2. S-Bahn-Stammstrecke: Zweifel an der Förderfähigkeit nach dem GVFG darstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 4.8.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Stadtratsantrag vom 4.8.2017 haben Sie die Verwaltung aufgefordert, dem Stadtrat möglichst bis zur nächsten Vollversammlung im September darzustellen, ob Zweifel an der Förderfähigkeit der 2. Stammstrecke bestehen und ob ein Baustopp zu erwarten ist.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen jedoch eine Überprüfung der Förderfähigkeit der 2. Stammstrecke, die in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern fällt. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Nach Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Förderfähigkeit der 2. Stammstrecke mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr können wir Ihnen aber Folgendes mitteilen:
Auf der Grundlage der aktuellen Kostenermittlung der Deutschen Bahn, die bereits Ausschreibungsergebnisse der ersten Hauptbaumaßnahmen der 2. Stammstrecke berücksichtigt, wurde eine neue Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Risiken mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit größer 50 Prozent konnte in der Untersuchung ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ermittelt werden. Damit ist die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit durch Bund und Freistaat erfüllt. In den Kosten sind sowohl der 2. Stammstrecken-Tunnel als auch sieben netzergänzende Maßnahmen an den Außenästen enthalten. Unter Berücksichtigung dieses Infrastrukturausbaus ist auch ein damit mögliches S-Bahn-Angebotskonzept in die NKU eingeflossen. Nicht mit eingeflossen sind Nutzen- und Kostenbeiträge für einen Abzweig aus der 2. Stammstrecke Richtung Giesing und den damit möglichen Taktverbesserungen auf der S3 und S7.Die vom Freistaat Bayern und dem MVV beauftragte NKU für die 2. Stammstrecke, deren Abschlussbericht vom Oktober 2016 auf den Internetseiten der DB AG unter http://www.2.stammstrecke-muenchen.de/finanzen/nutzen-kosten-untersuchung einsehbar ist, basiert auf den bundesweit geltenden Verfahrensregeln für die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen. Die Arbeiten des Gutachters im Rahmen der Erstellung der Nutzen-Kosten-Untersuchung wurden neben den Auftraggebern eng von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netze begleitet.
Der Bund hat nach eingehender Prüfung aller vorgelegten Unterlagen der NKU die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.