Bezahlbaren Wohnraum für Kita-Personal zur Verfügung stellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Hans Podiuk und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 7.6.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen eine Prüfung, inwieweit ein Teil der Wohnungen des Objektes des Kommunalen Wohnungsbauprogramms
Teilprogramm B am Horst-Salzmann-Weg für Kita- bzw. Hortpersonal des städtischen Hauses für Kinder an der Feldbergstraße 89 zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wie Sie in Ihrem Antrag vom 7.6.2017 ausgeführt haben, herrscht im städtischen Haus für Kinder an der Feldbergstraße 89 akuter Personalmangel. Die Personalgewinnung soll deshalb nach Möglichkeit durch das Angebot preiswerten Wohnraums in unmittelbarer Umgebung für das dort tätige Personal erleichtert werden. Sie haben aus diesem Grund die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, ob ein Teil der Wohnungen des am Horst-Salzmann-Weg entstehenden Objektes des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B dem im städtischen Haus für Kinder an der Feldbergstraße 89 tätigen Personal zur Verfügung gestellt werden kann. Zu Ihrem Antrag vom 7.6.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Am 24. Juli 2001 hat der Münchner Stadtrat das Kommunale Wohnungsbauprogramm mit seinen Teilprogrammen B und C als Teil des wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München, III“ verabschiedet. Das Teilprogramm B des Kommunalen Wohnungsbauprogramms richtet sich an die Zielgruppe der akut wohnungslosen Haushalte in der Einkommensstufe I, die im Amt für Wohnen und Migration mit der Rangstufe 1 registriert sind. Wohnhäuser des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B werden stets mit dieser Zielgruppe im Rahmen einer Direktbelegung belegt. Das Teilprogramm B des Kommunalen Wohnungsbauprogramms wurde als zentrales Mittel zur Vermittlung akut Wohnungsloser in dauerhaftes Wohnen ins Leben gerufen. Mit dem Beschluss „Wohnen in München V“ wurde die Zielzahl für die Teilprogramme B und C von insgesamt 150 Wohneinheiten auf 200 Wohneinheiten erhöht. Bis zum 30.9.2017 konnten so insgesamt 1.318 Wohneinheiten im Teilprogramm B des Kommunalen Wohnungsbauprogramms fertiggestellt und damit etwa 3.400 akut Wohnungslose, davon circa 1.800 Kinder, in ein dauerhaftes Mietverhältnis vermittelt werden. Die Zahl der Wohnungslosen in München betrug Ende September 2017 jedoch nach wie vor rund 8.700 Personen, davon etwa 3.400 Kinder. Die hohe und stetig wachsende Anzahl der Wohnungslosen zeigt, dass die Belegung der Wohnungen des Teilprogramms B des Kommunalen Wohnungsbauprogramms mit der Zielgruppe der akut Wohnungslosen gemäß Stadtratsentscheidung auch weiterhin dringend notwendig ist und als zentrales Instrument zur Reduzierung von Wohnungslosigkeit in München genutzt werden muss.
Wohnungen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B können nicht zur Daseinsvorsorge für städtische Dienstkräfte genutzt werden. Bei dem Wohnhaus am Horst-Salzmann-Weg handelt es sich ebenfalls um ein Objekt des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B. Die Belegung einzelner Wohnungen im Objekt des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Teilprogramm B am Horst-Salzmann-Weg mit Personal des städtischen Hauses für Kinder an der Feldbergstraße 89 ist aus diesem Grund leider nicht möglich.
Städtische Dienstkräfte haben aber die Möglichkeit, sich über die Internetplattform SOWON (Soziales Wohnen Online) auf andere aktuelle Wohnungsangebote in der Umgebung zu bewerben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Hauses für Kinder an der Feldbergstraße 89 erhalten auf diesem Weg Zugang zu geförderten und damit günstigeren Wohnungen. Durch die Kommunikation dieser Möglichkeit der Wohnungssuche für städtische Dienstkräfte könnte die Personalgewinnung im Haus für Kinder an der Feldbergstraße 89 ggf. erleichtert werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.