Mit der Umsetzung der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz sind unter anderem der Graupapagei (Psittacus erithacus) und der himmelblaue Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) unter Höchstschutz genommen worden. Darunter fallen beide Arten des Graupapageis, der Kongo-Graupapagei und der Timneh-Graupapagei. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Naturschutzbehörde empfiehlt deshalb, sich vor einem Kauf oder Verkauf beziehungsweise der Vermarktung dieser Tiere bei der Behörde zu informieren, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. Denn die Hochstufung in den Höchstschutz führt dazu, dass Zuwiderhandlungen eine Strafverfolgung oder Geldbuße nach sich ziehen können.
Der Kauf und Verkauf beziehungsweise jede Vermarktung des Graupapageis und des himmelblauen Zwergtaggeckos sind seit dem 4. Februar nur noch mit einer sogenannten EG-Vermarktungsbescheinigung möglich. Diese Bescheinigung muss vorab bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Verkäufers, bei der das Tier gemeldet ist, beantragt werden und beim Verkauf tatsächlich vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn für das jeweilige Tier noch aus früherer Zeit (1984 bis 1997) eine amtliche blaue „CITES-Bescheinigung“ vorliegt, denn diese bestätigt lediglich die rechtmäßige Herkunft des Tieres und beinhaltet nicht die erforderliche Ausnahme von den geltenden Vermarktungsverboten.
Auskunft erteilt die Untere Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 19. Anfragen auch per E-Mail an plan.ha4naturschutz@muenchen.de.