Einheitlicher Ansprechpartner bei Drehgenehmigungen in der Münchner Stadtverwaltung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Cumali Naz, Klaus Peter Rupp, Helmut Schmid, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 12.3.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Ihrem Antrag fordern Sie, das neue „Servicebüro Film“ solle auch Anfragen zu Drehgenehmigungen in Gebäuden der Münchner Stadtverwaltung sowie den Eigenbetrieben koordinieren und so weiter die Erteilung von Drehgenehmigungen beschleunigen. Ziel ist es einzelne – gegebenenfalls aufwändige – Anfragen in den einzelnen Referaten und Betrieben entfallen zu lassen.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister schriftlich zu beantworten.
Ich bedanke mich zunächst für die gewährte Fristverlängerung.
Im Februar 2016 startete in der Verkehrsabteilung des Kreisverwaltungsreferates das Servicebüro Film mit drei Sachbearbeitern und der Ablauf und das Aufgabenspektrum hat sich zwischenzeitlich eingespielt.
Aufgrund der Erfahrungen in einer kompletten „Filmsaison“ können wir Ihnen eine aussagekräftige Rückmeldung zu Ihrem Antrag geben.
Das Servicebüro Film bearbeitet die Anträge für Filmaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund und in städtischen Grünanlagen und erteilt sogenannte Drehgenehmigungen. Bei der Prüfung der Anträge steht stets die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und der Schutz der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Daher kann nicht jeder Wunsch der Filmbranche im beantragten Umfang und Ausmaß genehmigt werden.Seitens der Filmwirtschaft wurden die Einführung des Filmbüros und die bisherige Arbeit stets gelobt. Es stehen der Filmbranche drei direkte Ansprechpartner zur Verfügung, die gesamte Filmprojekte betreuen und die eingereichten Anträge zeitnah bearbeiten. Seit Eröffnung des Servicebüros bis Ende November wurden 724 Drehgenehmigungen auf öffentlichem Verkehrsgrund und 158 Drehgenehmigungen in städtischen Grünanlagen erstellt. Zusätzlich wurden stadtweit 1.452 Halteverbotszonen für den notwendigen Fuhrpark bei Innen- und Außendrehaufnahmen genehmigt.
Filmanfragen auf städtischem Privatgrund und in städtischen Gebäuden bearbeiten die jeweiligen Referate und Eigenbetriebe in eigener Zuständigkeit, sie schließen direkt Verträge mit den Antragstellern. Diese Verträge enthalten spezielle auf die Örtlichkeit bezogene Regelungen, wie zum Beispiel die Notwendigkeit und die Vergütung eines Kontroll- oder Bewachungsdienstes außerhalb der üblichen Arbeitszeit.
Im Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) ist im Fachbereich Wirtschaftsförderung die Filmbeauftragte der Stadt München angesiedelt. In dieser Funktion und als Service des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) wird dort eine Standortinfo „Drehen in der Landeshauptstadt“ mit den Kontaktdaten aller entsprechenden Ansprechpartner herausgegeben. Der Leitfaden steht der Filmbranche auf dem Internetportal der Landeshauptstadt München unter http://www.wirtschaft-muenchen.de/publikationen/pdfs/Drehgenehmigungen_d.pdf zur Verfügung und wird auch über das Medienportal des FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) weitervermittelt. Zudem bietet der Service EAP auf Wunsch Beratung und Koordination bei Drehanfragen, die mehrere städtische Referate betreffen.
Den ansässigen Filmproduktionen sind die aktuellen Ansprechpartner in den Referaten für die Anmietung der Liegenschaften auch aufgrund vorangegangener Filmprojekte und Drehanfragen bekannt. Bei Fragen der Produktionen oder Anfragen von auswärtigen Firmen gibt das Servicebüro Film bereits bisher Auskünfte und gegebenenfalls die bekannten Kontaktdaten weiter. Es ist beabsichtigt, diesen Service weiter auszubauen, unter anderem einen eigenen Auftritt „Drehen in der Landeshauptstadt München“ auf dem Internetportal der Landeshauptstadt München zu installieren. Auf diese Weise kann das Servicebüro die „Lotsenfunktion“ ausbauen und fortführen sowie die Aufgabe des EAP für die Filmbranche ergänzen. Dazu gehört auch ein regelmäßiger Austausch zwischen den beiden Referaten.Zur weiteren organisatorischen Veränderungen ist folgendes festzustellen:
Bei der Bearbeitung Ihres Antrages wurden alle Referate um Stellungnahme gebeten. Fast durchgängig kam die Rückmeldung, dass das bewährte Verfahren beibehalten werden soll. So genehmigt zum Beispiel das Referat für Bildung und Sport (RBS), Zentrales Immobilienmanagement, alle Film- und Fotoaufnahmen, die in den Städtischen Schulanlagen stattfinden. Dort erfordern die Verträge in der Regel intensive Abstimmungen mit Schulleitung und Technischer Hausverwaltung. Zudem sind genaue Kenntnisse der Schulanlage und des Schulbetriebs laut Auskunft des RBS unverzichtbar.
Auch das RAW, zuständig unter anderem für die Theresienwiese, die Dulten und den Münchner Christkindlmarkt, möchte gerne weiterhin in Eigenregie die Drehanfragen für ihre Bereiche bearbeiten. Hier ist ein direkter Austausch zwischen Antragsteller und Veranstalter notwendig, da auch Sicherheitsfragen und Aktualität direkt geklärt werden müssen. Für Drehanfragen in den meisten anderen städtischen Gebäuden ist das Kommunalreferat, Immobilienmanagement, zuständig. Die Zusammenarbeit mit dem Kommunalreferat hat sich auch nach Aussage des Direktoriums bewährt und sollte beibehalten werden.
Laut Auskunft der betroffenen Referate und Eigenbetriebe bleiben eine detaillierte Abstimmung sowie eine Betreuung vor Ort unabdingbar, weil sie mit dem Betriebsablauf in Einklang gebracht werden muss. Diese Aufgabe kann jeweils nur durch die direkt betroffene Stelle übernommen werden. Mit Antragstellung und Aushändigung der Genehmigung oder des Vertrages direkt beim Servicebüro Film würde lediglich eine weitere Stelle dazwischen geschaltet und der Verfahrensablauf verzögert werden.
Aufgrund der oben genannten Ausführungen sehen wir die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners im Servicebüro Film als nicht zielführend an, weil dies keine nachhaltige Verbesserung für die Filmwirtschaft darstellt. Wir hoffen aber, der Filmbranche mit einem weiteren Ausbau der Lotsenfunktion bei konkreten Rückfragen helfen zu können und stehen daher auch mit dem FFF Bayern in fortwährendem Kontakt um den Service für die Filmwirtschaft weiter zu verbessern.
Wir bitten von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.