanung gemäß Leistungsphase 1 bis 2) dem Stadtrat zur weiteren Beauftragung vorgelegt werden. Einen entsprechenden Stadtratsbeschluss vorausgesetzt, ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erstellen, sodass voraussichtlich noch 2019 die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden können. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung von Oberbayern und Sicherstellung der Finanzierung (Projektgenehmigung durch den Stadtrat) kann von Seiten der Stadt ein Förderantrag gestellt werden.