Unterstützung für den ESV Neuaubing bei der Nutzung seiner ehemaligen Tennisanlagen
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Rathaus Umschau 154 / 2017, veröffentlicht am 16.08.2017
Unterstützung für den ESV Neuaubing bei der Nutzung seiner ehemaligen Tennisanlagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl und Christian Müller (SPD-Fraktion) vom 18.3.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Zu Ihrem Antrag Nr. 1951 vom 18.03.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie bitten die Stadtverwaltung, den ESV München-Neuaubing e.V. beim Umbau seiner ehemaligen Tennisanlagen dahingehend zu beraten und zu unterstützen, wie der Verein im Rahmen des Bestandsschutzes seine ehemaligen Tennisanlagen weiterhin sportlich nutzen kann.
Das angesprochene Grundstück befindet sich im Eigentum des Vereins. Im Zuge der Verlagerung der 4 Tennisplätze im Süden der Sportanlage und der Neuerrichtung weiter östlich wurden zwei Tennisplätze aufgelassen. Auf dem dadurch zur Verfügung stehenden Areal möchte der Verein nun neue sportliche Nutzungen realisieren.
Im Rahmen der Beratungsgespräche über die Fördermöglichkeiten nach den Sportförderrichtlinien äußerte der Verein, dass das Beach-Areal mit den Sportarten Beach-Volleyball, Beach-Soccer und Beach-Basket nicht mehr gebaut werden soll, sondern aktuell eine Tennishalle geplant sei.
Eine unverbindliche Bauanfrage bezüglich der Tennishalle für das ehemalige Grundstück hatte der ESV München-Neuaubing e.V. bereits am 02.09.2016 beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung gestellt. Mit Vorbescheid vom 10.09.2016 wurde die Bauvoranfrage für die Tennishalle vom Planungsreferat positiv beschieden.
Derzeit hat der ESV München-Neuaubing e.V. noch nicht entschieden, ob die Tennishalle tatsächlich errichtet werden soll.Sofern sich der ESV München-Neuaubing e.V. zum Bau einer Tennishalle entschließt, ist das Referat für Bildung und Sport – Sportamt auch weiterhin gerne bereit, den Verein bei diesem Vorhaben zu unterstützen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.