Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle ruft in seiner Funktion als Kreiswahlleiter zum Einreichen von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 19. Deutschen Bundestags auf.
Das Stadtgebiet München ist zur Bundestagswahl in vier Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreise haben sich gegenüber der Bundestagswahl 2013 räumlich nicht verändert. Der Kreiswahlvorschlag ist die Zusammenstellung aller Unterlagen, mit denen eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Direktmandat in einem Wahlkreis kandidieren kann. Kandidierende einer Partei müssen in einer besonderen Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Wahl gewählt worden sein. Die Kreiswahlvorschläge müssen spätestens am 17. Juli, 18 Uhr, beim Kreiswahlleiter eingegangen sein. Der Aufruf zum Einreichen von Kreiswahlvorschlägen erfolgt im Amtsblatt der Landeshauptstadt München, per Aushang im Rathaus sowie im Kreisverwaltungsreferat und unter www.muenchen.de/bundestagswahl2017. Dort befinden sich auch weiterführende Informationen zum Einreichen von Kreiswahlvorschlägen und die erforderlichen Formblätter.