Soll- und Ist-Stellen bei der Münchner Polizei
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 9.2.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Einholung von Zahlen und Informationen zur Personalstärke der Polizei in München fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Münchener Stadtrates. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister im Rahmen der laufenden Aufgabenerledigung (Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO) auf dem Schriftwege zu beantworten.
Ihrem Antrag schicken Sie Folgendes voraus:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, beim Polizeipräsidium München bzw. dem bayerischen Innenminister genaue, verlässliche und aktuelle Zahlen und Informationen einzuholen zur Personalstärke der Polizei in München.“
Weiter begründen Sie den Antrag wie folgt:
„Die regelmäßig vom Innenminister vorgelegten Zahlen sind unseres Er- achtens ‚geschönt‘ und zeigen nur die Lage ‚auf dem Papier‘. Stellenneubesetzungen werden positiv verkauft, ohne jedoch gegenzurechnen, wie viele Polizisten aus verschiedensten Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen, so dass man sich kein realistisches Bild machen kann, wie die Personalsituation der Münchner Polizei tatsächlich aussieht. Im Hinblick auf die aktuelle Sicherheitsdebatte in der Stadt und die Schaffung einer eigenen kommunalen Polizei ist es aber von entscheidender Wichtigkeit, zu wissen, wie viele Polizisten zur Verfügung stehen und wo evtl. besonders große Lücken bestehen.“
Mittlerweile ist die Stellungnahme des Polizeipräsidiums München eingegangen. Dieses teilte mit: „Bevor wir im Einzelnen auf die im Bezugsantrag enthaltenen Fragen eingehen, möchten wir darauf hinweisen, dass eine ausschließlich auf den Bereich der Landeshauptstadt München bezogene Darstellung der Personalsituation des Polizeipräsidiums München nicht möglich ist. Das Polizeipräsidium München ist sowohl für die Landeshauptstadt München, als auch für den Landkreis München zuständig. Daher existiert eine Vielzahl von Dienststellen, deren Personal präsidiumsweit zuständig bzw. im Einsatz sind. Dies ist beispielsweise bei den Einsatzhundertschaften oder der Kriminalpolizei der Fall.“
Die Beantwortung Ihrer Fragen im Einzelnen:
Frage:
Wie hoch ist die aktuelle Sollstärke an Polizeikräften in der Landeshauptstadt?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Bei der Sollstärke handelt es sich um eine organisatorische Plangröße für den Personalkörper einer Dienststelle. Beamte im Sinne der Sollstärke sind Vollzugs-, Verwaltungs- und technische Beamte. Die gegenwärtige Sollstärke des Polizeipräsidiums München beträgt 5.614 (Stand: 1.4.2017).“
Frage:
Wie hoch ist die tatsächlich vorhandene Iststärke?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„In der Iststärke sind alle zu einer Dienststelle tatsächlich versetzten bzw. umgesetzten Beamten incl. der von dieser Dienststelle zu anderen Dienststellen abgeordneten Beamten beinhaltet. Die zu einer Dienststelle lediglich zugeordneten bzw. vorübergehend umgesetzten Beamten finden hier keine Berücksichtigung. Die gegenwärtige Iststärke des Polizeipräsidiums München beträgt 5,781 (Stand: 1.4.2017).“
Frage:
Wie hoch ist die tägliche bzw. monatliche Dienststärke?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Eine tägliche Dienststärke wird beim Polizeipräsidium München nicht erhoben. Monatlich wird die verfügbare Personalstärke (VPS) errechnet. Hierbei handelt es sich um die teilzeitbereinigte Iststärke abzüglich langfristiger Abwesenheiten (wie Abordnungen zur Ausbildung/Studium, Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub oder Dauererkrankungen von mehr als 6 Wochen). Die VPS beträgt beim Polizeipräsidium München 5.174 (Stand: 1.4.2017).“
Frage:
