Maximilianstraße – warum bleibt der Bürgersteig gegenüber der Staatsoper seit Monaten gesperrt?
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Rathaus Umschau 217 / 2017, veröffentlicht am 16.11.2017
Maximilianstraße – warum bleibt der Bürgersteig gegenüber der Staatsoper seit Monaten gesperrt?
Anfrage Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 21.9.2017
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage vom 21.9.2016 führen Sie aus:
„In der Maximilianstraße gegenüber der Staatsoper, zwischen Hofgraben und der Falkenturmstraße, ist der Bürgersteig seit der Aufhebung der langjährigen Baustelle in dem Gebäude dahinter seit Monaten weiter mit Absperrgittern verstellt. Der Bürgersteig außerhalb des Bauraumes des Gebäudes ist deshalb nicht benutzbar und es ist auch nicht möglich, von den Straßenparkplätzen davor auf den Bürgersteig dieser Straßenseite zu gelangen.
Laut BA-Informationen hat der Hausbesitzer bei der Wiederherstellung des baubedingt beschädigten Bürgersteigs den vorgeschriebenen Neigungswinkel nicht beachtet, so dass die Stadtverwaltung diesen Bürgersteig nicht abnimmt.
Wir fragen deshalb den Oberbürgermeister:“
Hierzu nimmt das Baureferat wie folgt Stellung:
Im Zuge der Sanierung des Gebäudes Maximilianstraße 6 bis 8 wurde die Gehbahn vor dem Gebäude komplett zerstört, bzw. als Baustelleneinrichtung genutzt. Nach Abschluss der Sanierung erfolgte Anfang 2017 die Wiederherstellung der Gehbahn durch den verantwortlichen Investor. Bei der geplanten Abnahme durch das Baureferat Tiefbau wurde festgestellt, dass die Wiederherstellung entgegen der Regeln der Technik durchgeführt wurde. Statt der Regelquerneigung von 2,0% - 2,5% gemäß DIN 18040-3:2014-12 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ wurden auf der gesamten Länge 9% festgestellt. Somit ist die zwingend erforderliche Barrierefreiheit nicht gegeben und die Verkehrssicherheit nicht ausreichend sichergestellt.
Das Baureferat verweigerte deshalb die Abnahme und forderte eine mangelfreie Herstellung.
Der Investor begründete die unzulässige Querneigung mit dem Wunsch, die Gehbahn zu Lasten der Parkplätze in diesem Bereich verbreitern zu wollen und in diesem Zusammenhang die Querneigung zu korrigieren. Die dafür erforderlichen Zustimmungen zur Verkehrsplanung, zu Parkraummanagement und Denkmalschutz wollte er in eigener Zuständigkeit umge-hend einholen. Angeblich seien ihm diese seitens des Planungsreferats kurzfristig in Aussicht gestellt worden.
Da der Investor die Zustimmungen trotz mehrfachen Anmahnens nicht vorlegen konnte, hat das Baureferat den Investor ultimativ aufgefordert, bis zum 31.10.2017 die erforderlichen Zustimmungen beizubringen. Anderenfalls würde eine Ersatzvornahme auf seine Kosten durchgeführt werden. Daraufhin hat der Investor zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise nochmals um ein Gespräch beim Planungsreferat gebeten, welches am 24.10.2017 stattgefunden hat.
Im Rahmen dieser Besprechung konnten die offenen Fragen hinsichtlich der seitens des Investors angestrebten Verbreitung des Gehweges nicht abschließend geklärt werden. Das Planungsreferat wird zu gegebener Zeit eine Entscheidung hierüber herbeiführen.
Von diesem Hintergrund wurde mit dem Investor vereinbart, dass das Baureferat Anfang November die Gehbahn auf dessen Kosten ordnungsgemäß wiederherstellen wird. Die Wiederherstellung wird dabei dergestalt ausgeführt, dass eine Verbreiterung der Gehbahn nachträglich noch realisierbar ist.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Ist die schon monatelange Sperrung des Bürgersteigs in der Maximilianstraße ein Versehen oder stimmt das Gerücht, dass der Bauherr des angrenzenden Hauses, den Gehweg unsachgemäß wiederhergestellt hat?
Antwort:
Die Herstellung des Gehwegs ist unsachgemäß.
Frage 2:
Ist die Information richtig, dass der vorgeschriebene Neigungswinkel des Gehwegs nicht eingehalten wurde und deshalb die Sperrgitter nicht entfernt werden können?
Antwort:
Ja, die Querneigung beträgt 9% statt der Regelquerneigung von 2,0% - 2,5% gemäß DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
Frage 3:
Wenn ja, warum dauert eine bauliche Korrektur so lange?
Antwort:
Auf die vorstehenden Ausführungen wird verwiesen.
Frage 4:
Wenn nein, was ist sonst der Grund?
Antwort:
Auf die vorstehenden Ausführungen wird verwiesen.
Frage 5:
Bestünde bei der Entfernung der Baustellengitter eine reale Gefahr für Fußgänger und andere Benutzer oder geht es hier der Stadt lediglich um das Prinzip?
Antwort:
Die derzeitige Ausführung des Gehweges entspricht nicht dem derzeitigen Stand der Technik und daher ist die Verkehrssicherheit, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmer, nicht ausreichend sichergestellt.
Frage 6:
Gibt es, wenn es so ist, wie in Frage 1 und 2 beschrieben, deshalb Gespräche mit dem Hausbesitzer oder gar eine Klage der Stadt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort:
Auf die vorstehenden Ausführungen wird verwiesen.
Frage 7:
Warum gibt es, wenn der Bauherr der Verursacher der Sperrung ist, keine Korrektur des falsch angelegten Gehwegs, bzw. warum macht die Stadt – bei einer möglichen Weigerung des Bauherrn, ordnungsgemäße Zustände herzustellen – keine Ersatzvornahme?
Antwort:
Eine Ersatzvornahme auf Kosten des Investors wird Anfang November durchgeführt.
Frage 8:
Wann rechnet die Verwaltung damit, dass dieses Dauerärgernis endlich beseitigt wird?
Antwort:
Das Baureferat geht davon aus, dass die Gehbahn spätestens bis Ende November ordnungsgemäß hergestellt ist.
Wir bitten von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit abgeschlossen ist.