Wie kann man Behindertenparkplätze in München finden?
Antrag Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 29.7.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Herstellung und Verteilung von Plänen der im Stadtgebiet vorhandenen Behindertenparkplätze. Hierbei handelt es sich nicht um eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung und die Landeshauptstadt München würde keine erheblichen Verpflichtungen eingehen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29.7.2016 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
In Ihrem Antrag schlagen Sie vor, einen Übersichtsplan der im Stadtgebiet vorhandenen Behindertenparkplätze zu erstellen, herauszugeben und an die Behindertenorganisationen und städtischen Informationsstellen zu verteilen.
Vor diesem Hintergrund haben wir mit Blick auf wirtschaftliche Aspekte zuerst die schon vorhandenen Informationen in diesem Kontext geprüft.
Derzeit gibt es kein gedrucktes Verzeichnis der Behindertenparkplätze. Bisher sind allerdings schon folgende Informationen über Behindertenparkplätze verfügbar:
Das Kreisverwaltungsreferat verfügt über einen Datenpool der städtischen Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum. Dieser umfasst mehr als 400 Einträge mit ergänzenden Informationen z.B. zur zeitlichen Nutzbarkeit. Sie sind online im städtischen Dienstleistungsfinder unter der Adresse https://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1063832/n0/ und im Open Data Portal unter https://www.opengov-muenchen.de/dataset/behin- dertenparkplaetze zu finden. Im Open Data Portal, das auch von mobilen Endgeräten aus nutzbar ist, sind auch die GPS-Daten erfasst.Jedoch sind die Parkplätze, die zu städtischen Gesellschaften (z.B. Bibliotheken, MÜNCHENSTIFT GmbH, Stadtwerke München/Schwimmbäder,
Tierpark etc.) gehören, nicht bzw. nur teilweise vermerkt. Auch die Behindertenparkplätze in (städtischen) Tiefgaragen, z.B. im Kreisverwaltungsreferat oder Gasteig, sind nicht eingepflegt.
Ebenso sind die privaten, öffentlich nutzbaren Behindertenparkplätze nicht in diesen Verzeichnissen erfasst. Um die Vielzahl der privaten Parkmöglichkeiten (Kinos, Theater, Firmen, Gastronomie, Einzelhandel etc.) zu katalogisieren und einzupflegen, wäre ein sehr hoher Aufwand nötig. Noch aufwändiger wäre es, die permanenten Veränderungen in diesem Bereich aktuell einzupflegen.
Die städtischen Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum sind im Internet bereits unter dem Link http://maps.muenchen.de/stadtplan/ zu finden.
Behindertenparkplätze in die gedruckten Stadtpläne der ganzen Landeshauptstadt aufzunehmen, macht keinen Sinn, weil die genaue Lage aufgrund des verwendeten Maßstabes schlecht oder gar nicht erkennbar wäre.
Grundsätzlich wäre daher die Darstellung der Behindertenparkplätze in den Seniorenstadtteilplänen in Erwägung zu ziehen. Allerdings stehen diese Stadtteilpläne nur in elf von 25 Stadtbezirken zur Verfügung. Die Federführung für die Entwicklung der Seniorenstadtteilpläne lag seinerzeit beim Referat für Gesundheit und Umwelt; in der Regel wurden die Pläne vom jeweiligen Bezirksausschuss finanziert. Die regionalen sozialen Einrichtungen waren an der Entwicklung der Pläne intensiv und mit hohem zeitlichen Aufwand beteiligt. Die Bezirksausschüsse haben in eigener Zuständigkeit die Entwicklung der Seniorenstadtteilpläne aufgegriffen und vorangetrieben. Die örtlichen Seniorenvertretungen, der Generali Zukunftsfonds und Firmen aus der Region unterstützten die Erstellung und Finanzierung.
Pro Stadtbezirk beliefen sich die Kosten auf ca. 6.000 Euro. Um die Behindertenparkplätze flächendeckend abzubilden, müsste neben erheblichen personellen Ressourcen in den einzelnen Stadtbezirken also die Summe von rund 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Neuauflagen der Seniorenstadtteilpläne sind wegen des zeitlichen und finanziellen Aufwands derzeit nur in zwei Stadtbezirken geplant. Das Referat für Gesundheit und Umwelt sowie die Bezirksausschüsse werden gebe-ten, bei einer Neuauflage die verfügbaren Daten über Behindertenparkplätze in die Seniorenstadtteilpläne aufzunehmen.
In der Broschüre „Barrierefrei durch München, ein Wegweiser für Touristen und Einheimische“ des Behindertenbeirates sind die Parkplätze nur für die dort beschriebenen Anlaufstellen aufgenommen, ohne jedoch einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.
Die Erweiterung der Broschüre um die Liste aller öffentlichen Parkplätze wird vom Sozialreferat nicht empfohlen, weil sie aufgrund der vielen Daten dann nicht mehr handlich zu benutzen sein würde, was gerade für Menschen mit Behinderungen wichtig ist.
Das Kreisverwaltungsreferat prüft, ob die Erstellung eines Verzeichnisses aller öffentlichen Behindertenparkplätze, ergänzt mit den Behindertenparkplätzen der P+R Anlagen im Stadtgebiet, möglich und sinnvoll ist. Diese sollten nach Stadtteilen gegliedert sein und auch die GPS-Koordinaten umfassen.
Damit wäre sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Informationen nicht aus dem Internet abrufen, eine Broschüre an die Hand bekommen, mit der sie problemlos die Behindertenparkplätze z.B. über ein Navigationssystem im Fahrzeug auffinden können.
Die Verteilung kann über die Sozialbürgerhäuser, die Alten- und Servicezentren, den Behindertenbeirat, den Behindertenbeauftragten, das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Seniorenbeirat erfolgen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.