Seniorengerechtes Wohnen speziell für Seniorinnen mit geringer Rente
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 29.6.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 29.6.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Aus der Gemeinschaftsinitiative ‚Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter‘ ist die Klage an die CSU-Stadtratsfraktion herangetragen worden, dass bei der Wohnungsvergabe im Amt für Wohnen und Migration Seniorinnen mit einer geringen Rente gerade in neuen Projekten nicht mehr berücksichtigt werden. Gerade dieser Personenkreis ist jedoch ganz besonders auf eine Unterstützung angewiesen.
Ich frage deshalb:
1. Ist der Vorwurf tatsächlich zutreffend?
2. Wie kann die Situation für Seniorinnen mit einer geringen Rente ver- bessert werden und mehr Wohnraum für die betroffenen Damen bereit gestellt werden?
3. Sind spezielle Projekte für den angesprochenen Personenkreis in Pla- nung oder wie können diese angestoßen werden?“
Zu Ihrer Anfrage vom 29.6.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Ist der Vorwurf tatsächlich zutreffend?
Antwort:
Nein. Anhand der beim Amt für Wohnen und Migration vorliegenden Daten gibt es keine Benachteiligung älterer Wohnungssuchender (Merkmal ab dem 60. Lebensjahr).
Von Januar bis Mai 2017 wurden 1.410 Wohnungen vergeben. 182 Wohnungen gingen an ältere Wohnungssuchende. Das entspricht 12,9 Prozent. Der Anteil der älteren registrierten Wohnungssuchenden liegt bei 13,2 Prozent. Es gibt also keine Anzeichen, dass ältere Wohnungsuchende nicht mehr berücksichtigt oder gegenüber jüngeren Wohnungssuchenden benachteiligt werden. Bei den 109 Wohnungsvergaben an Alleinstehende wurden 50 Frauen berücksichtigt.
Frage 2:
Wie kann die Situation für Seniorinnen mit einer geringen Rente verbessert werden und mehr Wohnraum für die betroffenen Damen bereit gestellt werden?
Antwort:
Bereits heute werden ältere Menschen bei der Registrierung für geförderten Wohnraum besonders berücksichtigt. So erhalten alle älteren Menschen einen 10 Prozent-Punkteaufschlag (Vorrangpunkte). Dies erhöht ihre Chancen auf eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung.
Das Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, hat dem Sozialausschuss am 20.7.2017 eine Beschlussvorlage „Zeitgemäße Wohnformen im Alter II“ vorgelegt, in der auch die Situation und die Planungen für diesen Personenkreis dargestellt werden.
Aus der Beschlussvorlage:
„2. Aktueller Sachstand der (Weiter-)Entwicklung zeitgemäßer Wohnformen im Alter ...
In enger Abstimmung mit dem Amt für Wohnen und Migration und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird standortbezogen die Umsetzung geeigneter Bauvorhaben entwickelt. Dies erfolgt unter Einbezug der städtischen Wohnungsgesellsc haften und durch gemeinsame Projekte beispielsweise mit Genossenschaften und Trägern sozialer Einrichtungen. Ein wichtiges Ziel ist hierbei, die Schaffung oder Sicherung von einkommensgemischten Haus-/Mietgemeinschaften, so dass Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen Zugang zu den Wohnangeboten erhalten. Die Unterabteilung „Zeitgemäße Wohnformen im Alter“ ist in diesem Rahmen in die regelmäßigen Abstimmungsgespräche des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit der von der Landeshauptstadt München geförderten Mitbauzentrale (Beratungsstelle für gemeinschaftsorientiertes Wohnen) eingebunden.
Gemeinsam mit der Mitbauzentrale werden Anfragen potentieller Mietgemeinschaften zur Umsetzung entsprechender Wohnformen in allen neuen Siedlungsgebieten unterstützt. Aktuell wird eine neu gebildete Mietgruppe bei der Konstituierung und Stabilisierung ergänzend durch eine externe Beratung unterstützt. Bestandteil des Auftrags ist unter anderem ein strukturierter Ergebnisbericht zum Beratungsprozess mit Empfehlungen für die weitere Ausgestaltung der Arbeit mit Mietgruppen.Innerhalb des Sozialreferats wird unter der Federführung des Amts für Wohnen und Migration seit Jahresbeginn die regelmäßige Arbeitsgruppe zur integrierten Standortplanung im Mietwohnungsbau durchgeführt. Ziel ist es, zielgruppenbezogene Planungen (hier: ältere Menschen) im Mietwohnungsbau zu unterstützen und einzelne Zielgruppen in gemeinsame Planungsvorhaben des kommunalen Mietwohnungsbaus zu integrieren. Das Amt für Soziale Sicherung ist aktiv am Aufbau der Arbeitsgruppe beteiligt und wird gezielt an der Flächensicherung und an neuen Vorhaben arbeiten. Besonderes Ziel ist hierbei – unter Beachtung der Münchner Mischung – quartierbezogen Mietwohnungsbauprojekte für unterschiedliche Zielgruppen unter intergenerativen Aspekten zu befördern. ...
… Besondere Berücksichtigung sollen bei der Entwicklung von Handlungsempfehlungen zudem ergänzende Faktoren, wie zum Beispiel Geschlecht, Migrationshintergrund und sexuelle Orientierung finden. Unter geschlechtsspezifischen Trägern ist hier beispielsweise der Verein „Nachbarschaftlich leben für Frauen im Alter e.V.“ zu nennen, der vor allem auf der Basis einer ehrenamtlich getragenen Struktur erfolgreich ältere Frauen unterstützt und vom Amt für Soziale Sicherung aktuell bei dem Aufbau einer nachhaltigen Struktur begleitet wird. ...“
Frage 3:
Sind spezielle Projekte für den angesprochenen Personenkreis in Planung oder wie können diese angestoßen werden?
Antwort:
Siehe Ausführungen zu Frage 2.