Schadstoffmessungen aussetzen während großer Baumaßnahmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 29.6.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Mit Schreiben vom 29.6.2017 haben Sie den folgenden Antrag gestellt, der im Auftrag des Oberbürgermeisters dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) zur Bearbeitung zugeleitet worden ist:
„Die Messungen von Feinstaub- und anderen Schadstoffmengen in der Luft werden ausgesetzt für den Zeitraum, wenn in unmittelbarer Nähe der Messstationen Baumaßnahmen stattfinden, die sich auf den Verkehrsfluss auswirken.“
Für die in Ihrem Antrag vom 29.6.2017 aufgeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) möglich.
Zur Erläuterung ist aus fachlicher Sicht Folgendes auszuführen: Zuständig für die Erfassung der Luftschadstoffbelastung ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Dieses führt im Rahmen des bayernweiten Messnetzes LÜB (Lufthygienischen Landesüberwachungssystem Bayern) in München derzeit an 5 kontinuierlich registrierenden Stationen Messungen der Konzentrationen relevanter Luftschadstoffe in der für die Beurteilung gemäß der 39. BImSchV erforderlichen Datenqualität durch. Diese Messstationen befinden sich in Johanneskirchen, an der Landshuter Allee, an der Lothstraße, am Stachus und in Allach. Die Messergebnisse werden aktuell im Internet veröffentlicht.
Diese Stationen sind z.T. seit vielen Jahren (Station Stachus seit 1978, Landshuter Allee seit 2004) in Betrieb und erfassen kontinuierlich die relevanten Komponenten der Luftschadstoffbelastung. Die Ergebnisse dieser Messungen dienen zur Analyse der lufthygienischen Situation, u.a. im Hinblick auf die Bewertung hinsichtlich der festgelegten Grenzwerte und zur Notwendigkeit von Maßnahmen der Luftreinhalteplanung. Dabei werden nicht nur Einzelergebnisse, sondern die Gesamtheit der Messergebnisse herangezogen.Dabei werden selbstverständlich auch die Zeiträume von Großbaustellen in unmittelbarer Nähe der Messstationen bei den Auswertungen berücksichtigt. Letztendlich können Großbaustellen auch dazu führen, dass wie am Luise-Kiesselbach-Platz geschehen, eine Messstation abgebaut werden muss. Insofern steht nicht zu befürchten, dass Maßnahmen aufgrund verfälschter Messwerte ergriffen werden. Bei dieser Bewertung ist auch von Bedeutung, dass die einzelnen Messreihen kontinuierlich und ohne Unterbrechungen zur Verfügung stehen.
Die Planung von Maßnahmen ist ohnehin nur bedingt auf der Basis von Messwerten möglich. Für die Analyse erhöhter Luftschadstoffbelastung, wie z.B. dem Anteil der Emissionen von Dieselfahrzeugen an der Immissionsbelastung sowie auch zu Aussagen der potenziellen lufthygienischen Wirkungen von Maßnahmen sind dafür geeignete Rechenmodelle anzuwenden. Bei deren sachgerechter Verwendung ist eine fehlerhafte Bewertung aufgrund von Großbaustellen auszuschließen.
Bei den mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.7.2017 festgelegten ergänzenden Luftschadstoffmessungen in München, die im Gegensatz zu den o.a. LÜB-Messungen des LfU in der Regel nur über den in der 39. BImSchV vorgegebenen Mindestzeitraum von einem Jahr laufen, wird bei der Auswahl der Messpunkte darauf geachtet, dass sich dort im Untersuchungszeitraum keine Großbaustellen befinden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.