Ist die Landeshauptstadt in die gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr im November 2016 involviert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 25.10.2016
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 25.10.2016 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Im Gefolge des Amoklaufs am Münchner OEZ und den Selbstmordanschlägen von Würzburg und Ansbach im vergangenen Sommer wurde verstärkt nicht nur über eine waffenmäßige Aufrüstung der Polizeien diskutiert, sondern auch um eine Ausweitung der Möglichkeiten, auch die Bundeswehr unter bestimmten Voraussetzungen im Innern einsetzen zu können. Zur Vorbereitung eines solchen gemeinsamen Einsatzes wurden Planungen bekannt, im November 2016 eine gemeinsame Übung der Polizeien der Länder, der Bundespolizei und der Bundeswehr zu veranstalten.
Da auch die Kommunen in ihrem Wirkungskreis für Aufgaben der Sicherheit und Ordnung mit zuständig sind – im Falle der Landeshauptstadt wäre dies das Kreisverwaltungsreferat – möchten wir folgende Fragen den Oberbürgermeister richten:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Befürwortet die Landeshauptstadt ein engeres Zusammenwirken von Poli- zeien und Bundeswehr bei der Gefahrenabwehr im Inneren?
Antwort:
Nach Art. 35 Abs. 1 GG (Grundgesetz) dürfen Behörden des Bundes und der Länder um Amtshilfe ersuchen, der auch die Bundeswehr nachkommen muss. Art. 35 Absatz 2 und 3 GG sehen einen Einsatz der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen vor. Gemäß Art. 87a Abs. 4 GG kann die Bundesregierung zur „Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ unter engen Voraussetzungen für bestimmte Aufgaben Streitkräfte einsetzen.Unter Beachtung dieser Vorgaben des Grundgesetzes stehen einem engeren Zusammenwirken von Polizei und Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inneren keine Bedenken der Landeshauptstadt München entgegen.
Frage 2:
Ist das Kreisverwaltungsreferat in den Ablauf der geplanten Übungen zum Zusammenwirken von Polizeien und Bundeswehr mit einbezogen?
Frage 3:
Wenn ja, welche Abteilungen des KVR werden mit welchen Aufgabenstellungen in diese gemeinsame Übung einbezogen?
Frage 4:
Entstehen der Landeshauptstadt Kosten durch eine mögliche Beteiligung im Sinne von Frage 3? Wenn ja, für welche Kostenpositionen entstehen diese Ausgaben?
Antwort zu Frage 2, 3 und 4:
Das Kreisverwaltungsreferat ist in den Ablauf der geplanten Übungen zum Zusammenwirken von Polizei und Bundeswehr nicht einbezogen. Mithin entstehen auch keine Kosten.