Wie viele Polizisten sind regelmäßig durch Aus- und Fortbildungsmaßnah- men (u. A. PE-Training) gebunden und stehen dadurch nicht für den Dienst zur Verfügung?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Fortbildungsmaßnahmen haben beim Polizeipräsidium München einen sehr hohen Stellenwert, denn sie sollen die Polizeibeamten dazu befähigen, durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Fachwissen auch in extremen Situationen Einzelfallentscheidungen zu treffen und umzusetzen, die auch im Nachhinein als angemessen und rechtmäßig bewertet werden können. Grundsätzlich nehmen alle Polizeivollzugsbeamten des Polizeipräsidiums München regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Diese beginnen bereits im Rahmen von Dienstunterrichten bei den einzelnen Dienststellen vor Ort. Daneben werden präsidiumsinterne Fortbildungsveranstaltungen wie das PE-Training oder Schulungen im Bereich der EDV durchgeführt. Darüber hinaus nehmen Polizeibeamte erforderlichenfalls und je nach Kapazität an Veranstaltungen am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei teil. Eine genaue Anzahl kann hier aufgrund der Vielzahl von Ausrichtungsorten und der unterschiedlichen Lehrgangsdauer nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand berechnet werden. Für den Bereich der Ausbildung ist das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei zuständig.“
Fragen:
Wie hoch ist die Fluktuation durch die halbjährlichen Versetzungen zu anderen Präsidien innerhalb des Freistaates Bayern? Wie hoch ist die jährliche Fluktuation durch Ausscheiden aus dem Dienst, Pensionierungen etc.?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Die Versetzungen zwischen den einzelnen Polizeipräsidien unterliegen zu den jeweiligen Personalzuteilungsterminen erheblichen Schwankungen. Unabhängig davon erfolgen im Zuge der Versetzungen sog. korrigierende Austauschversetzungen. Dies bedeutet, dass dem Polizeipräsidium München die abgehenden Beamten durch entsprechende Personalzugänge wieder ersetzt werden. Die reinen Personalzuteilungs- und Abgangszahlen für das Jahr 2016 (ohne Austauschversetzungen) können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:Personalzuteilung: 143
(Zugänge 2. und 3. QE aus der Ausbildung) Personalabgänge: 137 (Ruhestände, Sterbefälle, Entlassungen)
Ergänzend sei angemerkt, dass der Personalkörper des PP München seit jeher einer beständigen Fluktuation unterliegt. Ein Gutteil junger Beamter beginnt seine polizeiliche Laufbahn in der Landeshauptstadt und wechselt nach meist mehrjähriger Tätigkeit in einen anderen Polizeiverband. Dadurch bedingt liegt das Durchschnittsalter unserer Beamten deutlich niedriger als bei den übrigen Präsidien, und die Personalfluktuation fällt entsprechend höher aus.“
Fragen:
Wie viele Planstellen wurden im Jahr 2016 neu eingerichtet und wie viele davon tatsächlich auch besetzt bzw. befinden sich in der dreijährigen Ausbildungsphase? Wie viele Kräfte stehen durch die Maßnahme de facto und „netto“ mehr zur Verfügung?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Planstellen sind im Haushalt für die planmäßigen Beamten der Polizei ausgewiesene Stellen. Diese werden den Polizeipräsidien in Form von Sollstärken verteilt.
Bei der Sollstärke handelt es sich um die planerische Organisationsvorgabe für die personelle Besetzung einer Dienststelle. Das Polizeipräsidium München erhielt im Jahr 2016 neun Sollstellen. Neben Polizeivollzugsbeamten für den Wach- und Streifendienst beinhalten die zugeteilten Stellen auch Beamte des Technischen Computer- und Internetkriminaldienstes.
Die Stellen werden aus den vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zugeteilten Personalkontingenten bzw. durch geeignete Beamte aus dem vorhandenen Personalkörper besetzt.“
Frage:
Wie viele Streifendienstkräfte bzw. wie viele neue Streifen stehen für den täglichen Dienst für die Einsatzzentrale zur Verfügung?
Antwort des Polizeipräsidiums München:
„Der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München stehen täglich im Schnitt ca. 210 motorisierte und nicht motorisierte Streifen zur Verfügung.Eine genaue Untergliederung oder die zahlenmäßige Besetzung kann aus einsatztaktischen Gründen nicht übermittelt werden.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.